Die StVO-Novelle ist eigentlich am 28.04.2020 in Kaft getreten.
Dann gab's aber rechtstechnische Probleme mit dem Gesetz.
Du erinnerst Dich sicher, wg. der "harten" Regelung bei innerorts Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h und außerorts 31 km/h war der Lappen für 1 Monat weg und es gab 2 Pkt. beim KBA in Flensburg.
Deswegen wurde die Novelle in manchen Bundesländern auf Zeit außer Kraft gesetzt und es gilt "altes" Recht.
Im Grunde wird sich aber für das Gehwegparken, egal ob durch Autos oder mot. 2-Räder, nix ändern. Hier die neue Bußgeldregelung:
"Auch das bei Motorradfahrern so beliebte Parken auf Gehsteigen ist deutlich teurer geworden. Das Bußgeld dafür ist von 20 auf 55 Euro angestiegen. Kommt eine Behinderung dazu werden daraus 70 Euro und ein Punkt. So richtig heftig wird’s für Fahrzeuge – und die StVO unterscheidet hier nicht zwischen Autos und Motorrädern –, die länger als eine Stunde auf einem Gehsteig parken. Dann kann das Bußgeld nach der neuen Regelung bis zu 100 Euro kosten und es gibt zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg. Konkret heißt es dazu im Beschluss des Bundesrats: "Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort", was u. a. bedeutet, dass die lokalen Behörden Motorräder auf Gehsteigen tolerieren können, es aber nicht müssen."
Typisch deutsch. Niemand weiss nix und man kann sich auf nix verlassen ...
Oder, willst Du es riskieren, 100 Tacken plus 1 Pkt. zu kassieren ????
Jeder macht, was er will ....
LG
Nik