Hallo Reaper,
oben habe ich es schon ansatzweise beschrieben.
Das Standgeräusch (P steht für einen Polizei Wert, beim Fahrgeräusch dürfte gar kein P stehen, weil die Polizei schlicht die Methoden nicht hat diesen Wert zu ermitteln) wird bei einer Polizeilichen Prüfung oder aber z.B. beim TÜV in der Regel mit einem kleinen Handlichen geichten Gerät ermittelt. Hierbei stellt sich der Mensch mit dem Gerät ca. 5 Meter entfernt von deinem Auspuff in einem Winkel von ca. 45° mit dem Gerät hin und ermittelt die Lautstärke während die Maschine auf 2/3 des Leistungsdrehzahlbereiches läuft. Der Leistungsdrehzahlbereich ist in meinen Papieren mit umgerechnet 86 PS bei 11.000 rpm. Also ist 2/3 des Leistungsbereiches (11.000 / 3 = 3.666,66 *2 = 7.333,33) ca 7.300 rpm. In diesem Drehzahlbereich darf die Maschine zuzüglich einer Toleranz von 5 laut meinen Papieren eine Lautstärke von 92+5 dB A haben. Also insgesamt 97 dB.
Der Fahrgeräuschwert wurde mir von mehreren Quellen darunter auch TÜV als für den Normalfall unnütz angegeben. Um das Fahrgeräusch 100% ermitteln zu können wäre eine spezielle Örtlichkeit notwendig quasi ein Testareal beidem jede Fremdeinwirkung auszuschließen wäre. Auch ein Normasphalt wäre notwendig. Schon der Asphalt allein könne das Ergebnis verfälschen. Klar ist wenn dich ein Polizist z.B. genau auf diesen Wert kontrollieren möchte und er sagt "Jetzt fahren Sie mal mit 130 im 3. Gang an mir vorbei!" und gleichzeitigt grade ein LKW vorbeibrettert und ein Hubschrauber 30 Meter entfernt landet etc. .... das dieses Ergebnis komplett Sinnfrei ist. Ergo um diesen Wert zu ermitteln braucht es ganz andere Richtlinien.
Ich würde auch stark vermuten das, dass Fahrgeräusch auch aus einer ganz anderen Entfernung ermittelt wird wodurch das ganze schon wieder Sinniger wird.
ZitatMessverfahren für die Fahrgeräuschmessung
Das für PKW anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[1]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Bei Krafträdern wird ab 50 km/h jeweils im zweiten und im dritten Gang voll beschleunigt. Die gemessenen Werte ergeben gemittelt das Fahrgeräusch. Bei Krädern mit nicht mehr als 4 Gängen wird nur im zweiten Gang gemessen.
quelle wikipedia
Also 50 kmh im 3. Gang voll rausbeschleunigen zu einer bestimmten Entfernung. Bei mir sind im 3. Gang glaube ca. 3.000 Touren drin bei 50 kmh. Ich denke das sollte dir als Antwort aufschlussreich sein
Verlass dich nicht auf den Fahrgeräusch Wert. Der ist wie gesagt bei einer normalen Polizeilichen Kontrolle "erstmal" absolut Wertlos und kann auch nicht vor Ort getestet werden. Vor Ort kann das Standgeräusch getestet werden. Und dieses wird wie oben beschrieben gemessen. Wer zweifel hat kann gerne beim TÜV vorfahren und dort sein Moped testen lassen. Kostet auch eine Kleinigkeit in der Regel. Wenn man nen netten Prüfer mal kurz bequatscht macht er das ganze auch für Jackentaschengeld. Is Informationstechnisch sehr aufschlussreich.
EDIT:
Als freundlicher Moralapostel möchte ich jedem nochmal klar machen (nur falls ihr euch darüber nicht bewusst seid):
Die Polizei macht mit lauten Bikes mittlerweile keine Gags mehr. Das wird in manchen Regionen absolut nicht mehr als Bagatelle belächelt sondern wirklich Regionsweise knallhart bestraft. Ich kam mit meiner Maschine zum TÜV und dort wurde mir dann gesagt als ich unter 4 Augen sagte "Komm gib mir doch TÜV, ich würde den Pott danach eh wieder drauf machen!" das sie derzeit ein Ermittlungsverfahren laufen haben. Die netten Leute dort hatten grade 2 Wochen zuvor ein Motorrad mit Originalanlage getüvt. Exakt eine Woche Später stand die Polizei da und ermittelte Warum das Fahrzeug TÜV bekam. Der Herr dem das Motorrad gehörte hat nach dem TÜV wieder seine Sportanlage drauf, Silencer raus und wurde kontrolliert. Das Fahrzeug ist Stillgelegt und Sichergestellt worden und nun laufen erst einmal die Ermittlungen. In der Regel kann man sagen das man Beschlagnahmte Sachen nicht ehe zurück bekommt ehe die Ermittlungen zu 100% abgeschlossen sind. Manchmal werden solche Sachen auch noch bis zu dem Gerichtstermin hinaus behalten ODER was auch schon vorkam das solche Fahrzeuge erst gar nicht mehr an den Besitzer raus gingen. Auch 1 Fall durfte ich im Bekanntenkreis erleben wo ein völlig aufgemotzter Roller vernichtet wurde. Die Geschichte mit dem TÜV und der fakt das sich meine Maschine im kastrierten Zustand nicht sooooo viel Schlechter anhört nur eben etwas leiserer (dafür nimmt man andere Sachen mehr wahr) hat mich dazu bewegt die reingestopften Dämmmittel im Auspuff zu behalten! Sollte ich nun doch in eine Kontrolle kommen und der Auspuff 1-2 oder sogar 3 dB drüber sein wird die Polizei da eher nochmal ein Auge zudrücken als wenn das dann mal 120 dB + sind. Zumal 20 dB nicht viel klingt aber in wirklichkeit ist das ein Höllengeräuschpegel 120 dB und ein brachialer Unterschied. Ich selbst möchte anmerken das ich kein Obervernünftiger alter Sack bin oder wie man das betiteln mag. Auch kein junger Superordentlicher Streber ... Ich bin 28 Jahre hab einiges in meiner Vergangenheit auf dem Kerbholz und möchte Ärger nur aus dem Weg gehen.
Muss jeder für sich selbst wissen. Ich verurteile niemanden!
liebe grüße