Beiträge von -Eumel-

    Hallo zusammen,

    ich habe heute die Krümmerdichtungen an meiner PC35 getauscht. Eine der Flanschmuttern war schief aufgedreht und hatte so gefressen, dass der Stehbolzen beim lösen mit ausgedreht wurde. (Keine Ahnung wie man die Mutter da so schief drauf bekommt). Ich hab die Mutter nicht mal im Schraubstock eingespannt runter bekommen. Den passenden Stehbolzen mit der Teilenummer 90035-MM5-000 habe ich gefunden, jedoch finde ich im Werkstatthandbuch lediglich das Anzugsdrehmoment für die Flanschmutter (12Nm) nicht aber für die Stehbolzen. Im Wikieintrag zur CBF1000 stand etwas von 22Nm und der Stehbolzen ist bei sehr vielen Modellen (wie auch bei diesem) derselbe. Gilt der Wert auch für die CBR 600F PC 35 2005? Ich hätte absolut kein Bock auf ein verpfuschtes Gewinde jetzt wo ich so viel Glück hatte, dass der Stehbolzen sich so schön geopfert hat :wink:


    Schöne Weihnachten zusammen ;)


    Gestern kam noch der Kettenlaser!
    Also:
    Ich hatte das Ritzel völlig falsch in Erinnerung. Es hat tatsächlich auf beiden Seiten den Wulst. Somit sollte es egal sein, wie rum es eingebaut wird. In meinem Fall aber mit der Schrift nach Außen.
    Die Kettenflucht sah auf den ersten Blick gar nicht so verkehrt auf dem Kettenweg nach vorne aus aber sobald der Laser ganz nach vorne auf der Kette erscheint auf Höhe des Ritzels hat man deutlich gesehen, dass es doch nicht ganz stimmt.
    Übrigens ein super Gerät. Man muss nichts schätzen oder nach Augenmaß gehen sondern sieht immer sofort in welche Richtung es geht. Die Markierungen auf der Schwinde sind bei mir über einen halben Strichabstand verkehrt.
    Jetzt läuft alles gerade! Sowohl die Kettengeräusche sind nahezu weg (bis auf das übliche ganz leise surren innerorts) und der Geradeauslauf beim Freihändigtest ist phänomenal!


    Ich kann nur sagen:
    Bei Geräuschen, die im Stützgasbetrieb innerorts auftreten -> Kettenflucht prüfen! (Wenn es nicht der Steuerkettenspanner ist)


    Vielen Dank für eure Unterstützung und vielleicht hilft es mal jemandem, der vor demselben Problem steht ;)

    Wenn man die Kette packt, lässt sich diese auf der Gleitschiene nur nach Außen ziehen. Nach Innen gar nicht, da ist sie schon auf dem Anschlag unterwegs. Das hat mich neulich beim Putzen stutzig gemacht.


    Eigentlich tausche ich immer Stück für Stück oder lege mir die Teile so hin, dass später alles wieder korrekt an seinen Platz kommt (sogar die Verkleidungsschrauben tauschen die Plätze nicht) wenn aber jemand zum quatschen vorbei kommt, ist alles möglich. Der Wechsel ist jetzt schon fast ein Jahr her und das Werkstatthandbuch verliert auch kein Wort über den Wulst. Also die frühere Einbaulage ist nicht mehr rekonstruierbar...


    Ich bau es mal anders rum rein und schau, ob die Kette dann mittig auf der Gleitschiene läuft. Spätestens wenn mein "Kettenlaser" kommt müsste das ja dann auffallen.


    Danke soweit für die Antwort. Die PC35 und PC37 sind ja nicht sooo verschieden und ich denke mal nicht, dass Honda beim Modellwechsel einfach mal das Ritzel andersrum drauf packt...

    Hallo zusammen,


    ich habe bei meiner Honda CBR 600F PC35 von 2005 meinen KettenSATZ gewechselt (D.I.D). In diesem waren Kettenblatt und Ritzel von JT dabei. Das Ritzel hat auf der beschrifteten Seiten einen Wulst/ Ring und ist auf der anderen Seite glatt. Welche Seite zeigt in Richtung Motor und welche ist sichtbar?


    Grüße

    Gedankenfehler: 48 ps auf einer 150ps-Maschine ist immer noch legal, bewegen der Maschine mit A2-Lappen ist nicht legal...


    Aktuell ist das noch erlaubt mit A2 Schein und Drossel. Zumindest bis zur Änderung.


    Abgezielt wurde aber wahrscheinlich darauf, dass das Motorrad ja "rechtzeitig" gedrosselt wurde als die alte Regelung noch galt. Das interessiert aber den Gesetzgeber nicht. Entscheidend wird, vorrausgesetzt es wird einen Bestandsschutz für A2 Führerschein INHABER geben, der Zeitpunkt zudem die Prüfung für den A2 Schein bestanden wurde.


