Navi-Track bei Unfall als Beweismittel?

  • Hallo,


    Die Trackaufzeichnung ist deshalb wichtig, im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist die Aufzeichnung der Geschwindigkeit über sehr dichte Trackpunkte problemlos möglich. Dann kann der Verursacher nicht mit dem Standard: Der war aber viel zu schnell... argumentieren. Sollte es einmal andersherum sein, bin ich nicht gezwungen die Daten herauszugeben.


    Gruß
    FJU


    Aus dem Enduro-Forum hab ich mal dieses 'Aussage' heraus kopiert um hier einen Thread zu dem Thema zu starten,
    da dies eine durchaus interessante Angelegenheit ist :gruebelx:


    Aus eigener Erfahrung weis ich, das viele Navigationssysteme in der Lage sind, ein Bewegungsprotokoll zu ertsellen wo Sekunfengenau Position, Geschwindigkeit, Zeit Höhe... Sateliten-Informationen enthalten sind.


    Bei einem Unfall könnte man mit Hilfe dieser Daten seine Geschwindigkeit unmittelbat vor dem Chrash 'ablesen'.
    Wäre mal zu prüfen ob sowas vor Gericht eine Beweiskraft besitzt.


    Ob man sich gegen die Auswertung der Daten wehren kann wenn der der Verdacht besteht Unfallverursacher zu sein weis ich nicht.
    Ich meine gehört zu haben, das bei Unfällen mit Verletzten oder Toten so ein Navi als beweis 'gesichert' wird, egal was der Besitzer sagt.


    :D

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:


  • Jetzt warst du mit dem neuen Thread schneller als ich mit meiner Antwort.


    Also wiederhole ich mich:


    "Vorsicht, der öffentliche Dienst liest mit!


    Nicht, dass da Jemand auf Ideen gebracht wird.


    So, wie man heute schon Handy´s im Verdachtsfall bei einem Unfall sicherstellt,
    könnte es auch mit dem Navi passieren."


    Für diese Warnung ist es nach deiner Aussage allerdings schon zu spät.
    Sofern den Ermittlern diese Dokumentationsmöglichkeit bekannt ist,
    kannst du auch davon ausgehen, dass sie genutzt wird.


    Strittig ist lediglich die Verhältnismäßigkeit der Mittel,
    d. h. bei einem Bagatellschaden dürfte eine Beschlagnahme zu weit gehen,
    bei Personenschaden oder Tod stellt sich die Frage nicht mehr.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Mein Navi bringt bestimmt keine Beweiskraft.


    Ich fahre nach der Sonne.


    Sorry, das mußte sein.


    Zum Thema: Bei größeren Verkehrsunfällen mit Personenschaden z.B. auf der Autobahn ist mein Eindruck der, daß die Polizei nicht, wie früher, die Bahn möglichst schnell wieder frei bekommt sondern auf einen Gutachter vom Tüv/Dekra wartet. Und das solange bis der alle relevanten Spuren aufgenommen hat. Solange wird auch eine Vollsperrung veranlasst. Dieser speziell geschulte Spezialist wird bestimmt keine Navidaten brauchen und ich kann mir nicht vorstellen daß ein Navi eingezogen wird.


    Aber gute Frage, bin gespannt.

    Katzenfreund:wink:


  • Nix für ungut, aber da spricht das Prinzip Hoffnung.


    Gerade die Tatsache, dass eine professionellere Beweissicherung erfolgt,
    spricht dafür, dass man sich auch zunehmend der Trackdaten bedienen wird.
    Im Prinzip ist ein Navisystem ein freiwillig mitgeführter Fahrtenschreiber.
    Der vorgeschriebene Fahrtenschreiber bei LKW´s wird immer ausgewertet.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Hallo,


    wo liegt denn das Problem bei einer Trackaufzeichnung???


    Doch da, daß dem der Dreck am Stecken hat dies auch nachgewiesen werden kann.


    Was ist zB. bei provozierten Unfällen?


    Du bist alleine und die Sc...kerle mindestens zu zweit und hast somit die A...karte gezogen.


    Da wird wohl jeder, der unschuldig in einen Unfall verwickelt wird und die Beweislage zweifelhaft ist, mit ausgestreckten Armen das Navi den Grünen entgegen reichen.


    Gruß Jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.

  • Hallo,


    wo liegt denn das Problem bei einer Trackaufzeichnung???


    Das ist schon eine weltanschauliche Frage.


    Wer definiert "Dreck am Stecken"?
    Wer definiert "Verhältnismäßigkeit der Mittel"?


