Beiträge von olaf-frankfurt

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    Es gibt passende (progressiv-straffere) Federn von Wirth und von YSS. Schau mal, ob Du bei einem der Links 'ne ABE oder ein Teilegutachten findest - bei Wirth steht Länge/Aussendurchmesser/Drahtstärke üblicherweise drin (ich habe die JC05 aber nicht in meinen Wirth-Unterlagen :o )


    https://www.louis.de/artikel/w…sive-gabelfedern/10045856

    https://www.wirth-federn.de/pr…om-cm125t-jc05-1978-1983/

    https://www.schrems-racing.de/…1978-1986/292.WI.2010-557

    https://www.officine08.de/p799…u9ZGL5UO3VbU-XwXc6xeYJDIg






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    Standard ist eher 1cm Mindestfreiraum seitlich. Ich habe länger nach einem aaS suchen müssen, der bei meinen CMs die Ansprüche etwas runtergeschraubt hat - weil ich mit den Moppeds ja garnicht so schnell fahren kann, dass der Reifen sich wegen Hitze so groß ausdehnt.

    TÜHessen hat "mindestens einen Zentimeter" verlangt, erst in Mainz (TÜV Rheinland) hat der aaS mit genau dieser Begründung (stammt nicht von mir!) gesagt, dass bei der CM ein paar Millimeter weniger auch ausreichend sind.






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    Nachtrag noch:

    Wenn legal egal ist, zieh ihn einfach drauf. Ich habe einen 110er auf einer 1.85er Felge gefahren (da darf nach Tabelle maximal ein 90er drauf). Sah noch ok aus, auch mein Motorradreifen-Spezialist meinte "geht noch" und der aaS hat ihn stressfrei eingetragen.

    Honda wird nicht serienmäßig einen grenzwertig breiten Reifen auf der Felge haben, mit einem Zentimeter mehr bist Du da noch nicht im gefährlichen Bereich.


    Aber trotzdem: ALLES AUF EIGENE GEFAHR!






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    Hab ich das so unverständlich geschrieben?

    Da hast du aber Glück gehabt

    Was soll das mit Glück zu tun haben? Wenn mir die DEKRA (gegen ordentliche Bezahlung) eine ordentliche Bescheinigung schreibt, dass ich auch BT46 in den Größen fahren darf, mit denen der BT45 eingetragen ist, reicht es, wenn der Kontrolletti (egal ob Strassenrand oder Prüfstelle) lesen kann. Und da mache ich mir keine Sorgen - ich gehe davon aus, dass diese Voraussetzung überall auf der Welt erfüllt ist.

    Deswegen steht ja ausdrücklich drin, dass Mitführen empfohlen ist.


    An schönen Tagen stehen die Kontollorgane mit ziemlicher Sicherheit irgendwo im Taunus - nicht immer an den gleichen Stellen. Und sie postieren durchaus auch "Horchposten" ein paar hundert Meter vor der Kontrollstelle.

    Kontrollen können dann aber schonmal im Schnellverfahren ablaufen:

    "Was war denn das mal? Sieht ja mächtig umgebaut aus!"

    "'ne CM 400T - so'n Softchopper aus den Achtzigern. Ist aber alles eingetragen!"

    "Alles eingetragen? Auch diese Kanonenrohre? Und die Moto-Cross-Reifen?"

    "Alles eingetragen! Ich will ja nicht, dass Sie mir das Ding stilllegen."

    "Na dann ... gute Fahrt!"






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    wenn das unumgänglich wird. Also bei drohender Stilllegung.

    Hier im Taunus darfst Du damit rechnen, dass die Stilllegung nicht angedroht, sondern sofort vollzogen wird. Dann darfst Du der Einfachheit halber das Kennzeichen abschrauben und den Kontrollorganen aushändigen (damit Du es später inkl. Zulassungsplakette zurückbekommen kannst - wenn Du das Schild nicht hergeben willst, nehmen sie nur die Plakette mit und Du musst für eine neue zur Zulassungsstelle).


    Und ein Fahrzeug, das ohne Kennzeichen am Strassenrand steht, wird sehr schnell entfernt - Du darfst also sofort den Abschlepper bestellen, wenn Du keinen Kumpel hast, der Dein Mopped direkt abholen kommt.


