Beiträge von sgrund

    Ja. Sie lief aber vor der Benzinhahnreparatur top, was die Leistung angeht.

    Ich habe eine Honda CBR 125R JC34, Bj. 2006, mit Vergaser. Seit kurzem habe ich das Problem das bei anhaltendem Vollgas, und nur dann, nach einigen 100m kein Sprit mehr kommt. Wenn ich den Gasgriff dann komplett zurücknehme und nach einigen Sekunden (bei ca. 80km/h) wieder aufdrehe, läuft sie wieder einige 100m bei Vollgas bis wieder kein Sprt kommt usw.

    Bei Teillast kann ich ohne Probleme fahren, auch z.B. 4/5 den Gashahn aufmachen bedeutet dauerhaft keine Einschränkung. Leistungsentfaltung ist insgesamt vollkommen normal.

    Benzinhahn, Benzinschlauch und Unterdruckschlauch wurden schon getauscht, ohne Erfolg.

    Wenn ich ohne Tankdeckel fahre ist das Phänomen 50% Prozent geringer als mit Tankdeckel.

    Hallo,



    ich hatte ein Motorrad in der Werkstatt um einen undichten Benzinhahn zu tauschen. Nach der Reparatur tritt nun das Phänomen auf dass das Fahrzeug bei längerem Vollgas zuwenig Sprit bekommt und abstirbt, da dafür nicht genug Sprit nachkommt (Vergaser), ansonsten funktioniert es einwandfrei. Das war vorher nicht so. Jetzt sagt die Werkstatt das Problem sei zufällig zeitgleich mit der Reparatur aufgetaucht, jedoch wäre es auch ohne den Werkstattaufenthalt entstanden.


    Ich finde das eine Schutzbehauptung.


    Muss die Werkstatt den Fehler auf ihre Kosten beseitigen?



    LG

    Das Teil ist 10 Seiten lang, das scanne ich nicht alles ein.

    Meine Reifen sind DOT vor 2020, und somit gelten die alten Bestimmungen, dass eine -Freigabe vom Hersteller oder auch eine gutachterliche Stellungnahme ausreicht um andere Reifen zu fahren als die eingetragenen. Ab DOT 2020 müssen die eingetragen sein.

    Der Link wo man dies nachlesen kann steht weiter oben.

    Der gestrige Prüfer wusste direkt Bescheid, kennt die Gesetzeslage und da das Krad keine Mängel hatte gabs den Stempel nach 10min, ohne Diskussion.

    Am Besten beides mitnehmen, Freigabe und Text von der Seite des BMDV.

    Hallo,


    ich habe eine Honda CBR 125 JC34. Heute bei der HU meinte der Prüfer (Dekra) meine gutachterliche Stellungnahme vom TÜV Nord über abweichende montierte Reifengrößen sei nicht mehr gültig, es bedürfe einer Eintragung in den Schein (macht in RLP der TÜV, daher konnte er keine Kosten sagen) oder eine "COC"-Papier vom Hersteller.

    Meine seit Jahren montierten Refen sind Bridgestone BT39 bzw. BT45. vorne 100/80/17, hinten 120/80/17 anstatt 90 vorne und 100 hinten.

    Laut der Stellungnahme (Nr. TZ-029101-A0-138) sei eine Änderungsabnahme nach §19 STVO nicht erforderlich.

    Bei den letzten drei HUs war das alles kein Thema.

    Gibt es wirklich eine Gesetztesänderung in den letzten 2 Jahren dazu?


    LG

    Tankentlüftung ist gut - passiert bei der CBR125R schnell. Beim abnehmen vom Tank

    zieht man den Schlauch für die Belüftung/Überlauf ein Stück mit heraus - wenn man den Tank dann einfach

    wieder aufsetzt und den Schlauch nicht wieder richtig durch zieht, knickt der Schlauch ab.

    Genau so war es. Danke für den Hinweis.

    War heute in der Werkstatt um die Maschine endlich abzuholen. Bei der Probefahrt dann das nächste Unheil. Alles lief gut, nach 3-4 km ging die Maschine auf einmal aus. Sprang nicht mehr an. Nach 5 min sprang sie an und fuhr als wäre nichts gewesen, nach 3km, dasselbe usw. Am Anfang war die Maschine kalt. Was kann denn das jetzt sein? Irgendwas Temperaturabhängiges? Die Wrkstatt hatte nur eine Runde um den Block gemacht und nix gemerkt. Wenn sie läuft dann läuft sie, aber nur 3-4km am Stück.

    Die Werkstatt hat jetzt die Membran des Gasschiebers?!? als Ursache des Leistungsverlusts gemacht. Das Gummi sei ausgehärtet. Haben sie wohl irgendwie eingesprüht. Im Moment soll sie laufen, gehe morgen mal hin für Probefahrt.

    Bin mal gespannt. Schheint mir ja keine Dauerlösung zu sein wenn die Membran fertig ist. Ein neues Teil soll um 90 Euro kosten.