VF 750 V 45 Magna/ Vollabnahme

  • Liebe User,


    ein Kollege von mir hat das o.a. Modell während seines beruflichen Aufenthaltes in Simbabwe gekauft und dort gefahren, hat´s nun nach D transportiert und musste unverhofft und sehr kurzfristig wieder für 3 Jahre nach Asien ausreisen. Er hat das Mopped hier bei der Spedition eingelagert und wird es nicht wieder ausführen. Ich habe noch nicht alle Angaben, nur so viel:
    Eine Bedienungsanleitung des Modells in Französich/Englisch aus 1984, die Erstzulassung soll wo auch immer (aber nicht in D) in 1987 gewesen sein.
    Frage: kann man das Gerät in D zulassungstechnisch wiederbeleben? Mit Vollabnahme? Was wird hierfür benötigt? ASU-Pflicht? Ich vermute, dass es sich um eine US-Version handelt, bin aber nicht sicher. Kriege ich aber noch raus.


    Hat jemand Infos hierzu?


    Freue mich über entsprechende Anregungen, wäre schade, wenn das Teil nun die Jahre in der Kiste bleiben muss.....


    Viele Grüße


    kramerm

  • Hallo,


    da das Motorrad noch nie in D zugelassen war, wirst du es auch nicht mehr zugelassen bekommen, da für Erstzulassungen die heutigen Vorschriften für Abgas und Geräuschentwicklung erfüllt werden müssen.
    Beides wird das alte Mädchen wohl nicht erreichen.


    Gruß Jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.

  • Hallo Jürgen,


    danke für die Antwort. Ich hatte das schon befürchtet....


    Grüße
    Michael


    Kramerm


  • Moin Michael



    bevor du jetzt den Kopf in den Sand steckst.
    Was hast Du für Papiere zu dem Motorrad? Hast Du schon mal bei jemandem nachgefragt der es ganz genau weiß, beim TÜV??
    Wenn zweifelsfrei nachgewiesen kann das das Möpp von 1987 ist dann wird es auch meines Wissens nach (egal ob in Deutschland zugelassen oder nicht)
    auch nach 1987 geprüft. Wie kommt es sonst das noch alte Möpps nach Deutschland eingeführt werden und TÜV bekommen.
    Du hast das Fahrzeug nicht selbst gebaut (dann würde es stimmen das DU die Abgasbestimmungen einzuhalten hast)
    Also geh erstmal zum TÜV und frag da mal nach, alte Zulassungsbescheinigungen und der alte "Brief'" sind sehr hilfreich Einfuhrbestätigung vom Zoll (da steht meistens das Baujahr drin)


    Und ich möchte fast dafür Wetten das das funktioniert.


    PS: Es gibt halt Sachen die man nicht in einem Forum klären kann, manche Antworten sind dann schon mal demotivierend.



    Gruß Lutz

  • Hallo,


    es gibt da noch eine Möglichkeit.
    Du müßtest dir einen Rahmen mit Brief einer ehemals in D zugelassenen kaufen und dann auf diesen Rahmen umbauen.


    Oder du läßt dir die Rahmennummer der importierten als Ersatzrahmen in diesen Brief eintragen.


    Gruß Jürgen

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  • Hallo Lutz, hallo Jürgen,


    vielen Dank für eure Hinweise. Werde auf alle Fälle mal beim TÜV nachfragen.
    Anbei ein Ebay-Link, wo der Verkäufer angibt, dass das mit so einem Mopped klappen sollte, allerdings US-Version als Holland-Import. Kann ggf. ja bei EU anders sein.


    Honda VF 750 C Magna V45 US Modell bei eBay.de: Honda (endet 24.02.09 00:37:42 MEZ)


    Wäre wirklich schade, wenn das schöne Stück (mindestens) 3 Jahre in der Kiste bleiben müsste...


    Grüße


    Michael

  • Hallo,


    da das Motorrad noch nie in D zugelassen war, wirst du es auch nicht mehr zugelassen bekommen


    Gruß Jürgen


    Das ist quatsch !!!
    Würde ja heissen ich könnte nie Motorräder importieren !!!
    Und das wird ja bekanntlich gemacht (auch von mir) !!!


    Es zählen die Abgas und geräuschvorrschriften für das entsprechende Baujahr !!
    Das Motorrad braucht beim TÜV eine VOLLABNAHME und das am besten bei einem TÜV der dich mit alten Kisten auskennt.
    Denn nach dem TÜV Gutachten muss die Tante beim Straßenverkehrsamt die Details( Schlüsselnummern,Lautstärke Nenndrehzahl) in den Schein übertragen......und das kann sie ja nur wenn was drinn steht ;-) ......


    Vom Zoll benötigt man eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung
    das das Ding gekauft wurde ! Ausserdem sind noch Steuern für die einfuhr zu verrichten die sich auf den Kaufpreis beziehen!
    Kaufvertrag hilft also auch !!!

    Train insane! :evil:
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  • Hallo,


    habe gerade mit dem Chef unserer hiesigen Zulassungstelle telefoniert.


    Es gelten die Bestimmungen am Tag der Ersten Zulassung hier in D.
    Es ist dabei egal, ob das Fzg aus der EU oder sonst woher eingeführt wird und ob es dort schon zugelassen war.


    Also muß die VF nicht die Abgas- und Geräuschvorschriften von 1987 sondern die heute gültigen erfüllen.


    Gruß Jürgen

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  • Hallo,


    habe gerade mit dem Chef unserer hiesigen Zulassungstelle telefoniert.


