Hallo Mark
Hier ein Auszug aus der Verordnung
über die technischen Anforderungen
an Strassenfahrzeuge:
741.41 Anhang 10804(Art. 73 Abs. 5, 78 Abs. 2, 110 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4–6 und c sowie 3 Bst. c, 148 Abs. 2, 178a Abs. 5, 179a Abs. 2 Bst. d, 193 Abs. 1 Bst. n–p, 216 Abs. 3, 217 Abs. 3)
Lichter, Richtungsblinker und Rückstrahler
1 Farbe
11 Die Lichter müssen folgende Farben haben:
111 Nach vorn gerichtete Lichter weiss oder hellgelb Rückstrahler im allgemeinen weiss Pedal- und Speichenrückstrahler gelb Richtungsblinker und Warnblinker gelb
112 Rückwärts gerichtete Bremslichter rot Richtungsblinker und Warnblinker rot oder gelb Pedal- und Speichenrückstrahler gelb Rückfahrlichter weiss, hellgelb oder gelb Kontrollschildbeleuchtung weiss Übrige Lichter und Rückstrahler rot Nebelschlusslichter rot
113 Seitwärts wirkende Rückstrahler, Markierlichter sowie Warnlichter an Türen rot oder gelb Richtungsblinker und mitblinkende Markier- lichter gelb Retroreflektierende Kennzeichnung von Reifen und Felgen an Fahrrädern und Motorfahrrädern weiss
114 Arbeitslichter, beleuchtete Strecken- und Fahr-zieltafeln weiss, hellgelb oder gelb
Um mich nicht auf unnötige Diskusionen mit den "Kontroll-Organen" auf der Strasse
einlassen zu müssen,führe ich diesen Ausschnitt aus den CH Strassenverkehrs Gesetz
bei meinen Fahrzeugpapieren mit.
Weil auch die Polizei kennt nicht alles auswendig,da kann ich dann nachhelfen.
Einen schönen Sonntag wünscht
Hanspeter