Ein interessanter Artikel aus dem Echo:
[FONT=arial,geneva,helvetica]Tiere auf der Fahrbahn: Bremsen, ausweichen oder draufhalten?[/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]Bundesgerichtshof verlangt: Autofahrer muss in Sekundenbruchteilen entscheiden[/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]Ein Albtraum aller Kraftfahrer, vornehmlich in der Nacht: Plötzlich läuft ein Tier auf die Fahrbahn. Was tun: bremsen, ausweichen, draufhalten? Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil einem Autofahrer, der dies nicht in Sekundenbruchteilen entschieden hat, die Leviten gelesen und ihm den verlangten Schadenersatz aus seiner Kaskoversicherung gestrichen. [/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]Laufe nachts ein Tier über die Straße, so die Karlsruher Richter, habe der Autofahrer „abzuwägen“, ob der mögliche Schaden an seinem Wagen durch einen Zusammenprall größer sein könnte als der, wenn er ausweiche und dabei von der Straße abkomme. Dabei habe er die Größe des Tieres zu berücksichtigen. Hier war es ein Fuchs, den der Fahrer nicht hätte schonen dürfen. Er tat es, fuhr in den Graben und hat damit seinen Teilkaskoversicherungsschutz verspielt. [/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]Bei einem Hirsch oder einem Reh wäre die Sachlage anders gewesen. Das Argument des Autofahrers, er habe in einer Schrecksekunde gar nicht so schnell feststellen können, ob es sich um ein großes oder kleineres Tier gehandelt habe, wischten die Bundesrichter mit dem Bemerken vom Tisch, dass dies durchaus möglich gewesen wäre. (AZ: IV ZR 276/02) [/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]Damit hat das oberste Zivilgericht Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte zu Makulatur werden lassen, die beim Thema „Fuchs“ zu gegenteiligen Ergebnissen gekommen waren. Sie hatten Füchse den „großen“ Tieren zugeordnet. Diese Aussage ist nicht mehr zu halten – mit der Folge, dass bei einem Fuchs im Scheinwerferkegel die Losung nur lauten kann: draufhalten... Wer’s – aus welchen Gründen auch immer – nicht tut oder einfach nicht in der Lage ist, ein solches Tier zu töten, zumindest schwer zu verletzen, der macht dies auf eigenes Risiko. [/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]Für Motorradfahrer gilt zumindest derzeit noch anderes Recht – wie einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zu entnehmen ist: Ein Biker wich in einer Kurve einem von links kommenden Fuchs aus und geriet dabei in die Leitplanke. Die Kaskoversicherung hätte sich gewünscht, dass er „draufgehalten“ hätte; er habe „unverhältnismäßig und damit grob fahrlässig“ gehandelt. Die Richter sprachen dem verunglückten Motorradfahrer den Schadenersatz zu: Im Gegensatz zu einem Pkw werde ein Motorrad instabil, wenn es ein Kleintier überrolle. (AZ: 6 U 209/00) In einem anderen Fall mit Motorrad-Beteiligung traf das Oberlandesgericht Koblenz eine interessante Entscheidung, in der ebenfalls kein „Wild berührt“ wurde. Der Biker wollte durch eine Vollbremsung (hier aus einer Geschwindigkeit von 80 bis 90 km/h) den Zusammenprall mit einem auf die Straße gelaufenen Reh vermeiden. Er stürzte und verlangte Leistungen von seiner Kaskoversicherung, die aber ablehnte. Die Koblenzer Richter sprachen ihm aber Schadenersatz