@ Zweiradfreund, solche Geschichten kenne ich von meinem Vater, kaum in Rente mit 65 ging's los mit "Prostataproblemen" welche sich dann als Blasenkrebs manifestierten, dank Stoma durfte er noch 4 Jahre "geniessen" bevor er erlöst wurde.
aber ich war bis vor einem Jahr ohne viel Probleme unterwegs bevor die Diagnose Rheuma gestellt wurde, trotzdem zwängte ich mich bei jeder Gelegenheit auf den Roller egal wie beschissen es mir ging.
nur in der CH tickt man anders, hier haben die Ärzte die Möglichkeit die Fahruntauglichkeit dem Amt zu melden was auch ohne mein Wissen geschehen ist und mich meinen "Brief" kostete.
Zitat aus dem Gesetz :
ZitatDie Meldung ans Strassenverkehrsamt war zulässig. Ärztinnen und Ärzte sind zwar grundsätzlich an das Arztgeheimnis gebunden. Das Strassenverkehrsgesetz ermächtigt sie aber, der Behörde zu melden, wenn «eine Person wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder wegen einer Sucht Motorfahrzeuge nicht sicher führen kann». Dies unabhängig davon, ob der Patient einverstanden ist oder nicht. Diese Meldung ist allerdings freiwillig, die Ärzte sind also nicht dazu verpflichtet.
Falls das Strassenverkehrsamt Sie in der Folge als fahruntauglich erachtet, kann es Ihnen den Führerausweis entziehen.
Sollte sich mein Zustand verbessern steht es mir laut Amt frei eine Führerprüfung zu absolvieren um meine Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen.
Ich bin schon fleissig am Büffeln den seit 1977 hat sich einiges verändert betr. dieser Prüfung
den Roller einfach ungenutzt in der Garage stehen lassen wollte ich nicht, deshalb der Verkauf da ohne "Brief" kein Fahren möglich.
nochmals allen herzlichen Dank für die aufmunternden Worte, hat mich sehr gefreut
und viel Spass beim "Rollern".