Drama: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

  • ...die Freude währte nicht lange, als ich meine vor drei Wochen erworbene SLR650 bei der Zulassungsstelle aka Bürgerbüro ummeldete.
    Was steht denn jetzt plötzlich NEU im Schein? 'Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten' Na super!
    D.h. bei der nächsten Kontrolle obliegt mir die Verantwortung und der Nachweis, daß die montierten Reifen auch für das Krad passend und freigegeben sind. Und gesetz dem Fall, der Beamte in Grün hat seinen schlechten Tag, könnte er an Ort und Stelle (bspw. im tiefsten Bayern auf Tour), das Moped entsptempeln, da 'fahren ohne gültige ABE'.
    Die Krux an der Sache ist: Weder von Honda gibts eine Reifenfabrikatsbindung (die Org-SLR wurde sogar mit unterschiedlichen Reifen-Fabrikaten auf die Welt losgelassen), noch gibts eine Freigabe bspw. von Metzeler, für den derzeit aufgezogenen Tourance.
    Hinzukommend: Habe ich latürnich keine "Honda ABE" des 8 Jahre alten Motorrads. Zudem müßte ich für jeden neuen Schlappen/Fabrikatswechsel mit eine neue Freigabe besorgen, diese immer mitführen usw.


    Na klasse. Ich also zurück ins Amt und brav gemeckert. An der Pforte nickte man mir zustimmend zu, daß das so nicht korrekt sein könne - schließlich stand im alten Brief/Schein nix von einer Reifenbindung. Und ich hatte keine Lust, auf nochmal eine Nummer ziehen und 1.5 Stunden zu warten.


    Also ging es in die hinteren heiligen Hallen, wo zwei Beamtinnen vor einem Bildschirm klebten und mir in 20min Palaver versuchten zu erklären, daß das durch Kennzeichnung "K" in Feld 17 und dem neuen, ergänzenden Hinweis nur eine ReifenGRÖSSEN Empfehlung darstelle und darauf hinweise (wegen dem "K").
    Und schließlich stehe das in allen neu an-/umgemeldeten Zweirädern automatisch mit drin und könne nicht geändert/gestrichen werden. Punkt. Nur: warum steht dass dann nicht auch so drin, mit ReifenGRÖSSENbindung (...) statt ReifenFABRIKATSbindung. Ich verstehe das noch immer so, Fabrikat = Metzeler, Pirelli etc. und Reifengröße = xx Zoll/Breite/etc.


    Kurzum, weder die Frau die die Papiere ausgestellt hatte wußte was das soll (Zitat: 'Ehrlichgesagt habe ich keine Ahnung, was dieser Satz bedeutet. Das war auf einmal bei jedem Motorrad mit dabei'), noch die besser verdienenden/qualifizierten Damen im Hintergrund konnten mehr entgegensetzen, als 'dass das nun eben so sein, da stehen müßte, weil es so im Computer stehe' und tippte bekräftigend auf den Bildschirm.


    Aber eine Reifenbindung, egal wie lax formuliert sie in den Papieren steht ist immer ein Streitpunkt, wenn man in eine Kontrolle kommt. Also waren schwerere Geschütze angesagt. Es folgten zwei Briefe - einer gleich an das Regierungspräsidium, der zweite nochmal an die Zulassungsstelle.


    Und prompt nach zwei Wochen die erwartete Antwort:
    (...) haben wir uns mit dem Kraftfahrt Bundesamt in Verbindung gesetzt. Herr xxx, der zuständige Sachbearbeiter für die Typendatei übermittelte uns folgende Erläuterung:

    Zitat

    Der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" soll den Fahrzeughalter beim Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert.
    Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. [...ist wohl kein Motorradfahrer, der je in einer Kontrolle die Hosen runterlassen mußte...]
    Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an Ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtwidrig. [Polizei kann es nicht belegen und dann ist es erlaubt und nicht strafbar/kein Mangel???? hahaha] Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht. (...)


