Hallo
Wie weit müssen die Scheinwerfer frei bleiben wenn ich einen bösen Blick spachteln will damit der TÜV nix sagt?
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Nix ist besser als HONDA
Hallo
Wie weit müssen die Scheinwerfer frei bleiben wenn ich einen bösen Blick spachteln will damit der TÜV nix sagt?
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Nix ist besser als HONDA
gibts keine regelung beim motorrad, nur beim auto is das so...musst eben vorher fragen und dann abnehmen lassen
da gibts bestimmt auch vorschrifften
ZitatOriginal von NSR-Christian
gibts keine regelung beim motorrad, nur beim auto is das so...musst eben vorher fragen und dann abnehmen lassen
wo haste denn scheiss denn gehört? da gibt es genauso vorschriften wie beim auto laut tüv prüfer... musst dich genauer informieren aber das wird so viel sein dass es niemals nach bösem blick aussieht
hab ich gesagt dass du den scheinwerfer komplett zuspachteln darfst? klar lässt dich der prüfer den scheinwerfer kaum verändern, is doch klar!
dann zeig mir ma bitte wo steht wieviel prozent vom scheinwerfer frei bleiben müssen...
glaub das es 15 oder 30% waren die man verdecken darf
ich hab mal 20 prozent gehört. bin aber nicht sicher.
wöllte da gern mal den Paragraphen dazu lesen @andi