Der Gesetzesvorschlag sieht auch das Beschlagnahmen (und nicht nur vorübergehend, da spricht man von Enteignung) solcher Fahrzeuge vor.
Nein, tut er nicht und ein Gesetztesvorschlag ist es außerdem auch nicht.
Die Verschärfung des Bußgeldkataloges wurde auch unter dem Deckmantel des Radfahrerschutzes durchgewunken und den Rest hat man wohl überlesen.
Welche neue Vorschrift stört dich denn konkret?
Strafen muss man nur bezahlen, wenn man was falsch gemacht hat. Wer damit ein Problem hat, sollte seinen Fahrstil überdenken.