Beiträge von Manfred 58

    nenne mir doch mal Fixkosten die (egal wie viele km man fährt) gleich bleiben, außer dem Anschaffungskurs.


    :D Kein Problem
    Das gilt aber nur für mich, ein anderer Besitzer wird (sicher) andere Daten bei dem gleichen Fahrzeug haben.


    Fixkosten: Wertverlust, Versicherung (in Ö KM unabhängig), Steuer, Zulassung, TÜV, Autobahnmaut, Garage, Fahrzeugzubehör
    Variable Kosten: Wartung, Reifen, Reparatur, Ersatzteile, Treibstoff


    Somit rechne ich die Fixkosten/Tag und die Variablen Kosten/KM.
    Die Vergleichbarkeit ist meines Erachtens nach somit gegeben.

    Kosten alle diese Dinge beim Roller/Motorrad nun weniger als die o.g. Posten bei meinem Auto, dann spare ich... so einfach ist das. :)


    Da hast Du vollkommen Recht.
    Unter der Annahme, dass Du auf alle Fälle ein Auto hättest, ist die Rechnung ganz einfach:
    Sind die Gesamtkosten des Rollers höher als die KM abhängigen Kosten des Autos zahlt sich der Roller nicht aus.



    Nur, das war nicht die Frage.


    Ich habe behauptet, dass die Bezugsgrösse EUR/Km der Kosten für Vergleichszwecke nicht geeignet ist.
    Die "Fixkosten = KM unabhängige Kosten" werden dadurch verkleinert (unendlich viele KM - keine messbaren Fixkosten).


    Du kannst für Dich selbst vergleichen wie Du möchtest.
    Interessant wird ein Vergleich aber erst zwischen mehreren Fahrzeugen bzw. Besitzern.



    Somit haben wir doch von etwas anderem gesprochen... :oops:

    Daher kann man das schon vergleichen, auch Fahrzeug-Gattung-übergreifend


    Da bin ich anderer Meinung.
    Dein Auto wird eine höhere Versicherung, Steuer, Wartungskosten und Wertverlust (= Fixkosten) haben, wie Dein Motorrad (nehme ich mal an).
    Wenn Du mit Deinem Auto weniger KM und mit Deinem Motorrad mehr KM fährst (oder umgekehrt), wie willst Du da die Kosten vergleichen, wenn Du als Basis EUR/Km nimmst?


    Wenn ich vergleiche, möchte ich wissen, welches Fahrzeug für mich kostensparender ist (soll ich heute diese Strecke mit dem Roller/Motorrad oder mit dem Auto fahren?).
    Nachdem ich die Fixkosten auf alle Fälle zahlen muss (unabhängig von den gefahrenen KM), kann zum Vergleich nur die KM-abhängigen Kosten genommen werden.


    Kann aber gut möglich sein, dass ich etwas anderes meine als Du...
    Es wird zu diesem Thema wahrscheinlich mehrere Blickwinkel geben.

    Noch ein Fakt: wenn ich das Sparpotential der NC gegen die Kosten des Auto´s aufrechne, dann hätte ich in 2016 echte 1.500€ gespart als wenn ich mit dem Auto gefahren wäre... :o


    Meiner Meinung nach (ich kann mich aber auch irren :wink: ) vergleichst Du Äpfel mit Birnen.


    Alle Kosten auf EUR/Km zu beziehen ist falsch.


    Dazu ein kleines Beispiel:
    Zwei Fahrer, die das gleiche Fahrzeug und die gleiche KM-Leistung im Jahr haben.
    Der einzige Unterschied sind Garagekosten des Fahrers A, welche Fahrer B nicht hat (eigene Garage).
    Durch eine relativ hohe Km-Leistung im Jahr reduzieren sich diese Fixkosten -
    tatsächlich wird das Fahrzeug dem Fahrer A aber im Jahr teurer kommen.


    Somit hinkt der Vergleich zum Fahrer B.


    Du könntest genauso die Fahrzeugkosten auf EUR/Tag angeben.
    Allerdings ist diese Berechnungsmethode auch nicht sehr vergleichbar.


    Was bleibt?
    Die Fixkosten (Versicherung, Steuer, Zubehör, Garage, etc.) pro Tag und die KM abhängigen Kosten pro KM?


    Kommt immer darauf an, was Du wie vergleichen möchtest und welche Relation zueinander vorhanden ist...

    Auf diese Auskunft bzgl. der in Linz üblichen Toleranz werde ich mich verlassen.


    Das kannst Du auch, klingt ganz vernünftig.
    Aufgrund dieser Argumentation kann Dir im Anlassfall kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

    Dann kann ich dich nur beglückwünschen, dass Du bisher nur auf verständige Kontrollorgane trafst.


    Im gegenständlichen Fall geht's ja nicht darum, dass die vorgeschriebene Gebühr nicht bezahlt wurde (und somit eine Verwaltungsübertretung vorliegt),
    sondern nur darum, dass die Vignette nicht dort ist, wo sie eigentlich sein sollte.
    Diesen Umstand kann vernünftig und logisch erklärt werden (sollten die Vignettenhalter verboten werden, schaut's wieder anders aus).


