Beiträge von montecuma

    Hallo

    Ich habe jetzt auch meine Erfahrung mit dem Zoll machen müssen bei der Einfuhr einer CBR 1100xx Verkleidung.

    Deshalb hier ein paar frische Infos zur Einfuhr von Teilen zum Privatgebrauch.

    Richtig ist, dass der Zoll bei Verdacht auf Markenfälschung diese Information an einen möglichen Antragsteller (Originalhersteller) weitergibt und die Herausgabe verweigert. Der Antragsteller bzw. sein eingesetzter Rechtsvertreter entscheidet, ob es sich um Markenfälschung handelt. Kommt er zu dem Schluss, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt, beantragt er die Vernichtung der Ware. Ihr habt jetzt 10 Tage Zeit dem zu widersprechen. Der Zoll weist in seiner Widerspruchsbelehrung darauf hin, dass man sich bei Widerspruch mit dem Antragsteller zivilgerichtlich einigen muss. Das ist aber nur insofern richtig, wenn man die Teile geschäftlich gekauft hat, also mit dem Ziel sie weiter zu verkaufen.

    Als Privatmensch und privater Nutzung hat man nichts zu befürchten. Der Antragsteller müsste vor Gericht beweisen, dass ihr im geschäftlichen Sinne handelt.

    Spätestens nach weiteren 10 Tagen, in denen der Antragsteller also Zeit hätte euch vor Gericht zu zerren, muss die Ware ausgehändigt werden.

    In diesem Sinne wird euch der Zoll sicher nicht beraten, ist aber so und wurde mir im Nachhinein auch vom Zoll bestätigt. Schade um die Zeit, die ich mit googeln und Recherche verbracht habe. Aber letztendlich habe ich meine Verkleidung vom Zoll abholen können.

    Ich wünsche allen, die preisgünstig eine beschädigte Verkleidung benötigen viel Erfolg.