    Weiter stand im Antwortbrief, dass es nun plötzlich DOCH ginge, den Eintrag zu entfernen; unter Streichung der letzten 4 Zahlen unter Ziffer 2.2 im Schein & Brief, durch Ausnullung.
    Heute war es dann soweit, nach weiterer Diskussion und grooooßem Rätselraten, wie man DIESE Änderung dem Computer beibringt, und wurde endlich die Reifenbindung entfernt und neue, 'bereinigte' Papiere ausgestellt. Allerdings waren wiederum Stempelgebühren in Höhe von 25 Eur fällig, die dann auf knapp 16 Eur reduziert wurden.
    Völlig kostenlos ließen sie mich nicht ziehen... - obwohl; es bliebe ja noch der Weg über den Petitionsausschuss, mir diese wiederzubeschaffen ;)


    Aber was für ein Aufwand und Rennerei :(, ...wobei mir die Dame richtig leid getan hatte meinen Unmut verbal und schriftlich ertragen zu müssen, denn die war echt schnuckelig!! :abkn:
    Nur zur Info, falls ihr auch so einen Stress haben solltet, um o.g. nervigen Eintrag wieder loszuwerden....

  • hi ho...


    "nette" geschichte. vor allem die aussage: "wenn das so im computer steht, ist das auch so" brachte mich ein wenig zum schmunzeln.


    gut, daß es solch kompetentes fachpersonal noch gibt :groel:


    wünsche dir viel spaß mit der "neuen" SLR :wink:


    mfg

    "Holt das Pferd Rein" (König von Troja) - Es ist immer gut zu wissen was einen erwartet

  • Echt gut zu wissen. Bei unsem neuen Auto stand das auch im Breif Teil I oder II :gruebelx:
    und nach Befragung der Polizei müssen die Beamten vor Ort wirklich nachweisen, ob das legal oder illegal ist.


    Aber so recht trauen tu ich dem nicht...

  • Es ist wahrlich zum kotzen.
    War neulich erst beim TÜV Tag und habe - nachdem ich mich in seitenlangen Forumsdikussionen schon damit auseinandergesetzt hatte - nochmal beim TÜV nachgefragt.


    Fazit: ich lass mich da von keinem mehr belehren und fahre, was ich will - und zwar gemischt!
    Ist mir wirklich zu doof. Wenn mich irgendwer in einer Kontrolle deswegen mal volllabert, kann der was erleben :D


    Die wissen doch selber alle nicht mehr was nun gerade deutsches und was EU-Recht ist!


    Du darfst auch fahren was du willst. Mach's einfach.

  • Mir war die Streichung des Satzes eben deswegen wichtig, da ich a) keine weiteren Unterlagen mit rumtragen will b) keine Lust habe, mir Reifen nach "Eignung und UBB" suchen zu müssen und c) die Möglichkeit zu haben, vorne/hinten unterschiedliche Fabrikate -falls man mal wechselt und die nicht gleichmäßig runter sind- motieren zu dürfen.
    Der Knüller war nur immer deren Verweis auf die Polizei/Kontrolle, daß die 'wüßten, das Buchstabe "K" in Verbindung mit der Reifengröße(nbindung) zu bedeuten habe' und 'die mir es nachzuweisen hätten, dass das montierte Gummi OK wäre'. Scheinbar sind die noch nie kontrolliert worden und haben mitbekommen, wie gerne der Beamte i.d.R. um das Krad herumhüpft und händeringend nach Mängeln und nicht Eingetragenem sucht - schließlich wurde ja an jedem Moped mit Sicherheit was verändert.
    Beim Amt hatte ich immer das Bild vom Werner-Comic vor Augen, als er den Wurstspender eintragen lassen wollte und die Beamten derweil bei seinem Kumpel das Motorrad inspizieren 'dat is nicht vorschriftmäßig ... und der Auspuff ... und spitzen Lenkerenden', hehe.

  • haja, die polizei sagt doch bei ner kontrolle dann nicht... mhmm kennen wir nicht, wird schon passen.... sonder nö, nix gibts... pech! Und dann hinterher.... ohhh konnten wir halt net wissen, sorry, dass du mitm Taxi heim fahren hasch müssen....


    finds total daneben...

