AU-Abgassonderuntersuchung

  • Moin,


    Frage: muss die Bolle 750 RC 04 Motor eine AU- Abgassoderuntersuchung haben? Erst Zulassung 1984 Baujahr 1982.


    Hat jemand Erfahrung und evtl. Werte dieser Untersuchung?


    Schon mal vielen Dank im vorraus.

    Rechte Hand am Gashahn

  • Moin


    AU ist nicht nötig bei dem Baujahr.

    Gruß Bernie

  • Sorry, aber nicht Baujahr sondern Erstzulassung.

    gesendet von meinem Quad-Core-PC via 50000er DSL

  • bin danach gegangen was der tüvmensch damals gesagt hat. baujahr, nicht erstanmeldung.
    rein theoretisch müßte ja dann ne maschine/auto das 1982 gebaut wurde aber erst 2000 das erste mal angemeldet wurde zur AU. und genau dass gleiche fahrzeug
    was '82 gebaut und auch'82 zugelassen wurde eben nicht.


    vielleicht haben sich die vorschriften/gesetze ja geändert.

  • Ein Fahrzeug Baujahr 1982 kann nicht die Abgasvorschriften von 2015 erfüllen. Es geht um die Erstzulassung; das Baujahr ist oft gar nicht ermittelbar, schon gar nicht anhand der Fahrzeugpapiere.

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • Wir haben 3 cb 450s Baujahr 86,
    2 sind erstzulassung 87--> brauchen keine AU
    Eine ist erstzulassung 90--> braucht AU


    Mein bescheidener Beitrag dazu


    Mfg Tim

  • issdochvölligwurschd!


    EZ vor 89 braucht keine AU ;)


    danach sind´s irgendwelche 4,5 Kohlehydranten im Quadrat und selbst das weiss der geneigte Prüfer so "einzustellen" das es passt ;)


    Also, cool bleiben..... (Bis auf die Tatsache das es mal wieder Beutelschneiderei ist)

    Stolz darauf noch nie Harley gefahren zu sein und tief deprimiert über die knapp 10km BMW :D


    Gesendet von meinem Rechenbrett "Abakus" nach Adam Riese

  • bin danach gegangen was der tüvmensch damals gesagt hat. baujahr, nicht erstanmeldung.
    rein theoretisch müßte ja dann ne maschine/auto das 1982 gebaut wurde aber erst 2000 das erste mal angemeldet wurde zur AU. und genau dass gleiche fahrzeug
    was '82 gebaut und auch'82 zugelassen wurde eben nicht.


    vielleicht haben sich die vorschriften/gesetze ja geändert.


    Nö, leider nicht. Ist halt typisch deutsche Gesetzgebung.
    Aber der Grund wurde ja schon genannt. Das Bj ist nicht aus den Papieren zu ersehen.

    gesendet von meinem Quad-Core-PC via 50000er DSL

  • Es wäre außerdem nicht möglich ein altes Baujahr nach neuen Abgasvorschriften Neu zu zulassen.
    Da haben schon so einige in die Röhre geschaut. ;)