Beiträge von Alrik

    Als Bescheinigung der Eintragung für einen anderen Prüfer.Bei uns ist ein Prüfer, der es bescheinigen würde, wenn er sehen kann, dass es bereits eingetragen wurde.

    Wenn das der Prüfer Deines Vertrauens ist, solltest du den dringend wechseln.


    Gibt's für deine Reifen (genau dein Fabrikat) keine Freigabe/Serviceinformation? Wie alt sind die Reifen? Ist das Motorrad irgendwie verändert?

    Wenn's wirklich mal nötig sein sollte, dann will ich die Kiste schon mal "schnell" fahren. Das mach ich hier in der Gegend in der Regel auf einer Schnellstraße, auf der ist nicht sehr viel Verkehr, da kann man schonmal ne Weile am Kabel ziehen.
    Das hat natürlich wenig mit nem echten Reifentest zu tun, bei dem jemand, der im Gegensatz zu mir vernünftig fahren kann, ein vorgegebenes Streckenprofil abfährt. Aber so hab ich zumindest schon mal ausgeschlossen, dass die Fuhre oberhalb von normaler Landstraßengeschwindigkeit irgendwie bockig wird.
    Kann aber auch jeden Kollegen verstehen, der das ablehnt.

    Weiß hier jemand wie ein (geeigneter) Soziussitz aussieht/definiert ist. Länge, Breite, dicke der Polsterung? Gibt es hierüber Verordnungen/Gesetze o.ä.

    Nur die Sitzbanklänge ist geregelt.


    Zitat
    • 1„Einsitzig“ ist ein Sitz, der die Beförderung von jeweils nur einer Person gestattet u
      • dessen Länge mindestens 300 mm u höchstens 450 mm beträgt;
      • der nicht derart an andere FzTeile (zB Tank) angefügt ist, dass in Verbindung mit diesen eine zweite Sitzmöglichkeit entsteht.
    • 2Bei Doppelsitzbänken muss die Mindestlänge betragen
      • a)an Krafträdern bis einschließlich 50 cm3 Hubraum
        ohne Halteriemen 550 mm
        mit Halteriemen 600 mm
      • b)an Krafträdern mit mehr als 50 cm3 Hubraum
        ohne Halteriemen 600 mm
        mit Halteriemen 650 mm

    Sitzbänke müssen so angebracht sein, dass die Betätigungseinrichtungen des Fz für den FzFührer leicht u sicher erreichbar sind. – Ist ein Halteriemen vorgesehen, so muss dieser uneingeschränkt benutzt werden können, dh eine festgelegte Mindestlänge muss auch dann eingehalten werden, wenn weitere Festhaltemöglichkeiten (zB Rohrteile von Gepäckträgern) vorhanden sind. – Hinsichtlich der Reißfestigkeit von Halteriemen u der Haltbarkeit ihrer Befestigungen wird bemerkt, dass sie für eine vertikale Zugkraft von mindestens 200 kg (daN) ausgelegt sein sollen.

    Das gilt ausdrücklich im StVZO-Bereich. Was EG/ECE sagen, weiß ich grad nicht und bin zu faul zum Suchen.

    Ich sehe Schrumpfschlauch über den Steckern. Das schadet nicht, aber nimmt natürlich Platz weg.

    Bevor du auswickelst: Hast du ein Werkstatthandbuch? Da ist ein Bild drin, wie das ganze Gekröse in den Scheinwerfer gefaltet werden muss, damit der Deckel hinterher auch zugeht.

    Ich beneide dich nicht.

    Wenn man da nix schalten kann, wird das auch kein Tagfahrlicht sein, sondern nur ein Designelement im Scheinwerfer, der als Gesamtkunstwerk ne Zulassung als Abblend- und Fernlicht hat.

    Nur aus Neugier: Steht beim Genehmigungszeichen irgendwas von 50R?

    Beim Motorrad steht oft nicht die komplette Kennzeichnunglitanei drauf wie beim Auto.

    Aber ist der Kringel im Scheinwerfer kein Tagfahrlicht, das auch Standlicht kann?

    Aber natürlich hast du Recht: Wenn das ab Werk zusammen mit den blöden gelben Leuchten schon so ist, dann wird das schon seine Richtigkeit haben.