Original von Józsi
Deine "Beobachtungen" hinsichtlich Geräuschentwicklung nochmal ganeu SCHRIFTLICH festhalten und dem Händler per EInschreiben zukommen lassen.
Ist soweit ok... das Geld für ein Einschreiben kannst du dir aber sparen, den Brief mit Zeugen einwerfen ist vor Gericht wirkungsvoller, Der Zeuge sollte gelesen haben was drin steht. Noch besser ist der Zugang dokumentiert wenn du ihn persönlich mit Zeugen in den Briefkasten des Händlers wirfst.
Fordere ihn darin auf, den (vermuteten) Schaden im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.
Angemessene Frist setzen (ca 2 - 4 Wochen)
Ein Kostenübernahme deinerseits - falls nix gefunden wird - lehnst du ab, Begründung: Er ist der Fachmann und nicht du, also muss er entscheiden, ob das Geräusch bedenklich ist oder nicht.
Wird kein Schaden festgesstellt, weil es sich um maßhaltige Teile handelt die innerhalb der Toleranzen liegen und deswegen die Geräusche verursachen, handelt es sich leider nicht um Garantie/Gewährleistung und die Schadensdiagnose muss bezahlt werden. Das kann auch der Händler nicht von außen beurteilen. Zudem hat wohl der Lieferhändler gesagt "Normal" und der andere HH wird sich deswegen nicht in Leistungszwang bringen. Also das Risiko liegt bei dir Tram!!
Sollte später ein Schaden auftreten, muss der Händler dafür aufkommen. Du hattest den Schaden ja dann rechtzeitig angezeigt.
Allerdings gilt es auch hier zu beachten dass z.B. in D die Ansprüche nach 6 Monaten seit Feststellung verjähren (siehe z.T die AGB, bzw. Garantiebedingungen)... also nicht zulange zögern