  • Der Brief/Mail vom KBA, in dem steht, dass man den Mist austragen lassen kann, würde mich interessieren.


    Kannst du mir das mal zukommen lassen?

  • oder eventuell hier reinstellen? weil ich wäre auch interessiert...

  • Zitat

    Original von super-b
    Der Brief/Mail vom KBA, in dem steht, dass man den Mist austragen lassen kann, würde mich interessieren.

    Das Original vom KBA habe ich nicht, nur der persönliche Brief wg. meinem Anliegen (mit dem Wortlaut der KBA, s.o. das im 'Zitat') von der hiesigen Zulassungsstelle. Dass eine Austragung nun doch möglich war, hat die Sachbearbeiterin danach angemerkt.
    Wer letztlich auf die Streichung der letzten 4 Stellen der Schlüsselnummer im Schein/Brief unter Punkt 2.2 gekommen ist und dass es plötzlich nun doch ging, weiß ich nicht. Der Brief an mich wäre somit nicht als vorlegbares Dokument für jedermann/zum Austragen geeignet.


    Aber eine freundliche Anfrage hier: http://www.kba.de/Stabsstelle/Kontakte/email1.htm oder bei der zuständigen Zulassungsstelle sollte das selbe Ergebnis bringen. Bei der KBA dafür zuständig ist Herr Hansen, Sachbearbeiter für die Typendatei, wenn es um die reine Auskunft geht, was der Satz zu bedeuten hat.
    Ich habe es über den schriftlichen Umweg des Regierungspräsidiums/Zulassungsstelle gemacht; inkl. Kopien der alten & neuen Papiere sowie Darlegung, daß es für das Krad keine Reifenbindung je exisitierte, noch diese irgendwo erhältlich wäre. Und das mit der Bitte um Klärung, wie man das wieder da rausbekommt, da mündlich keine (für mich zufriedenstellende) Einigung zu erzielen war, noch mir jemand genau sagen konnte, was die Reifenbindung plötzlich in meinen Papieren zu suchen habe. Außer dem gerne zitierten Hinweis, daß das nun überall drinstehen würde und so vom KBA kommen würde....
    War halt 'akut' bei mir, da die Papiere wg. Ummeldung frisch ausgestellt wurden und man so -mit Grund- nachhaken (sprich seinem Recht nachkommen) konnte.


    -----


    BTW: In eigener Sache: Hat jemand einen Link oder ein Werkstatthandbuch der SLR (als PDF) zur Hand?! Leider war beim Kauf des Mopeds rein gar nix in dieser Richtung mit dabei.

  • Zitat

    Original von Dragnet
    [quote]Original von super-b


    BTW: In eigener Sache: Hat jemand einen Link oder ein Werkstatthandbuch der SLR (als PDF) zur Hand?! Leider war beim Kauf des Mopeds rein gar nix in dieser Richtung mit dabei.


    frag doch mal "Victim-Of-My-Own"!
    vielleicht kann der dir weiterhelfen,denn der hat auch ne slr650

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Zitat

    Original von Dragnet
    Weiter stand im Antwortbrief, dass es nun plötzlich DOCH ginge, den Eintrag zu entfernen; unter Streichung der letzten 4 Zahlen unter Ziffer 2.2 im Schein & Brief, durch Ausnullung.
    Heute war es dann soweit, nach weiterer Diskussion und grooooßem Rätselraten, wie man DIESE Änderung dem Computer beibringt, und wurde endlich die Reifenbindung entfernt und neue, 'bereinigte' Papiere ausgestellt...


    was steht denn nun bei Dir unter folgenden Ziffern
    D.2: ?
    2.2: (bitte komplette) Zahl?
    15.1 + 15.2: ?
    K:?
    17:?
    22: ? (nur Reifen betreffend. Steht da nur von einem Hersteller vo + Hinten etc.)


