Wenn ja, dann könnte er bitte so nett sein mir anonym folgende Frage per PN zu beantworten:
Was muß ich genau vorlegen, um einen Komplett-Auspuff, der in Japan genau für mein Modell vertrieben wurde auch in D eingetragen zu bekommen. Noch ein paar Randbedingungen.
1. Er hat keine ABE und der Hersteller rückt kein Gutachten raus, da in EU offiziel nie angeboten.
2. Er hat eine E-Nummer, aber wohl für ein anderes Bike (Bandit 1250???).
3. Er hat eine katalytische Beschichtung, die dem ungeregelten Original-Euro-2 gleichwertig ist.
4. Er ist auf einer baugleichen Maschine 2006 eingetragen worden, die Bj 2005 ist und ist auf der seitdem gelaufen.
5. Das Zielobjekt ist Bj. 2007.
Bisher habe ich offengesagt von keinem TüV Mitarbeiter eine genaue Aussage kriegen könne, was ich nun eigenlich beibringe soll. Ok, alle wollen ein Gutachten des Auspuff-Herstellers. Wenn ich das hätte, bräuchte ich auch keinen TüV-Ingenieur mehr. Dann wäre das Ding schon eingetragen. Ist deren Kompetenz inzwischen wirklich auf das bedienen eines Stempels gesunken? 'Woher soll ich denn wissen was der Kollege damals getestet hat und was HONDA inzwischen geändert hat', ist eine typische Aussage. Es kann doch wohl nicht sein, dass eine Eintragung, die 2006 noch problemlos ging, jetzt eine Homologenisierung (oder sowas) meinerseits erfordert. Kann natürlich auch sein, dass ich es falsch verstehe und die falschen Leute anspreche (zB ein Abfgasprüflabor). Also kann vielleicht jemand so nett sein mich auf den richtigen Weg zu bringen? Ich tappe jetzt seit einer Woche im Nebel.