125er in Holland?

  • Hi Leute,
    Da ich schon oft den Gedanken hatte mit n Paar Leuten nach Holland auf meiner Rebel zu fahren, hab ich mal im Internet nachgeforscht, und irgendwie sagen mir die Leute von fast allen Seiten aus, dass man in Hlland mit 17 mit nem 125er Führerschein eigentlich ohne Führerschein fährt, weil es den dort erst ab 18 gibt, wenn ichs richtig verstanden habe, jetzt zu meiner Frage, ist das so, oder haben die Leute absolut keinen Plan, wovon sie reden?

  • Meines Wissens nach, gibt es einige Länder in der EU,
    die den A1 unter 18 Jahren nicht anerkennen,
    darunter auch Holland.


    Also wird das wohl so sein, wenn du das auf anderen Seiten auch gelesen hast.:roll:
    Hat mich damals auch sehr geärgert...

  • und trotzdem waren wir mal da. :D


    Aber es ist richtig was der Kollege gelesen hat.
    Obwohl die Motorradfahrer untereinander, wie ich es bisher festgestellt habe, recht freundlich sind, weiß ich nicht was ein schlechtgelaunter Polizist mit der Karre macht.
    Deutschland ist zu Fuß ein ganzes Stück weg.:(

    :wavey: Viele Grüße vom schönen Niederrhein!!...Werner

  • Hallo , Du steinkalter Rebel.
    Natürlich darfst Du mit Deinem Führerschein in Holland fahren. Lass Dir nix erzählen, denn die Holländer müssen den deutschen Lappen anerkennen.
    Probleme bekommst Du nur, wenn Du nach Holland auswandern willst, denn dann gilt auch für Dich das holländische Gesetz und Du darfst unter 18 dann nicht dort mit der 125er fahren.
    Google Dir mal : §28 FeV.
    Gute Reise und...

  • Also wenn man ma etwas bei Google schaut, liest man immer wieder,
    dass der EU-Führerschein erst ab 18 anerkannt werden muss.
    Unter 18 Jahren, liegt es im Ermessen des jeweiligen Landes.
    Und die Niederlande akzeptieren den A1 unter 18 nicht.


    Aber ich habe da auch keine wirklich zuverlässige Quelle gefunden.


    Dieser Paragraph §28 FeV scheint mir eher für den umgekehrten Fall zu sein.
    Also was jemand, der im Ausland seinen Führerschein gemacht hat, hier in Deutschland darf.


    Daher sollte man vielleicht wirklich mal bei der Führerscheinstelle nachfragen,
    die sollten sowas doch wissen...:gruebelx:


    und trotzdem waren wir mal da. :D


    Damals wusste ich davon auch nichts. :)-
    Tja, Glück gehabt...

    Einmal editiert, zuletzt von toffa ()

  • Also wenn man ma etwas bei Google schaut, liest man immer wieder,
    dass der EU-Führerschein erst ab 18 anerkannt werden muss.
    Unter 18 Jahren, liegt es im Ermessen des jeweiligen Landes.
    Und die Niederlande akzeptieren den A1 unter 18 nicht.


    Genau so ist es.


    So ist z.B. auch die "Fahrerlaubnis ab 17" für PKW in Holland nicht anerkannt, bzw. die deutsche Version berechtigt in keinem anderen Land zum führen von PKW.


  • So viel zu bilateralen Beziehungen.:confusedx:
    Was soll der ganze Quatsch mit EU-Führerschein, wenn jedes Land dann doch wieder sein eigenes Süppchen kocht.
    Also frag am besten bei der NL-Politie nach, ob Du es darfst, oder nicht.
    Ich wollte Dich nicht in ein offenes Messer rennen lassen.:oops:
    Also sorry dafür, aber verstehen muß ich das nicht.:gruebelx:

  • Das Thema hatten wir schon öfter.
    Damals wurden ellenlange Seiten mit den Gesetzesbestimmungen gepostet.
    Alle mit dem gleichen Ergebnis: --- Man darf nicht ---


    Wenn ich mich recht erinnere wurden damals aber auch noch andere Länder genannt. Holland wäre somit nicht das einzige Land. Irgendetwas ist mir da mit Österreich im Kopf.


    Vielleicht hilft hier die Board-Suchfunktion.
    Ich hab leider noch nichts gefunden.

    :wavey: Viele Grüße vom schönen Niederrhein!!...Werner

  • Diesen Ausschnitt hab ich mal rüberkopiert. Mehr steht hier bei "Allgemeine Themen" auf Seite 7 " mit ner 80er nicht nach Österreich"


    http://www.honda-board.de/hb/a…icht-durch-sterreich.html


    Zu beachten ist allerdings, dass Artikel 6 Abs.2 der vorbezeichnete
    EG-Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die
    Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18.Lebensjahr
    vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. Im Hinblick auf
    die Klasse A1 haben davon Österreich und die Niederlande Gebrauch gemacht.
    Die Tatsache, dass das deutsche Führerscheinrecht hier ein anderes
    Mindestalter (16 Jahre) vorsieht, ist dabei unbeachtlich, zumal die
    Einschränkung ausdrücklich auch auf durchreisende Inhaber ausländischer
    Führerscheine anwendbar ist.


    So dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 (bzw. vormals 1 a) in
    Österreich erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr
    vollendet ist (§ 6 Abs.1 Ziffer 3 a) Führerscheingesetz (FSG)).


    Die Niederlande haben von dieser Möglichkeit in Art. 110 Wegenverkeerswet
    1994 (Straßenverkehrsgesetz) in Verbindung mit Art. 5 Reglement rijbeweijzen
    (Führerscheinverordnung) Gebrauch gemacht: So dürfen Inhaber einer
    Fahrerlaubnis der Klasse A und A 1 auch in den Niederlanden erst dann am
    Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist.


    In Belgien beträgt das Mindestalter für Krafträder (über 50 ccm) bis 125 ccm
    18 Jahre (Art. 2). Auch hier könnte es zu Problemen kommen (Praxisfälle
    liegen uns aber nicht vor).

    :wavey: Viele Grüße vom schönen Niederrhein!!...Werner

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