Papiere wie nachmachen lassen?

  • nabend,


    ich hab für meine Honda MTX noch keine Papiere... jetzt ists so dass ich beim Tüv gesagt bekommen habe, dass ich von der Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinung brauche und dann eine Vollabnahme vom Tüv... dann würden sie mir die papiere neu machen.


    Ein kumpel von mir hat gemeint ich brauch gar keine Papiere und die Rahmennummer reicht zum anmelden der Honda.


    könnt ihr mir sagen was richtig ist oder wenn beides falsch ist, wie ich an papiere komme???



    Gruß David

  • hi


    also habe den theard im HB nichtmehr im kopf
    abba ich meine du brauchst die UBB das die karre nicht geklaut ist
    und bekommst dann erst die papiere


    abba ich dachte eigentlich das du zumind den frzg brief vom staßenamt bekommst


    mfg
    heiner

  • also was brauch ich alles um legal zu fahren und um die kiste anmelden zu können??? nur den fahrzeugbrief???

  • kann mir den keiner mehr so auf die schnelle helfen???

  • Um das besser beantworten zu können musst du schon ein paar Angaben mehr machen.


    Wo stammt das Fahrzeug her?
    Aus dem Ausland eingeführt oder einfach nur Papiere verloren?


    Wieviel Hubraum? Bei zulassungsfreien Fahrzeugen (z.B. Mokick) ist das Verfahren anders wie bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen.


    Zunächst einmal musst du nachweisen wo du das Fahrzeug her hast.Also ein Kaufvertrag auf dem der Verkäufer bescheinigt das er die Papiere verloren hat.


    Dann eine KBA Anfrage.Wenn dort ein letzter Halter bekannt ist sollte der Weg des Fahrzeugs von ihm zu dir nachvollziehbar sein.


    Wenn das Fahrzeug aus dem Ausland stammt die Papiere aus dem Ausland.


    Wenn das geklärt ist zum Tüv eine Ganzabnahme machen.Bei zulassungsfreien Fahrzeugen kann auch der Hersteller eine neue Betriebserlaubnis ausstellen.Das ist normalerweise einfacher wie der Weg zum Tüv,aber die Nachweise wo das Fahrzeug her kommt brauchst du trotzdem.


    Danach kannst du das Fahrzeug normal zulassung.Entweder Versicherungskennzeichen holen oder zur Zulassungsstelle.Die stellt dann einen neuen Brief aus.


    Eventuel hält das Amt den Brief auch noch einige Wochen fest.Der wird dann im Bundesanzeiger aufgeboten.Das bedeutet,das zum Beispiel Banken die Möglichkeit haben Einspruch zu erheben,falls der orginal Brief wegen einer Finanzierung bei denen liegt.


    Fahren kannst du aber in der Zwischenzeit.Du bekommst dann eine Mitteilung wenn du den Brief abholen kannst.


    Gruss
    ralf

  • Äääh, ich weiß nicht, wie penibel Deine Zulassungsstelle ist. Da soll es regionale Unterschiede geben.


    Hier in Berlin müsstest Du vorlegen:
    - Kaufvertrag oder sonstigen Eigentumsnachweis mit Erklärung über den Verlust der Papiere
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung (KBA)
    - Vollgutachten
    - Doppelkarte
    - Personalausweis oder Reisepass


    Dann müsstest Du das Mopped wahrscheinlich noch zur Zulassung vorstellen, damit die freundlichen Mitarbeiter die FIN vergleichen können.


    Danach könntest Du mit neuer Zulassung losfahren.

    [SIGPIC]der fe-igel[/SIGPIC]der fe-igel
    If it doesn't fit, get a bigger hammer!

  • also es ist eine Honda MTX R2 mit 80ccm also Leichtkraftrad... vom Vorbesitzer hab ich leider keine Ahnung ich weiß nur das die Papiere weg sind.

  • ja und hast du sie verloren oder wie?


    kaufvertrag liegt vor?!

  • Hmmm, dann erfolgt anstelle der Zulassung nur die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens, der Rest nimmt sich nix.
    Wenn der Vorbesitzer nicht greifbar ist, gib eine eidesstattliche Erklärung ab, dass Du das Ding rechtmäßig erworben hast und keine Papiere mehr vorhanden waren. Das müssten die akzeptieren.

    [SIGPIC]der fe-igel[/SIGPIC]der fe-igel
    If it doesn't fit, get a bigger hammer!

  • Dann würd ich als erstes mal mit der KBA Anfrage anfangen.
    Wenn das Teil schon länger als 5 Jahre (oder sind es inzwischen 7 ?) abgemeldet ist ,ist kein Halter mehr bekannt.
    Dann musst du eigentlich nur zu demjenigen hin,von dem du das Mopped hast und mit dem einen Kaufvertrag machen (oder einen Schenkungsvertrag :wink: ).
    Wenn noch Halter bekannt sind fängt wahrscheinlich ne größere Telefonaktion an :???:
    Dann musst du den letzten bekannten Halter fragen ob er diesen Vertag mit dir macht.


    Danach muss der Tüv eine neue Betriebserlaubnis ausstellen.Dürfte wohl das gleiche wie eine Ganzabnahme sein.


    Gruss
    ralf