Lad dir doch einfach das Fahrerhandbuch von Honda herunter.... https://www.honda.de/motorcycl…e.res/NTV650_37MZ6620.pdf
Dann findest du z.B. folgende Tabelle
Lad dir doch einfach das Fahrerhandbuch von Honda herunter.... https://www.honda.de/motorcycl…e.res/NTV650_37MZ6620.pdf
Dann findest du z.B. folgende Tabelle
Geh mal mit einer zweiten Person zu deiner Hornet, stell sie auf die beiden Räder, setz dich drauf (seitlicher Halt an einem Geländer oder ähnlichem) und lass erst mal messen wie tief dein Motorrad mit der üblichen Belastung in die Federung eintaucht (SAG)
Federung und Dämpfung gelten bei der Hornet eher als komfortabel abgestimmt... deswegen sollte man bei Produkten hinsichtlich der Werbung vorsichtig sein
Dann sucht lieber nach der SAE 1401.... und vergesst DGUV Regeln in diesem Zusammenhang
Es gibt bei HONDA keine Wechselintervalle für die OEM Bremsschläuche (ist bei anderen Motorradherstellern anders)
Ich kenne auch für die Stahlflex-Schläuche unterschiedlicher Lieferanten keine vorgeschrieben Wechselintervalle
Für alle Bremsleitungen gilt natürlich Prüfung auf Beschädigung, Knicke, Risse.......
Soweit ich mich erinnern kann, beträgt die Originalscheibenstärke ......
....vorne bei 4,5mm Neu und Verschleiß 3,5mm und hinten bei 5,0mm neu und 4,0mm Verschleiß
Zubehörscheiben ?
Bremsscheiben müssen an der jeweiligen Achse immer gemeinsam gewechselt werden
Auf die Frage darf ich die Nebellichter als Tagfahrlicht benutzen kamm die EINDEUTIGE Antwort JA!
Das mag die persönliche Meinung eines Polizisten/einer Polizistin gewesen sein. Andere Kontrollorgane könnten dies einfach auch nach der gültigen StVO § 17 Abs. 3 beurteilen und damit man sich das besser merkt ein Erinnerungsgeld von 20€ verlangen
.... - schon mal nen Autoairbag (absichtlich) auf nem Feld in die Luft gejagt?
Falsche Baustelle - würde nur die GL1800 mit Airbag betreffen und hat nichts mit den Airbag-Westen zu tun
Bei der MBX 80 hast du eine Lichtanlage die mit Wechselspannung betrieben wird (Helligkeit ist Drehzahlabhängig) und bei der NSR50 wird die Lichtanlage mit Gleichspannung betrieben.
Um wieviel sich das Risiko mindert hängt immer vom Einzelfall ab - aber ein bisschen Info:
Hätte man dem vorbeugen oder zu arbeiten können?
Ja wenn du ein Teilegutachten zur Leistungsänderung der von dir verbauten 35KW Drossel auf die volle OEM Leistung gehabt hättest
Angeblich wäre es umfangreicher deshalb greift der §19(2) nicht und es wird nach §19(3) gerechnet.
Vermutlich eher umgekehrt - die 19(3) Anbauabnahme bei vorliegen eines Teilegutachtens und Begutachtung des korrekten Anbaus greift nicht und daher kommt der 19(2) zur Anwendung = Einzelabnahme da der TÜV die notwendigen Daten selbst finden musste und den korrekten Anbau überprüft hat.
Für Abnahmen nach 19(2) sind üblicherweise Kosten von etwa 70 - 120€ je Änderung zu kalkulieren.
Was können diese Dinger überhaupt?
Die Folgen eines Aufpralls mindern... den hattest du aber nicht.
.... mit der Hornet komplett durchschüttelt und mein Sohn mit seiner Afrika gemütlich drüber gleitet.
Diese Unterschiede wirst du mit keiner Fahrwerksmodifikation der Welt wegbekommen.....
Ich hab nochmal ein paar Schäden mit grünen Pfeilen versehen.
Ob die Ursächlich mit Arbeiten an der Bremsanlage entstanden sind?