zu. Der junge Mann habe glaubhaft gemacht, beim Bremsvorgang nicht nur an sein eigenes Leben gedacht zu haben, sondern auch sein Fahrzeug möglichst nicht beschädigen zu wollen. Dabei handele es sich um eine „Rettungshandlung“, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz Leistungsansprüche auslöse. Aus der Urteilsbegründung: „Das Interesse, die Beschädigung seines Fahrzeugs zu verhindern, ist kein nur ganz geringfügiges Rettungsinteresse, welches bei einer lebensnahen – und an der Verkehrsanschauung orientierten – Betrachtung ganz zurücktreten würde“. (AZ: 10 U 1415/05) In gleichem Sinne entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. (AZ: 3 U 80/04) Eine Versicherungskuriosität sorgte in Hamburg für Schmunzeln: Ein Vollkaskoversicherer verweigerte die Regulierung eines Unfallschadens, weil sie die Version des Fahrers vom Unfallhergang nicht glaubte. Er hatte im Schadenformular angegeben, mit einem Wildschwein zusammengestoßen zu sein, bevor er ins Schleudern geriet und gegen einen Baum prallte. Der Sachbearbeiter hatte vermutet, die am Unfallort gefundenen Wildhaare seien vom Fahrer dort „verstreut“ worden... Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hielt das für zu weit hergeholt. (AZ: 14 U 42/02)[/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]Wolfgang Büser[/FONT]
[FONT=arial,geneva,helvetica]25.9.2008[/FONT]
Echo Online - Tiere auf der Fahrbahn: Bremsen, ausweichen oder draufhalten?
Die Urteile sind interessant und eventuell für manche von Vorteil.
-
-
Ich soll "abwägen" ob mein Auto mehr kaputt geht, wenn ich ne Wolf anfahre als in ne Leitplanke?
Shit ich hab nicht die geringste Ahnung!*headshot*
-
Ich habe mir mal erlaubt die Schrift ein wenig größer zu machen.. Ich blindes Huhn brauchte ja fast ne Lupe um das lesen zu können
Ansonsten:
gut zu Wissen, danke für die InfoBonita
-
Als Grundatz kann man sagen ab Kniehöhe ist ausweichen ok, darunter sollte man drauf halten...
-
Ich habe mir mal erlaubt die Schrift ein wenig größer zu machen.. Ich blindes Huhn brauchte ja fast ne Lupe um das lesen zu können
Ansonsten:
gut zu Wissen, danke für die InfoBonita
Danke für´s grössermachen !
Da kann ich die Lupe wieder weglegen
-
Würde mir sowas passieren, würde ich generell IMMER draufhalten bzw. voll bremsen (außer in Kurven ). Ich nehme lieber ein Tier mit als nen Baum. Und auch lieber frontal als mit der Fahrer- oder noch schlimmer Beifahrerseite, wenn da jemand drauf sitzt.
-
Also in den mir bekannten Fällen war draufhalten auch die Alternative, die letztendlich in den meisten Fällen erheblich weniger Sachschäden verursachte - die Dose betreffend. Auf'm Bike würde ich das nichtmal im geringsten andenken mögen.
Aber ist ja auch eine Sache des unbewussten im Kopf - der Mensch ist wohl grundsätzlich auf Ausweichen geprägt. Und das Versicherungen da dann manchmal ganz anderer Meinung sind - kann man sich ja "leider" denken.
Nette Info @all. -
Es ging mir in erster Linie um die Prozesse die mit Kradlern zu tun haben. Die sind interessant.
-
Erstmal anhalten, überlegen, Meinungen einholen, Rechtlage checken....
und dann hinterher zum drüberfahren.
soll sagen, du musst schon verdammt gute Nerven haben um nicht refexartig versuchen auszuwechen. Anderseits: wenns du ins Auge fasst, triffts du es auch.