    Falls Du mal etwas westlicher unterwegs bist, rechne nicht allzu sehr damit. Anzeige gibt's nicht. Nichtbezahlen => Sicherstellung. Rechtschutz macht in CH oft nicht mehr mit, da Prozessgebühren vom Kläger zu bevorschussen sind. Je nach Erheblichkeit und vorangeschlagenem Aufwand: 5-15'000.-


    Vielen Dank für die Info, sollte mich der Wind einmal dorthin verwehen, werde ich besonders aufpassen.

    Sorry ich habe etwas überagiert.


    Wie ist denn das in A, wird die Kontrollschildnummer des Fahrzeuges auf dem Kontrollstreifen aufgeführt?
    Falls ja, liege ich daneben und Du hast absolut recht. Ist in H ja auch so, dort gibt's ja nur noch den Streifen.


    Falls nein, liege ich nicht so daneben. :D


    @überreagieren
    ;-) kein Problem, ich habe nur manchmal den Eindruck, dass in diesem Forum immer ein Haar in der Suppe gesucht wird, wenn keines vorhanden ist, wird es herbeigeredet...



    Bei uns kaufst Du die Vignette, trennst den Kontrollabschnitt ab und pickst sie auf welches Motorrad Du willst.
    Eine Zuordnung Vignettennummer - Motorrad findet nicht (bzw. erst nach dem Aufkleben) statt.


    Wie überall gilt: Wie's man in den Wald ruft, so kommt's retour.
    Bei keiner meiner Fahrzeugkontrollen habe ich Schwierigkeiten gehabt (war nur noch keine auf der Autobahn).
    Wenn man weiss, wie man zu reden hat, gibt's kaum Probleme (wird in D, CH auch nicht anders sein).
    Wenn man es nicht weiss, kann es schon sein, dass das Fahrzeug zerlegt wird :-))


    Sollte ich doch tatsächlich auf einen 150%igen kommen, auch kein Problem:
    Strafe nicht bezahlen, Anzeige abwarten und mit dem Kontrollabschnitt Einspruch erheben (Rechtsschutzversicherung).
    Wenn man das beim Schreiben der Anzeige nebenbei erwähnt, hat das Kontrollorgan Probleme, da er den Verwaltungsaufwand gegenrechnen muss...


    Ausserdem gilt lt. ASFINAG der Kontrollabschnitt als "erforderlicher Kaufnachweis" welcher aufzuheben ist.

    Eigene, eidesstattlich abzugebenes erlebnis oder hoerensagen?


    ???
    seltsame Frage, was erwartest Du Dir für eine Antwort?
    Eidesstattlich wo?
    Gericht? Notar? oder genügt da die Oma?


    Der Kontrollstreifen dient als Beleg für den Kauf der Vignette, da durch widrige Umstände (beim Auto kaputte Windschutzscheibe, etc.) die Vignette dem Auto abhanden kommen kann.
    Ohne Vignettenhalter wird ein Diebstahl schwierig zu erklären sein (Vandalismus), mit Vignettenhalter nicht.
    Für die ASFINAG ist nur wichtig, dass bezahlt wurde (auf die Spitze treiben und die nicht geklebte Vignette vorweisen würde ich eher nicht...).
    Ausserdem tritt in diesem Fall eine Beweislastumkehr ein (es sei denn, dass bei einer Gruppenfahrt die dem Kontrollabschnitt zugehörende Vignette auf einem anderen Motorrad zu finden ist).


    Nachdem ich bereit bin für in Anspruch genommene Leistung (Autobahnbenützung) den entsprechenden Obolus zu bezahlen, ich aber absolut nicht einsehe, dass ich bei 2 Motorrädern das Ding 2x kaufen muss, pickt die Vignette am Motorrad, der Kontrollstreifen ist bei den Rollerpapieren.


    Seit Jahren (bis dato ohne Probleme, da ohne Kontrolle).


    Hippo
    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...



    Ich schrieb nur, wie/was ich mache - ich zwinge keinen meine Vorgangsweise zu kopieren

    wo klebt ihr die österreichische Autobahnvignette an den Roller, dass man sie auch wieder rückstandslos und beschädigungsfrei ab bekommt?


    Ganz einfach - gar nicht aufkleben!


    Die Vignette besteht aus 2 Teilen, welche vor dem Aufkleben getrennt werden müssen:
    Die rauteförmige Vignette und den rechteckigen Kontrollabschnitt.


    Im Zuge einer Kontrolle bedankt man sich bei dem Kontrollorgan für den Hinweis, dass der Vignettenhalter mit aufgeklebter
    Vignette am Motorrad fehlt (somit muss dieser bei der letzten Pinkelpause offensichtlich gestohlen worden sein).
    Als Beweis für die bezahlte Gebühr gibt's den Kontrollstreifen...