  • Verwirrung pur... :shock:


    Erstmal zu Punkt 22: Da stand plötzlich bei der Ummeldung nur Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Nichts weiter, auch keine Fabrikate, Größen oder sonstige Einschränkungen.
    Dieser Standardsatz wird neuerdings IMMER eingefügt; lt. einem Posting von einem ein paar Msg vorher auch bei Autos und dient lt. Kraftfahrzeugbundesamt zur 'Sensibilisierung'. Was immer die sich bei dem Blödsinn gedacht haben. Schließlch versuchen die Leute IMMER zuerst nicht passende Reifen auf das Moped zu ziehen, ne?! :wink:


    Punkt D.2: Unverändert 'RD 09'


    Schein-Daten (aka Zulassungsbesch., Teil I) alt/neu:
    Ziffer 2.2: (alt) 101 0023 | (neu) 10100000
    Ziffer 22: (alt) 'Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten' | (neu) leer
    Ziffer 15.1: (alt) 100/90-19 57S | (neu) unverändert
    Ziffer 15.2: (alt) 120/90-17 64S | (neu) unverändert
    Ziffer 17: (alt) K | (neu) A


    [Legende - Rückseite vom FZ-Schein:
    - Zi 2.2 = Code zu D.21 mit Prüfziffer
    - Zi 22 = Bemerkungen und Ausnahmen
    - Zi 15.1/.2 = Bereifung Achse 1/2 (.1 = vorn / .2 = hinten)
    - Zi 17 = Merkmal zur Betriebserlaubnis]


    Ansonsten gibt es keine Änderungen alte vs. neue Papiere, bis auf die neue Nummer des Briefes (Zulassungsbescheinigung, Teil II) unter Punkt 16. Aber die brauch ja keinen zu interessieren.
    Alle Unklarheiten seitens der Eintragung/Änderung beseitigt?! BFbf. :)

  • Ein Sturm im Wasserglas....


    Die Bemerkung: "Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten" besagt dass du auf die BE achten musst... da dort keine Fabrikatsbindung eingetragen ist... musst du also auf nichts achten....


    Eigentlich hat sich also gar nichts geändert....

  • Zitat

    Original von ManfredKDie Bemerkung: "Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten" besagt dass du auf die BE achten musst... da dort keine Fabrikatsbindung eingetragen ist... musst du also auf nichts achten....


    Eigentlich hat sich also gar nichts geändert....

    Wenn man eine Betriebserlaubnis hätte, wäre das kein Problem. Zudem wenn ich eine solche besitzen würde, würde ich diese bestimmt nicht mit mir rumtragen (wollen) - was dann bei einer Kontrolle eventuell in Diskussion ausarten könnte.
    Steht was in den Papieren werden die Beamten (und auch der TÜV) mit Sicherheit DAS kontrollieren. Also besser weg mit den Eintragungen, die ich nicht nachweisen/belegen kann und müßte - in meinen Fall.

  • ...noch ein Sturm im Wasserglas:
    Manfred, kannst Du mir bitte die Ziffern entschlüsseln?
    Bzw. sagen wo man vielleicht im Netz oder sonstwo die "Aufschlüsselung" und "Möglichkeiten" der Ziffern findet?


    Was bedeutet wenn Ziffer K plötzlich gestrichen wird?
    Was bedeutet bei Ziffer 17: E?
    Ziffer 4: 0200


    wo findet man die Aufschlüsselung des Codes für die Ziffern und welche Möglichkeiten es gibt?


    Bei mir sind unter Ziffer 2.2 die letzten "5" Ziffern auch genullt.
    Bei Dragnet war es zuerst bei Ziffer 17: K und jetzt A.
    Bei mir war's mal was andere (leider weiss ich nicht mehr was und nun "E".
    Das steht ja nicht zum Spass da, möchte meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 komplett entschlüsseln können und andere nach Möglichkeit auch.


    Das hat schon seine Gründe warum ich danach frage - ob Sturm im wasserglas oder Todessturz vom Teppichrand sei dahingestellt.