    Somit ist Bestandsschutz kein falsches Wort sondern bezieht sich nicht auf die Krafträder sondern auf den Führerscheininhaber!

    Leider nein, weil es ja ein EU Gesetz ist, welches von Deutschland nicht vollständig ins nationale Recht übernommen wurde. Normalerweise schlägt ja EU Recht nationales Recht da es eine höhere Instanz ist.
    Bei der "Angleichung" ans EU Recht ist meines Wissens kein Bestandsschutz gegeben... Aber deshalb will ich ja abwarten. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Schlecht ist eine kleinere Maschine auf jeden Fall nicht. Da tut es nicht so weh, wenn sie doch mal kippt.
    Wenn du dir eine günstige Gebrauchte kaufst, hat sie auch keinen großen Wertverlust mehr. (Wenn sie mal einen Umfaller hatte und sie fällt nochmal um ;) z.b. )
    Sei offen und such einfach was das dir wirklich gefällt. Ich seh das mittlerweile als Chance was neues auszuprobieren ;)

    Hast du deinen A2 Schein erst gemacht?
    Bin auch noch am überlegen. Laut Motorrad Online soll die Entscheidung bis Juli diesen Jahres ja stehen. Bin am überlegen, die Zeit einfach abzusitzen bis zum A Schein aber is natürlich auch keine Lösung.
    Auf jeden Fall kommt man sich echt verarscht vor. Was ein Jahr lang legal ist soll plötzlich verboten sein.
    Evtl. finde ich was günstiges Altes (gerne 1 Zylinder *-*) zum schrauben... Aber mal abwarten was die sich wieder ausdenken...


    Auf keinen Fall wird es so ein 300ccm "ZwischengrößenpseudoMoppet" extra für den A2 produziert.

    Da ich gerade vor genau demselben Problem stehe und Missverständnisse vermeiden möchte versuche ich nochmal die Problematik kurz darzustellen.


    Seit Januar 2013 gelten EUweit die neuen Führerscheinklassen. An die Stelle der Klasse A beschränkt tritt die Klasse A2. Diese hebt die Leistung von 35 auf 48 PS bei einem Leistungsgewicht von max. 0,2KW/Kg (in Deutschland). Zudem wird nach 2 Jahren eine erneute Prüfung fällig beim Aufsteigen auf die Klasse A (Früher A unbeschränkt). Die EU Richtlinie schränkt dies aber mit einem Nebensatz noch etwas weiter ein. Darin darf nur eine gedrosselte Maschine gefahren werden, welche ungedrosselt nicht mehr als die doppelte Leistung aufweist, also nicht mehr als 96PS im ungedrosselten Zustand besitzt. Dieser Nebensatz wurde von allen EU Ländern ins nationale Recht übernommen bis auf Deutschland. Da man der korrekten Auffassung war, diese Einschränkung würde nichts an der Beschleunigung des Kraftrades ändern (da dies ja schon durch Leistung und Leistungsgewicht geregelt ist) hat man im deutschen Recht diesen Nebensatz wegelassen.
    Dies ermöglicht beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A2 IN Deutschland das Führern eines auf 48 PS gedrosselten Motorrades IN Deutschland auch wenn dessen ursprüngliche Leistung über 96PS betrug.
    Durch die 11. Änderungsverordnung der FeV soll nun aber genau dieser "weggelassene" Nebensatz ins deutsche Recht aufgenommen werden, da die anderen Länder eine EUvertragsverletzung darin sehen.


    Das heißt kurz:
    Wer sich eine Supersportler gekauft hat darf diese nach der Gesetzänderung auch im gedrosselten Zustand nicht mehr fahren!


    Da durch das Weglassen des Nebensatzes auch nichts auf dessen Existenz hindeutete wird dies alle Beitzer der Klasse A2 (oder wer gerade dabei ist) wohl überraschen.
    Bei Interesse kann ich auch gerne einen Link zur geplanten Änderung als PDF angeben.


    Zum Beispiel der 1300er Honda mit 250Kg kann ich nur sagen, dass mein Fahrschulmotorrad (CBF600) auch ihre 250 Kg hatte. Da die Leistung so oder so auf 48PS gedrosselt ist, sehe ich da kein Problem.
    Das es aber als Anfänger aber enorm nützlich sein kann, wenn das Motorrad leichter ist, möchte ich aber nicht verheimlichen (gerade beim rangieren/ langsam Fahren).
    Nichts desto trotz hat man untenrum zwar etwas mehr Anzug bei großhubigen Motorrädern, was sich aber durch die gleichbleibende Leistung und das höhere Gewicht im Grunde aufhebt.


    Ich hoffe es sind alle Unklarheiten beseitigt worden und Neue entstanden :D
    somit verbleibe ich mit Grüßen und genieße meine letzten Monate mit meiner CBR -.-