HONDA-ZUSCHUSS BIS 639 EURO FÜR FÜHRERSCHEIN-NEULINGE

Motorrad-Einsteiger aufgepasst: Wer seit Anfang 2018 seinen Führerschein der Klassen A1, A2 oder A gemacht hat, der kann sich jetzt auf einen satten Zuschuss von Honda freuen. Beim Kauf eines der beiden Bestseller-Motorräder CB500F oder CB125R gibt es von Honda einen satten Zuschuss von 10 Prozent auf den Listenpreis.


Schon seit Jahren gehören die CB500F und CB125R von Honda zu den beliebtesten bei Motorrad-Rookies. Kein Wunder, bieten die beiden Bikes doch nicht nur topmoderne Honda-Technologie und hohe Zuverlässigkeit, sondern auch besten Fahrspaß ab dem ersten Kilometer ohne Fahrlehrer im Schlepptau. All jenen, die mit dem echten Honda-Feeling ins Motorradhobby einsteigen wollen, macht die Traditionsmarke nun ein sattes Angebot: Wer seinen Führerschein in den Jahren 2018 oder 2019 gemacht hat, oder als Aufsteiger nur noch die praktische Prüfung ablegen muss, der kann den Honda-Führerschein-Bonus von 10 Prozent auf den Listenpreis einheimsen. Beim Kauf eines der beiden Einsteiger-Bestseller stehen dann bei der CB500F 639 Euro oder bei der CB125R 449 Euro weniger auf der Rechnung1. Das attraktive Bonus-Angebot gilt ab sofort und solange Vorrat reicht, daher am besten gleich beim nächsten Honda-Händler vorbeischauen. Wo sich dieser befindet, zeigt mit wenigen Klicks die Online-Suche https://www.honda.de/motorcycles/dealer-search.html im Netz.


1) Führerscheinzuschuss: 10% Nachlass auf den UVP (inkl. Überführungsgebühr), für eine neue Honda CB125R oder eine neue Honda CB500F. Entspricht einem Führerscheinzuschuss in Höhe von 449 € (brutto) bei der CB125R bzw. 639 € (brutto) bei der CB500F. Angebot gilt solange der Vorrat reicht. Gültig sowohl für Direkteinsteiger als auch Aufsteiger, die nur noch eine praktische Prüfung ablegen müssen² und für absolvierte Prüfungen aus dem Jahr 2018/2019. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

2) Für Inhaber der Klasse A1 (falls mind. 2 Jahre im Besitz) und Inhaber der Autoführerschein Klasse 3 bzw. B (falls vor dem 01.04.1980 ausgestellt) bei entsprechendem Fahrkönnen.