Beiträge von ManfredK

    ..... Muss nicht eingetragen werden!

    Weil sich keiner der Prüfer mehr daran erinnern kann, das die KBA BE der Bolle damals erloschen ist und zusammen mit dem selbsteinklappenden Seitenständer ein Nachtrag zur BE übergeben wurde... ein alter grauhaariger Prüfer könnte sich vielleicht noch daran erinnern... sind ja nur 40 Jahre... :-)


    Bei der Kontaktierung des Schalters sind ja auch Reedkontakte machbar.... der Eingriff in die Zündung bei dir ist auch voll ok.

    Entscheidend ist, daß niemand den Klotz regelmäßig kontrolliert und gewechselt hat und schon deshalb das Ganze nicht dauerhaft zuverläßig funktioniert hat.

    Wir sind uns über die Gefährlichkeit sicher einig, leider hat auch ein regelmäßig erneuerter Klotz und Schmierung des Ständers das Risiko nicht auf ein annehmbares Maß reduziert. Es gab bei uns in der Kundschaft damals (vor dem Rückruf) 2 mir persönlich bekannte Unfälle, trotz Wartung wie beschrieben. Die alten Teile sind daher nicht sicher und der angedachte Umbau ist ja auch machbar. Es ist nur ein bisschen Aufwand einen passenden Seitenständer zu suchen und die Elektrik anzupassen.


    Daher an den TE erst mal der Tipp mit dem zuständigen Prüfer zu reden und das weitere Procedere abzuklären.

    Nur damit das ganze vollständig ist - Die alte ABE der Bolle ohne Ständerumbau ist erloschen.


    Tipp: Geh zu einem Prüfer deines Vertrauens der hinterher die Änderung auch abnehmen muss und besprich mit ihm welche Anforderungen er an den Ständer stellt.

    Die elektrische Schaltung an sich ist recht simpel und kann späteren Modellen entnommen werden. Das ganze muss aber mechanisch entsprechend adaptiert werden.


    Es muss die Möglichkeit bestehen mittels eines zwangsbetätigtem Seitenständerschalter zu erkennen ob der Ständer oben oder unten ist (dabei gilt es insbesondere die obere, eingeklappte Endlage sicher zu erkennen) - Ist der Seitenständer nicht eingeklappt darf der Motor nicht startbar sein (Zündung ohne Stromversorgung)

    Der Anlasser darf sich nur betätigen lassen wenn der Leerlauf eingelegt ist ODER ein Schalter der mit dem Kupplungshebel betätigt wird signalisiert dass die Kupplung getrennt ist.

    (Die Anlassersperre über den Leerlaufschalter lässt sich einfach realisieren und wenn es dich nicht stört erst den Leerlauf einzulegen, nachdem das Motorrad an der Ampel abgewürgt ist, braucht es den Kupplungsschalter nicht)


    Grundschaltung:


    Unbenannt.JPG

    Die Feder ist eben wirklich hart bei den CBFs durch den Einbau weit vorn nahe der Schwingenlagerung.

    Auch wenn es OT ist (da es ja nicht mit der Kilometerleistung zu tun hat)


    Welchen Negativfederweg hattest du denn für dich gemessen?

    Die Federvorspannung ändert ja nichts an der Härte, sondern nur am Negativfederweg

    relloht Vieles hängt von deiner persönlichen Leidensfähigkeit ab... solange du auf trocknem Untergrund unterwegs bist, die Oberfläche eine "normale" wassergebundene Oberfläche hat sind die Wege mit JEDEM Motorrad zu fahren.


    Wenn du unter "Schotter" kindskopfgroßes Geröll meinst.... oder mit Sand auf Tiefsand abzielst, wirds problematisch.


    Vielleicht hast ja mal ein Beispiel einer Strecke die du fahren möchtest.

    Die 750er Hornet wird von Honda mit 4,3l Verbrauch angegeben und deshalb ist es eben .....

    Der Kraftstoffverbrauch eines Modells wird nach WMTC gemessen und angegeben. Jeder der auf so einen Verbrauch abzielt muss also den WMTC Fahrzyklus entsprechend "nachfahren" (siehe EU Verordnung 134/2014). Damit ist lediglich eine Vergleichsmöglichkeit geschaffen, da der reale und individuelle Verbrauch sowohl nach oben (meistens) als auch nach unten (doch eher selten) abweichen kann.

    Den Rest spar ich mir jetzt.

    Ist auch besser so.... nicht dass es am Ende als Aufruf zu einer Straftat gewertet wird.


    Oliver


    Die Frage des TE sind beantwortet, welche der möglichen Wege er gehen will, kann er nur für sich alleine entscheiden (der Verkauf als MOFA erscheint schlüssig) - dann könnte man hier auch schließen?

    Natürlich ist ein MOFA nicht zulassungsfähig.... hat kein amtliches Kennzeichen... keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.... nur ein Versicherungskennzeichen das jährlich ab dem 01.03 zu erneuern ist.... muss auch nicht zur HU (obwohl es den Vorschriften entsprechen muss)...


    Der Abdruck der BE genügt vollkommen....



    .... weil die Karre in D offensichtlich nicht zulassungsfähig ist mit den italienischen Papieren.

    https://fragdenstaat.de/anfrag…erung-b196-im-eu-ausland/


    Es gibt keine internationale oder EU-weite Anerkennung der 125er Regel (für D der B196)


    Wenn in Polen eine Fahrerlaubnis Klasse A1 bestünde, würde diese in DE anerkannt. Da dies aber nach den bisherigen Inhalten nicht gegeben ist, sind die Regelungen in Kombination mit der Klasse B nur national gültig.


    Da für Polen hinsichtlich der 125er wohl nur der Besitz Klasse B für mindestens 3 Jahre erforderlich ist und ansonsten keine weiteren Nachweise geführt werden müssen ist eine bilaterale Anerkennung wegen unterschiedlicher Anforderungen DE - PL nie Gegenstand von Verhandlungen gewesen.


    Am Führerscheinrecht Europa wird derzeitig gearbeitet, deswegen gibt es derzeitig auch keine bilateralen Gespräche. Voraussichtlich wird in 2024 die neue Führerscheinrichtlinie umgesetzt und muss dann in nationales Recht überführt werden. Das ganze wird also 2 - 3 Jahre dauern.