hallo zusammen,
mein erster thread un direkt ne frage :P
also darf ich mit dem A1 führerschein im ausland sprich holland fahren?
oder brauche ich da eine genehmigung für??
wenn ja wo gibt es die ??
wäre super wenn mir wer helfen kann.
mfg
hallo zusammen,
mein erster thread un direkt ne frage :P
also darf ich mit dem A1 führerschein im ausland sprich holland fahren?
oder brauche ich da eine genehmigung für??
wenn ja wo gibt es die ??
wäre super wenn mir wer helfen kann.
mfg
Moin,
googeln wirkt Wunder!!!
NL erst ab 18! OK?
hab ja gegoogelt aber nichts wirklich brauchbares gefunden.
da schreibt doch jeder was anderes hin.
hmm also erst ab 18:|
gibt es denn genehmigungen damit ich trotzdem dadurch fahren darf?
habt dort nämlich familie undso wohnen und besuche die auch öfters, da ich aber jetzt mein A1 mache will ich die natürlich mitnehmen!
mfg
guten Abend
Werde es am Sontag mal da fragen .
Normaler weise ist es so das man in Belgien und Holland erst mit 18 Jahre 125ccm fahren darf
MFG
Michel
Das war hier auch schon öfter.
Einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Es ist aber so wie es in der ersten Antwort steht, ab 18.
hmm also erst ab 18:|
gibt es denn genehmigungen damit ich trotzdem dadurch fahren darf?
Nein. Definitv erst ab 18.
seit ihr euch da ganz sicher?
also habt ihr selber damit erfarungen gemacht oder nur aus dem inet recherche?
hi
dein EU-führerschein wird im EU-Ausland anerkannt.
abba
erst wenn du 18. bist
klingt komisch ist aber so
es gab so sau viele berichte in den letzten jahren
auch im TV
ich bin damals auch mit meiner 125er nach NL gefahren
glück hat er gehabt
wenn du es net glaubst
fahr mal nach holland und frag mal bei der politie nach ob du hier wirklich net fahren darfst
mfg
heiner
edit:
habe gerade mal 3 min zeit investiert und über googel das gefunden
"Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (graues oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder Internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein Internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein Internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle bzw. Botschaft des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen.Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen. "
BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
sagt alles oder?
holland wie auch italien und osterreich oder schweiz gehören dazu
das die den A1 und M net anerkennen wenn man net mind 18. ist
dort steht doch nichts von holland dabei und sowieso was du ganz unten schreibsts stimmt nicht ganz weil Italien und Die Schweiz erkennen denn unter 18 sicherlich an.
aber ich werde mal der politie fragen die wird es ja wissen
Um mal etwas nachhilfe zu geben
ZitatBeachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen
Da die Niederlade zu der EU gehört, kann es passieren, dass dein A1 dort net gültig ist ..... muss nicht, aber gesetzmäßig kann es so sein.
Italien sollte der gleiche Fall eintreten, da auch EU Mitglied
Und Schweiz.... bei denen ist eh alles anders und die sind net in der EU ^^(die wussten schon warum....)
Guten Abend
werde es morgen für Holland frazgen da ich morgen da hin mus
Bei uns in Belgien Darf man erst mit 18 Jahren mehr als 50ccm
Auch wenn du einen A1 Führerschein hast es gild immer das Gesetzt des Landes in dem Mann grade fährt.
MFG
Michel
das wäre nett danke
Guten abend
Sorry das es jetzt solange gedauert hat , der Holländer wolte sich vorher genau informieren also in Holland ist es erst mit 18Jahren Erlaubt Mehr als 50 Ccm zu fahren egal welchen Führerschein man hat.
MFG
Michel
Guten abend
Sorry das es jetzt solange gedauert hat , der Holländer wolte sich vorher genau informieren also in Holland ist es erst mit 18Jahren Erlaubt Mehr als 50 Ccm zu fahren egal welchen Führerschein man hat.
MFG
Michel
Nicht, dass dies hier schon öfter gestanden hätte...