Beim Autoführerschein erwirbt man automatisch die Klasse AM.
Diese berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrad bis 50ccm bzw 4kw Dauernennleitung bei Elektrogedöns.
Da ist es egal bzw nicht relevant, ob Schalter oder Automatik.
So gut wie alle Fahrschulen bilden auf Automatikrollern aus. Trotzdem erhält man am Ende die Berechtigung ein Schaltmoped zu fahren.
Die Automatikregelung bezieht sich nur auf den PKW oder LKW Schein. Eine Einschränkung bei AM, A1, A2 oder A gibt es nicht.
Den B197 gibt es erst seit 2023 und man mus genau überlegen, was man will.
Eine spätere Erweiterung auf BE ("Anhängerschein") hat zur folge, das man den Anhänger nur mit Automatik ziehen darf, weil die B197 Prüfung auf einen Automatik abgenommen wurde. Verrückt! Das erzählt leider nicht jede Fahrschule.
Deshalb hat mein Sohn jetzt ganz normal den B auf einen Schalter gemacht.