Neu ab 2020, aber aufgepasst!!! Lasst Euch nicht die Kohle aus der Tasche ziehen!!!
Dann hat meine Internetrecherche doch noch etwas gebracht....
Wie bereits mehrfach darüber geschrieben, gilt zukünftig eine
Veränderung in Sachen Zulässigkeit abweichende Reifengröße oder Reifenbauart.
Diese Regelung basiert auf Mitteilung im Verkehrsblatt 15-2019 S. 530ff.
Aktuell verlangen diverse TÜV, Dekra, GTÜ-Prüforgane bereits eine kostenpflichtige Eintragung der geänderten Reifengrößen / Bauart gemäß dieser genannten Mitteilung.
Dabei wird, "höchstwahrscheinlich unbewusst" eine klitzekleine Formalie übersehen:
Zitat Verkehrsblatt......bitte rot beachten...
"Die vorstehend beschriebene
Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad/-Reifenkombinationen an
Krafträdern ist anzuwenden
1.bei Reifen die nach
dem 31.12.2019 hergestellt werden,
und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe
(DOT Kennzeichnung der KW und des Jahres der Produktion) (sprich DOT
xx20) auf dem
Reifen.
Lasst
Euch nicht in die Irre führen...wenn Ihr Reifen mit DOT vor 2020 montiert habt,
ist nichts einzutragen, keine Zusatzgebühren zu entrichten, nichts zu
vermessen, zu bemängeln oder sonstwas, nur die Freigabe mitzuführen.
...so dann begebe ich mich wieder in Wartestellung