    Dann hat der keine Ahnung !!
    Das ist gar nicht machbar denn Motorräder brächten dann Abgasuntersuchung nicht zu vergessen das die Geräuschvorschriften bei jetzt nur noch 76db sind !!!
    REIN RECHTLICH ist es tatsächlich so ABER das ist verhandlungssache und kein in Stein gemeisseltes Gesetz.



    Ich hab meien Motorrad auch eingeführt und es zählte der Tag indem es in jenem anderen Land zugelassen wurde !!!!
    DEFINITV !!!
    Also nachweiss darüber wann es wo das erste mal zugelassen wurde wäre hilfreich aber auch sonst gehts wenn man dem Herren beim TÜV einig wird !
    Denn auch der trägt das ein !!!!!
    Bei mir hat ihm der alte Fahrzeugschein gereicht !!!!!


    Wie sonst werden denn z.B die ganzen BMW Oldtimer aus Afrika zugelassen ?
    Bestimmt nicht nach neuen vorschriften !
    Das ist techn isch nicht möglich !!!


    Achja nochwas..... bei der Vollabnheme hat der TÜV Sonderrechte d.h
    die darf wirklich nur der TÜV machen und nicht Dekra & Co

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  • XXX Na dann hast du wohl Glück mit einem Prüfer, der das nicht so eng sieht.


    XXX ds ist nur teilweise richtig.


    Alte Bundesländer = TÜV
    Neue Bundesländer = Dekra


    Das war ein Deal zwischen den beiden nach dem Mauerfall.

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  • [quote='jessig1','https://www.honda-board.de/forum/index.php?thread/&postID=632692#post632692']XXX Na dann hast du wohl Glück mit einem Prüfer, der das nicht so eng sieht.


    Da gibt es aber viele von denn es ist einfach nciht praktikabel !
    Ein altes Moorrad KANN keien neuen Vorschriften einhalten......
    wenn man freundlich fragt ist einiges möglich !!


    Der Ton macht ja bekanntlich die Musik ;-)

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  • Leute nun schaukelt Euch nicht auf.
    Fakt ist, dass heutzutage noch Oldtimer oder ähnliches nach Deutschland eingeführt werden.
    Auch Fakt ist, das diese Fahrzeuge niemals in Deutschland zugelassen waren.
    Und letzter Fakt die werden allesamt, nach meinem Kenntnisstand, auch nach dem Herstellungsjahr begutachtet und abgenommen (alles andere wäre auch blödsinn).


    Also Zulassungspapiere/-bestätigung aus dem Land in dem das Möpp als letztes zugelassen war. Honda anrufen und ein Datenblatt anfordern (FIN und Motornummer bereithalten) kann nicht schaden. Einen Blankobrief beantragen (da kann Dir MagnaTom, hier aus dem Board, weiterhelfen). Zolleinbescheinigung beilegen und dann mal mit dem TÜV reden und NICHT mit der Zulassungsstelle (die haben nähmlich keine Ahnung davon).
    Glaub es oder lass es, Dein Möpp wird das Herstellungsjahr eingetragen bekommen.


    Gruß Lutz

  • Hi!


    Zitat

    Es gelten die Bestimmungen am Tag der Ersten Zulassung hier in D.
    Es ist dabei egal, ob das Fzg aus der EU oder sonst woher eingeführt wird und ob es dort schon zugelassen war.


    Tut mir leid, aber das ist Unsinn!
    Die oben genannten Auflagen gelten nur für eine ERSTzulassung allgemein. Also Weltweit!


    Wenn du einen nachweis erbringen kannst, das das Mopped bereits 1987 in einem anderen Land zugelassen war, dann kannst du das Mopped in Deutschland normal per Vollabnahme abnehmen lassen.


    Dazu solltest du schon irgendein Dokument haben. Dh. alter Brief oder ein Wisch von einer Behörde aus dem Land aus dem sie stammt.


    Dann sollte alles Problemlos klappen. Vorallem wenn dir Honda noch ein Datenblatt liefern kann!

    Schönen Gruß,


    André


    Das Funmobil [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Liebe User,


    da kommt doch wieder Hoffnung auf! Ganz herzlichen Dank für die Infos! Werde mich ab nächster Woche um die Sache konkret kümmern, die Ratschläge befolgen und über den Fortgang berichten.


    Schöne Grüße
    Michael:)-

  • Hallo,


    lassen wir mal dahin gestellt, ob der Chef unserer Zulassungstelle Recht hat oder nicht.


    Aber das hier (rot) stimmt nicht.



    Zolleinbescheinigung beilegen und dann mal mit dem TÜV reden und NICHT mit der Zulassungsstelle (die haben nähmlich keine Ahnung davon).
    Glaub es oder lass es, Dein Möpp wird das Herstellungsjahr eingetragen bekommen.


    Gruß Lutz


    Der TÜV ist ein Verein wie der SV Dödelhausen.
    Er hat nur den Auftrag/Berechtigung die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges und dessen Teile bzw die Übereinstimmung des Fzgs mit dem Brief zu bestätigen.


    Alleine die Zulassungstelle erteilt dir die Betriebserlaubnis und läßt das Fzg für den öffentliche Verkehr zu.
    Freilich richten die sich dann nach dem Urteil des TÜV.


    Wenn du dann einen TÜV-Prüfer hast, der dir ein entsprechendes Datum der Erstzulassung einträgt ok.


    Es gab aber schon mehrfach Skandale um den TÜV dessen Prüfer mit geöffneter Hand alles machten.


    Ich habe ja auch nichts dagegen, wenn kramerm sein Moped wunschgemäß zugelassen bekommt.


    Gruß Jürgen

    Fahr nicht zu langsam, sonst verdirbst du den Fliegen das FEELING beim aufklatschen.