Lange Reparaturdauer - Rechtliche Möglichkeiten

  • Hallo zusammen!


    Ich habe letztes Jahr eine neue Honda gekauft, die Maschine ist noch nicht einmal ein Jahr alt, keine 3.000 Km drauf.


    Nun gab es ein Problem mit dem Motor und die Dauer der Reparatur zieht sich seit über 6 Wochen hin. Problem ist wohl, dass Teile nicht lieferbar waren, bzw. immer was neues dazu kommt.


    Nun benötige ich Infos, wie ich weiter verfahren kann.
    1. Was ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung? Bzw. ist die Dauer der Nachbesserung schon jetzt unzumutbar und ich muss gar keine Frist mehr setzen?
    2. Ist es möglich, eine Neu /Ersatzlieferung zu verlangen oder nur komplett den Kaufvertrag rückgängig zu machen?
    3. Sollte die Reparatur in der Nachfrist gelingen, kann ich dann Wertminderung/Schadensersatz für die Ausfallzeit verlangen (Rate/Versicherung/Steuer) oder ist dies nur möglich, wenn die Nachfrist verstreicht.


    Bitte jetzt keine Fragen zum Schaden und sonstigem (Garantie von Honda, ich habe es definitiv nicht verursacht) sondern nur Erfahrungen / Kenntnisse, was man jetzt wegen der langen Reparaturdauer unternehmen kann. Und auch bitte keine Spekulationen, ich möchte nicht mit Märchen beim Händler auflaufen.


    Danke schon mal!

  • Genrelle hast du recht.
    Es gibt die entsprechenden Rechte.
    Du hast vorranig das recht der Nachbesserung, dazu hat der Händler zweimal gelegenheit.
    Ich persönlich würde sagen das ist schon verstrichen.
    Die Nachrangingen rechte wären halt die Neulieferung, Preisminderung etc etc.


    Das ist aber ein extrem komplexes Thema grade bei Fahrzeugen.
    Da gibt es noch zig sondern und spezialregelungen.
    Du solltest dich in jedem Fall mit einem beruflich rechtkundigem beraten.


    Falls wir so jemanden hier nicht zufällig am Board haben kann wohl keiner mit 100% eine richtige Aussage machen.

    Train insane! :evil:
    Or stay the same !:D

  • der händler hat das recht auf 2 malige nachbesserung
    erst danach kann vom kaufvertrag zurückgetreten werden.


    im fall von verdienstausfall etc kann dieser zurückgefordert werden. dieser muss aber eindeutig belegbar sein.


    ich würd mal druck machen und dir ein kostenloses ersatzfahrzeug stellen lassen.

  • 1. Du kannst eine angemessene Frist setzen wenn du den Händler bereits hinsichtlich der Gewährleistung in Anspruch genommen hast.


    2. Da du vermutlich nur einen "Garantiefall" laufen hast ist derzeitig noch dein Händler außen vor und arbeitet nur als "Erfüllungsgehilfe" für Honda.


    3. Nach den Honda Garantiebedingungen hast du insbesondere wegen einer Verzögerung bei der Ersatzteillieferung keinerlei Schadensersatzansprüche.


    4. Wird es Zeit dass du deinen Händler wegen der Sachmangelhaftung in die Pflicht nimmst.


    5. Das geht aber nur wenn der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges bereits vorhanden war und der Mangel geeignet ist die Nutzung der Sache zu verhindern.


    6. Wenn du den Händler in die Sachmangelhaftung nehmen kannst, musst du ihm eine angemessene Frist setzen um den Schaden zu beseitigen.


    7. Eine angemessene Frist ist ca 4 Wochen, einige meinen auch 2 Wochen sind genug


    8. Wenn du deinem Händler die Frist setzt kannst du bereits darauf hinweisen, dass du nach erfolglosem Verstreichen der Frist die Nachbesserung als gescheitert erklärst und du von den Rechten der Wandlung Gebrauch machen wirst.


    9. Wenn die Frist abgelaufen ist, ohne dass das Fahrzeug repariert ist erklärst du die Wandlung (Händler bekommt Motorrad zurück, du dein Geld samt Kosten für verbautes Zubehör und An/abmeldung


    10. Wenn dein Händler der Wandlung zustimmt kannst du in 2 - 4 Wochen dein Geld haben wenn die Ersatzteile nicht lieferbar sind.


    11. Wenn dein Händler der Wandlung nicht zustimmt (was wahrscheinlich ist), dann kannst du bei Gericht Klage einreichen und voraussichtlich in einem Jahr ist die Sache dann erledigt.


    12. Mach alles schriftlich


    13. Rechtlicher Beistand kann nicht schaden

  • Hallo,


    die Nutzungsanrechnung ist aber sehr gering, bzw. habe ich ein Urteil vom letzten Jahr gesehen, dass keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden muss.


    Vielen Dank für die Infos, insbesondere, dass Manfred sich so viel Zeit genommen hat.


    Ich hatte gestern mit einem Anwalt von der ADAC Rechtsberatung telefoniert: "Ja,... angemessene Frist ist ein dehnbarer Begriff..."


    Ein Rechtsstreit kam für mich nicht in Frage, da zu langwierig.


    Ich habe mich nun mit dem Händler auf Zuzahlung auf eine neue geeinigt. Etwas mehr als geplant, aber angesichts der 2+2 Garantie, neuen Reifen und kostenlosem 1000er KD in Ordnung.


    Irgendwie stand das Motorradfahren unter keinem guten Stern bei mir.
    Probleme mit dem Stadtamt beim Führerscheinantrag, Probleme bei der Zulassung (Saison nicht aufs Kennzeichen gedruckt und erst zu Hause gesehen), Abholung Neumotorrad beim Händler, drauf gesetzt: plötzlich Wolkenbruch. Dann bekannter Rost an der Maschine, Rückrufaktion, und kaum zum Fahren gekommen. Irgendjemand will mir das Motorradfahren vermiesen.


    Ich hoffe mit der neuen wird alles besser.

  • Diese außergerichtliche Einigung ist sicher in deinem Interesse und auch im Interesse des Händlers die beste Lösung gewesen - denn du kannst jetzt in Ruhe fahren und der Händler kann geduldig auf die Lieferung der Ersatzteile warten.

  • Genau aus diesem Grud habe ich auch gewechselt.
    Rost/Korrosion, Kabelbaum,RR etc insg.5Wochen bei HH gestanden
    Zuzahlung(1400€) gemacht und nach 2400km auf die CBF1000 gewechselt.
    Versicherung hab ich auch gleich gewechselt-ich zahle für die "große"
    nur noch die Hälfte als wie damals bei der 600er!