neue Gesetzregelung

  • Hi !


    Der KFZ-Master of desaster der Werkstatt meines Vertrauens sagte heute morgen das Rücklichter und Scheinwerfer trotz E-Nummer lt. neuer Gesetzregelung eingetragen werden müssen :gruebelx: Was ist da dran ? Weiß einer von Euch Bescheid ? Würd mich ja mal brennend interessieren...

  • nee, das glaub ich nicht... - das ist EU Recht und da können die Pappnasen bei uns in Bürokratien nicht dran rütten... - auch wenn Schnittlauchs immer mal wieder die "ABE" eines E- Auspuffes oder sonstigen E- Teilen gerne sehen wollen - ist nicht, gibts nicht, brauchts nicht... -
    E Nummer ist aber nicht gleich E Nummer... - es gibt für vorn und hinten und seitlich unterschiedliche und es gibt Schnittlauchs, die kennen doch tatsächlich die Unterschiede... :roll: - auch bei nachgegossenen weissen Blinkern oder selbstgetönten schwarzen nützt das E wenig :razz:


    was in diesem Zusammenhang richtig ist... - die beliebten Ochsenaugen müssen, wenn sie nur vorne ohne zusätzliche hintere Fahrtrichtungsanzeiger betrieben werden von nem Sachverständigen abgenommen und in die Papiere eingetragen werden... - seh ich auch ein, denn in nem ungünstigen Fall - z.B. Stummel, siehste die von hinten evtl. nicht, da die muskulösen Arme das Licht nicht durchdringen lassen... - hab auch schon mal was gelesen von ner Ochsenaugenbeschränkung auf ältere Baujahre - kommt aber wohl auch auf das Wohlwollen des abnehmenden Ingenieurs an...


    Jay Hawker...
    der Prüfer hat meine Beleuchtungskörper hingenommen wie sie waren...


    klasse Satz... :D