    Schlechtes Spiel ... :o






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    Der BT 45 war da zwar eine Ausnahme (wurde über 20 Jahre hergestellt), aber den gibt es ja auch nicht mehr. Das bedeutet für dich: Den Nachfolger BT 46 musst du wieder eintragen lassen!

    Nein.

    Mit den zum BT46 von Bridgestone veröffentlichten technischen Informationen (Kürzestfassung: "ersetzt 1:1 den BT45") habe ich bei der DEKRA hier in Frankfurt 4 Bescheinigungen (für 4 Moppeds auf einen Schlag - ohne eines dieser Moppeds mit BT46 vorzuführen) bekommen, dass ich anstelle der eingetragenen BT45 ebenso BT46 fahren darf. War keine Einzelabnahme oder Änderungsabnahme nach Paragraf bla-blubb ...

    "Mitführen dieser Bescheinigung empfohlen, Eintragung nicht erforderlich, aber möglich."


    Als für Projekt5 eine neue ZB nötig war (Eintragung der Lampen-Halbschale), hat die Zulassungsstelle die BT46-Ergänzung gleich mit eingetragen - vollkommen stressfrei.


    Ich hatte dazu in diesem Board auch ein Thema aufgemacht - weil ich schon öfter gehört hatte "neue Einzelabnahme erforderlich". Schien aber nicht weiter zu interessierenn :o






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    Ich habe nur noch die Größenangaben der Reifen und Felgen und den Geschwindigkeitsindex in meinen Papieren eingetragen.

    Hab ich bei meinem Scrambler auch - erwähnte ich schon. Sind halt eine Nummer kleiner als bei den anderen Moppeds.

    Da aber - als ich die Eiragung beim "Strassenmopped" hab machen lassen - kein wirklich guter Reifen in 120/xx-16 zur Wahl stand, aber der BT45 in 130er Breite, hab ich mich lieber auf den BT45 festgelegt, als weiter mit Holzreifen rumzufahren.


    Ist halt - auch wieder zurück zum Thema - beim Umschreiben auf metrische Größen immer die Frage, was denn an adäquaten Reifen im gewünschten Format zur Verfügung steht.






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    Der aaS hat sich das angeschaut, gesagt "sieht gut aus" und das so eingetragen.

    Auf der 2.15er Felge der späteren CM 400T sieht der 110er nicht wesentlich anders aus, Ballonreifen ist was anderes.


    Und der 130/90 BT45 hinten auf der 2.50er Felge ist breiter als 130mm :D und wenn meine Nerven das zulassen (kommt selten vor) kann ich auch mit meiner CM den Angstrand auf 0 ziehen.


    Aber weil bei gleicher Größenangabe die Reifen verschiedener Hersteller unterschiedlich breit sind, hat er mir auch nur genau die geprüften Bridgestones eingetragen.






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    Gut :D

    Check auch mal, ob die richtige Bremspumpe dran ist - original hat 14mm-Kolben (steht unten am Gehäuse) und eine schräge Aufnahme, dass der Vorratrsbehälter am schrägen Lenkerende einigermaßen waagerecht steht.






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    Dann muss ein sachverständiger Sachverständiger ran. "Mein" aaS hat mir bei meiner ersten CM mit 1.85er Felge vorne den 110/90 ausdrücklich "auf Originalfelge" eingetragen, obwohl nach Standard-Tabelle eine Mindestbreite von 2.15 und eine Standard-Breite von 2.50 für 110/90 vorgegeben ist.

    aaS darf sowas, wenn er er das fachlich für gerechtfertigt hält.






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    Da hat wohl jemand die linke Armatur von der CB 400N verbaut - die ist für niedrige Lenker gemacht.

    Wenn Du etwas Geduld hast, ziehe ich bei mir mal so ein Teil aus der Kiste und messe nach.






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    Zuwenig Leerweg - sollte 5 - 10 Millimeter sein. Wenn damit die Kupplung aber nur noch halb trennt, muss sie auseinander.

    Nicht gleich Teile kaufen. Hier siehst Du die Teile in groß (das Bild kannst Du vergrößern), insbesondere die Reihenfolge und Montage der Teile 4 - 11 - 7 - 16 - 5 - und anschliessend die "normalen" Lamellen und Reibscheiben ist zu prüfen. Teil 11 ist ein Federring, da müsste ich mal nachschauen, welche Seite zu Teil 4 sein muss.






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