    Meiner Meinung nach gibt es hierzulande zunehmend
    technische Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten,
    gepaart mit dem Willen, diese einzusetzen.


    Siehe auch Lidl, Deutsche Bundesbahn, Telekom etc, etc, .....

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Nix für ungut, aber da spricht das Prinzip Hoffnung.


    Gerade die Tatsache, dass eine professionellere Beweissicherung erfolgt,
    spricht dafür, dass man sich auch zunehmend der Trackdaten bedienen wird.
    Im Prinzip ist ein Navisystem ein freiwillig mitgeführter Fahrtenschreiber.
    Der vorgeschriebene Fahrtenschreiber bei LKW´s wird immer ausgewertet.


    Nein, zunächst einmal fahre ich nach der Sonne s.o.,
    die Frage hier ist ja ob der freiwillig mitgeführte Fahrtenschreiber zur Beweissicherung eingezogen werden darf oder letztendlich selbstverständlich zur Auswertung benutzt werden wird?

    Katzenfreund:wink:

  • Um nochmals auf die Kernfrage zurück zu kommen :
    Weiss den jemand hier SICHER ob diese jenen Geräte denn rechtskräftige sind ?!

    Train insane! :evil:
    Or stay the same !:D

  • Um nochmals auf die Kernfrage zurück zu kommen :
    Weiss den jemand hier SICHER ob diese jenen Geräte denn rechtskräftige sind ?!


    Ganz einfach zu beantworten:


    Die Beweiswürdigung ist Sache des Gerichtes,
    will sagen, der Richter entscheidet darüber,
    welchen Beweis er anerkennt, und welchen nicht.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Gut dann weiss ich was ich NICHT kaufe !!!
    Kann ja eh (fast) immer gegen mich verwendet werden!
    Und ein Bewegungsprofil von mir gibt auch Gratis...nein danke !


    Nachher kommen die noch jemand auf die Idee die Daten regelmäßig auszuwerten.
    Dann wird kräftigt abkassiert fürs zu schnell fahren UND auch noch kosten gespart.

    Train insane! :evil:
    Or stay the same !:D

  • Gut dann weiss ich was ich NICHT kaufe !!!
    Kann ja eh (fast) immer gegen mich verwendet werden!
    Und ein Bewegungsprofil von mir gibt auch Gratis...nein danke !


    Nachher kommen die noch jemand auf die Idee die Daten regelmäßig auszuwerten.
    Dann wird kräftigt abkassiert fürs zu schnell fahren UND auch noch kosten gespart.


    Tipp:


    Nach der Sonne fahren.

    Katzenfreund:wink:

  • Sonnennavis werden im Thread nebenan diskutiert, nicht hier :wink:


    Ich wage zu bezweifeln das ein Richter sich die Beweise 'aussuchen' kann.
    Ganz so einfach isses wohl nicht.



    Es gibt mehrere Aspekte bei dem NaviTrack.


    Wenn ich alleine einen Unfall verursache, z.B. auf der Landstraße von der Straße abkomme und behaupte, einem Reh ausgewichen zu sein, aber im Limit gefahren sei, dann könnte man so ein Track benutzen um das zu prüfen.


    Allerdings fehlt die Sicherheit, das so ein Tracklog nicht manipuliert ist.
    Denn auch das könnte ja möglicher Mißbrauch sein.. Computerspezialisten fälsche den Mitschnitt der dann beim Navi 'gefunden' wird.


    Das alte TomTom hat NMEA-Codes inclusive Satellitendaten, wo es vermutlich schwer wird, das zu 'ändern'.
    Andere speichern grad mal Zeit, Ort und Speed und bieten daher wenig 'Sicherheit'


    Diese Unsicherheit läßt die Beweiskraft schwinden .. :nixweiss:


    Wobei ich die positive Möglichkeit sich bei Unfällen durch andere oder auch bei Blitzern die falsch geknipst haben damit sein Recht zu bekommen durchaus gut finde... zwar noch nicht gebraucht... aber wer weiss...


    Gibt es da schon Urteile in denen solche Daten verwendet wurde?


    :gruebelx:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • Na, dann ist ja alles grün. Mein Navi ist durchseucht von Vieren von doofen Hackern die noch weniger peilen als ich. Da ist man dann fein raus.


    Oder man fährt nach der Sonne...


    ...Sorry: Kolle ich machs nicht nochmal.


    Schuh.

    Katzenfreund:wink:

  • Hmmm, ich denke mal, daß man solche Aussagen bezüglich diesen Themas in den höheren Instanzen findet...wirklich sehr interessant...ich glaub ich fragen mal meinen damaligen Dozenten oder mal den netten Rechtsberater "nebenan"!