Rheinbiker
-
Als Grundatz kann man sagen ab Kniehöhe ist ausweichen ok, darunter sollte man drauf halten...
hijopp
und wie will man dann der versicherung beweißen das man nem wildschein oder reh ausgewichen ist und nicht ner katze?also aus diesem theard kann ich für mich nur eine schlussfolgerung gewinnen
draufhalteninner fahrschule habe ich sogar mal gelernt vor dem zusammenstoß von der bremse zu gehen
dann trift man das vieh frontaler und höhr
so das die gefahr das man die reste auf dem schoß hat geringer istmit dem mopped habe ich bisher noch nix platt gemacht
3 oder 4 mal wollte sich abba nen fasan mit mir anlegen
da konnte ich auch nur augen zu und durchmfg
heiner -
Da es bekannt ist, daß Richter in Sachen Fahrpraxis weit von der Realität weg urteilen und Versicherungen sich zunächst immer weigern zu zahlen, ist wirklich der einzige Weg, sich Streß zu ersparen, draufhalten.
Wie das beim Motorrad zu machen ist weiß ich mangels Fahrpraxis nicht. Theoretisch muß ich aber auch auf dem Motorrad draufhalten und dabei ernste Verletzungen in Kauf nehmen. Nur so habe ich den Nachweis, daß es einen Zusammenstoß gab. Bin ich ausgewichen und lande im Graben, wird mir der Wildschaden schon mal nicht geglaubt und stattdessen mangelndes Fahrkönnen vorgeworfen.
Ich hatte im Frühjahr ein Reh vorm Auto. Ich hab nur stark gebremst und den Aufprall in Kauf genommen. Im Auto hatte ich wirklich die Zeit, mir zumindest meinen Grundsatz ins Gedächtnis zu holen und dem Ausweich-Reiz zu widerstreben. Ob ich das auf dem Motorrad könnte, kann ich absolut nicht sagen. Immerhin tut da beides (Ausweichen oder Draufhalten) mehr weh.
Wenn mir jetzt jemand Herzlosigkeit vorwerfen möchte, kann ich dies nicht ändern. Mein Grundsatz ist nunmal, daß mir mein Leben (und das meiner Beifahrer) wichtiger ist als das eines Rehs.
-
Hm, ja stimmt. Auch mir hatte man in der Fahrschule gesagt: Leiber draufhalten.
Und das mit der einfachen Begründung: Wenn du ausweichst, dann läuft das Tier weg. Nun beweiße, dass dort wirklich ein Tier war und du nicht einfach nur die Kontrolle verloren hast.
Das ist vorallem, bei Dunkelheit oder wenn man Allein ist wichtig, sprich, keine weiteren Zeugen und so...Hm, ich frag mich, würd ich wirklich draufhalten, wenn ein Elefant auf einmal vor mir auf der Straße steht?
Könnte ja passieren, bricht ausm Zoo/Zirkus aus, durch die Globale Erwärmung wird der Nürnberger Reichswald umgetauft in Nürnberger Savanne, etc. -
Mal daran gedacht dass Zooführungen nicht auf dem Krad erfolgen sollten?
hi
3 oder 4 mal wollte sich abba nen fasan mit mir anlegen
da konnte ich auch nur augen zu und durch
mfg
heiner -
und damit ich mich nicht in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, habe ich mir die Entscheidung schon zurechtgelegt:
-
und damit ich mich nicht in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, habe ich mir die Entscheidung schon zurechtgelegt:
Ha, Ha, wenn es denn mal so einfach wäre!
Im entscheidenden Moment wird dein Unterbewußtsein das Kommando übernehmen. Je nach dem, wie die Situation sich darstellt, in folgender Weise:
es ist alles vorbei, bevor du überhaupt was raffst,
oder
du bist vor Schreck gelähmt (Schrecksekunde),
oder
du hast noch Zeit zu einer Reaktion und kannst entscheiden
zwischen Ausweichen (Flucht vor der Gefahr) oder Draufhalten (Angriff).Die Situation ist von so vielen Variabeln abhängig, dass eine Vorhersage
völlig wertlos ist.PS: Das verlinkte Video zeigt dies -so meine ich- auch ziemlich deutlich.
Der Unglückspilot hatte nicht mal die Zeit zu zucken, so unvermittelt
tauchte das Reh von rechts auf.