Rotes Versicherungskennzeichen!

  • So. Hab jetzt mein Rotes Versicherungskennzeichen!
    Jetzt brauch ich meine 50er nicht mehr anmelden, sondern hab eins für alle!
    Wollt nur mal wissen, ob sowas noch jemand hat! :D

  • Hä?


    Das darf man doch nur zu Überführungs- oder Probefahrtzwecken verwenden. Als Dauerkennzeichen verwendet kann`s teuer werden - oder verstehe ich da was falsch? Man lernt ja gerne hinzu:


    "Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 u. 2 StVZO vorgeschrieben – neben Prüfungsfahrten von amtlich anerkannten Sachverständigen – für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten). Probefahrten in diesem Sinne sind Fahrten mit dem Ziel, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit von Kraftwagen festzustellen, zum Beispiel von Herstellern, Händlern und Inhabern von Werkstätten, auch mit Interessenten und mit Vorführwagen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. § 28 StVO, Rn 9. Überführungsfahrten sind Fahrten zur beabsichtigten Überbringung an einen anderen Ort (vgl. Jagusch/Hentschel, a.a.O., Rn 12).


    Rote Kennzeichen mit der Nummer „06“ werden nur noch an KFZ-Betriebe und Händler ausgegeben, da in der Vergangenheit zu viele dieser Kennzeichen missbräuchlich und kriminell verwendet wurden. Privatpersonen können diese Kennzeichen nur noch als Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen. Es gibt diverse OLG-Urteile, durch die Personen, nach zu großzügig ausgelegter Nutzung, die unerwartete Härte des Gesetzes entgegennehmen mussten.


    Mit der Nummer „07“ beginnen rote Sonderkennzeichen für Oldtimer, also für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind. Auch für Oldtimer dürfen die roten Kennzeichen ausschließlich zu Probe- und Überführungsfahrten oder für die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen ausgegeben werden. Voraussetzung für den Erhalt dieser Kennzeichen ist, dass die Oldtimer sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.


    Rote Kennzeichen gibt es ebenfalls für Mofas, Kleinkrafträder, Roller und angetriebene Rollstühle, die damit haftpflichtversichert sind. Die Roten Kennzeichen werden auch hier für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt."

  • So. Hab jetzt mein Rotes Versicherungskennzeichen!
    Jetzt brauch ich meine 50er nicht mehr anmelden, sondern hab eins für alle!
    Wollt nur mal wissen, ob sowas noch jemand hat! :D


    Ich denke, damit ist nicht das "rote Kennzeichen" gemeint,
    dass es früher mal gab und das heute Kurzzeitkennzeichen heißt.:wink:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Ich denke, damit ist nicht das "rote Kennzeichen" gemeint,
    dass es früher mal gab und das heute Kurzzeitkennzeichen heißt.:wink:


    Gibt es denn noch andere???


    Soweit ich weiß ist ein rotes Kennzeichen immer noch Händlern vorbehalten, oder Privatpersonen zu Überführungsfahrten - nicht zum munter wechseln zwischen verschiedenen Fahrzeugen.

  • Es handelt sich um ein rotes Versicherungskennzeichen (kleinens Moppedtaferl)


    Ich habe das Kennzeichen nur bekommen als Sammler. Die Fahrzeuge müssen älter als 20 Jahre sein. (Sowas junges hab ich garnicht.)


    Fahren darf ich:
    -Probefahrten
    -Überführungsfahrten
    -Bewegungsfahrten
    -Fahrten zu Treffen


    So stehts geschrieben.
    Also quasi so gut wie immer.


  • Wußt` ich`s doch... :D


    Gilt das noch, dass man dafür mindestens 16 Fahrzeuge haben muss? Die Regelung gab`s mal...

  • das weiß ich nicht.


    ...:gruebelx:



    ...also, wenn Du KEINE 16 Stück hast gilt das wohl nicht mehr, denn sonst hättest Du das rote Kennzeichen ja nicht bekommen, oder sehe ich das falsch? :gruebelx: