Eintragung von Zubehör vor Gericht erfolgreich erstritten!

  • Eine sehr interessante Sache. Gefunden in einem Nachbarboard...


    Zitat

    Dymag-Karbonräder sind zulassungsfähig
    Ein Motorradhalter siegte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Behörden.
    Ein Produkt, das in einem anderen EU-Land zugelassen ist, muss auch in Deutschland zugelassen werden.


    Quelle: kfz-betrieb ONLINE


    Artikel




    das Urteil dazu: Landesrechtsprechung Ba-Wü


    Ob das auch für Reifen, ESD, Fußrasten, Lenker etc. gilt?


    Bin mal gespannt wie das weiter geht.
    Und das ist natürlich interessant, welche Möglichkeiten sich da für den einen oder anderen ergeben.

  • Hi,


    Ob das auch für Reifen, ESD, Fußrasten, Lenker etc. gilt?


    Klar!


    Eine erneute BE kann heute praktisch nur noch versagt werden, wenn der Anbau des Teiles eintragungspflichtig ist und die Unterlagen für das dann zu erstellende TÜV-Gutachten nicht verständlich genug sind.
    Daraus ergeben sich für den Amtsschimmel natürlich auch Möglichkeiten ;) ...



    Gruß
    Thomi

  • Bin mal gespannt wie das weiter geht.


    Im letzten Satz steht "RegP Stuttgart hat Widerspruch eingelegt"... :roll:


    Einerseits finde ich es ziemlich affig, dass die Behörde die Eintragung verweigert, obwohl scheinbar eine Zulassung in GB+NL vorliegt - andererseits kann ich solche Gerichtsentscheidungen nicht gutheißen...


    Im übertragenen Sinne könnte ich dann ja auch hier in Deutschland auf den Linksverkehr bestehen, in meinem Garten Stierkämpfe mit anschließender Tötung veranstalten und mir ein Gewehr aus einem belgischen Wafenladen schicken lassen. Denn das ist nach britisch/spanisch/belgischen Recht ja auch alles legal...


    Will sagen: Entweder schafft man nationale Bestimmungen gleich ganz ab und erstellt einheitliche EU-Rechtsgrundlagen oder man pfeift auf andere Länder Gesetze und urteilt wie vor 20 jahren - nämlich ausschließlich nach deutschem Recht.

    Einmal editiert, zuletzt von bonustrax ()

  • Hi,


    Im übertragenen Sinne könnte ich dann ja auch hier in Deutschland auf den Linksverkehr bestehen, in meinem Garten Stierkämpfe mit anschließender Tötung veranstalten und mir ein Gewehr aus einem belgischen Wafenladen schicken lassen. Denn das ist nach britisch/spanisch/belgischen Recht ja auch alles legal...


    ... hat aber alles nichts mit Zulassungsrecht zu tun ;) ...


    Zitat


    Will sagen: Entweder schafft man nationale Bestimmungen gleich ganz ab und erstellt einheitliche EU-Rechtsgrundlagen oder man pfeift auf andere Länder Gesetze und urteilt wie vor 20 jahren - nämlich ausschließlich nach deutschem Recht.


    EU-Rechtsgrundlagen?
    Hat man ja in diesem Bereich gemacht.
    Genau deswegen muss ja eine Zulassung des anderen EU-Landes hier anerkannt werden.
    Wer wirklich vor 20 oder 30 Jahren mal beim TÜV und seinen selbstherrlichen Halbgöttern in Grau vorstellig wurde, ist heute froh, dass inzwischen auch dank EU-Vereinheitlichung in den meisten Bereichen eine viel bessere Rechtsgrundlage vorherrscht :wink1: ...



    Gruß
    Thomi

  • Wer wirklich vor 20 oder 30 Jahren mal beim TÜV und seinen selbstherrlichen Halbgöttern in Grau vorstellig wurde, ist heute froh, dass inzwischen auch dank EU-Vereinheitlichung in den meisten Bereichen eine viel bessere Rechtsgrundlage vorherrscht :wink1: ...


    "Bessere Rechtslage" für die, die es schon immer übertrieben haben und nun ihren exotischen ****** mit dubiosen portugiesischen Zulassungsprüfzeichen versehen dürfen...

  • MOTORRAD hat eine 125er chinesischer herkunft mit EU-zulassung getestet die völlig jenseits von gut und böse war.
    unter anderem hat beim einfedern das vorderrad den rahmen berührt.


    ein sachkundiger polizist oder TÜVler würde dem teil an ort und stelle die plakette abkratzen.


    was an solchem zulassungsrecht ein fortschritt für den verbraucher sein soll vermag ich nicht zu erkennen.


    schrauben chinesischer herkunft haben eine schöne 8.8er prägung aber geben tatsächlich teils bei 400N auf, verschraubt sind sie in fahrzeugen die ein mittelalbanischer sachverständiger für 10 kilo kaffee begutachtet hat. super!


  • unter anderem hat beim einfedern das vorderrad den rahmen berührt.


    Also nachdem was ich letztens hier im Board gelesen habe, bekommen das mitteleuropaeische Schrauber mit ihrem selbstherrlichen Sachverstand z.B. bei einer PC37 auch hin.


    Das angesprochene Problem mit Billigherstellern wird sich durch Zulassungen in anderen europaeischen Laendern nicht umgehen lassen. Der zur Zulassung vorgestellte "Prototyp" kann ja durchaus i.O. gewesen sein. Es wird ja nicht jedes Einzelfahrzeug von der Zulassungsstelle zur Erstzulassung geprueft.


    Ansonsten gibt es Vereinbarungen innerhalb der EU, um einheitliche Regelungen zu schaffen. Es werden da durch Fachgruppen, in denen durchaus auch Fachleute mitarbeiten, EU-Normen erstellt, die in einem angemessenen Zeitraum dann in nationales Recht umgewandelt werden muessen.


    Fuer viel bedenklicher halte ich die Begruendung der Behoerde: "Es koennte doch...". Schon allein deshalb finde ich das Urteil nicht falsch. Wer schon mal versucht hat einen (neuen) Reifen fuer ein Motorrad eintragen zu lassen, weiss was ich meine. Nachweise vorlegen lassen ist legitim, aber bitte die Verhaeltnismaessigkeit wahren. Das wird in diesem Urteil auch angesprochen.

    Gruss Streusel

  • Hi,


    "Bessere Rechtslage" für die, die es schon immer übertrieben haben und nun ihren exotischen ****** mit dubiosen portugiesischen Zulassungsprüfzeichen versehen dürfen...


    Alle Fahrzeuge, die außerhalb von Deutschland zugelassen werden, brechen reihenweise zusammen :D ...


    Viele EU-Staaten haben sich am deutschen Prüfwesen orientiert.
    Nur die Deutschen sind unfähig, auch mal was von anderen zu übernehmen.
    Sie haben ja per se von vorne herein immer die perfekten Systeme :wink1: ...


    Zitat von Streusel13


    Das angesprochene Problem mit Billigherstellern wird sich durch Zulassungen in anderen europaeischen Laendern nicht umgehen lassen. Der zur Zulassung vorgestellte "Prototyp" kann ja durchaus i.O. gewesen sein. Es wird ja nicht jedes Einzelfahrzeug von der Zulassungsstelle zur Erstzulassung geprueft.


    Genau so ist es.


    Und MOTORRAD wird sich sicher noch die beste Maschine rausgesucht haben - wahrscheinlich vom deutschen Händler falsch zusammengebaut ;) - nur damit bewiesen wird, wie gut EU-zugelassene Fahrzeuge sind.
    Den Artikel hätte doch dann niemand lesen wollen :D ...
    Aber so kann man natürlich von einem Fahrzeug auf alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge schließen.
    Vom Käseblatt MOTORRAD habe ich allerdings nichts anderes erwartet als das, was dort ermittelt und publiziert wurde :wink1: ...



    Gruß
    Thomi

  • vielleicht nicht urteilen ohne den artikel gelesen zu haben.


    das fahrzeug, dass im internet vertrieben wurde wurde anonym bestellt - und kam teilzerlegt, so wie es ein endverbraucher auch bekommt.


    ein befreundeter cop mit sachverstand hat die geschichte gelesen, er meinte mit den geschilderten mängeln würde das fahrzeug von ihm an ort und stelle stillgelegt.
    bis sowas dann wieder auf der strasse ist kostet es den kunden richtig geld.

  • Hi,


    vielleicht nicht urteilen ohne den artikel gelesen zu haben.


    Mit generellen Urteilen kann ich gar nicht so schnell sein wie Du :D ...


    Zitat


    das fahrzeug, dass im internet vertrieben wurde wurde anonym bestellt - und kam teilzerlegt, so wie es ein endverbraucher auch bekommt.


    Und was ändert das? :gruebelx: ...


    Was hat das mit der Erteilung der ABE für das vom Hersteller dort bereitgestellte Fahrzeug zu tun?


    Kommt eine Behörde zu dem Schluss, dass die Fahrzeuge so, wie sie von Händlern tatsächlich ausgeliefert werden, eine Gefahr darstellen, kann sie jederzeit die ABE widerrufen und den Hersteller bzw. Importeur als vertrauensunwürdig einstufen. Er bekommt dann auch für andere Fahrzeuge keine ABE mehr.


    Statt bekanntem Sensationsjournalismus blind zu vertrauen, solltest Du dich mit den Zulassungsverfahren befassen.
    Es ist einfach unseriös (aber journalistisch natürlich effektiv), aus einem Einzelfall eine generelle Verteufelung abzuleiten ;) ...


    (Tut mir leid aber mich erinnern deine Postings zu dieser Sache irgendwie an die Verunglimpfung der japanischen Motorräder in den 60er Jahren durch die Anhänger der damals etablierten europäischen Marken :wink1: ... )



    Gruß
    Thomi

  • was das ändert?


    am zulassungsrecht natürlich nix.


    es ging um dein in den raum gestelltes "....wahrscheinlich vom deutschen händler falsch zusammengebaut....". und "...ausgesucht...".


    ich wollte nur feststellen, dass das prozedere des erwerbs anders war wie von dir vermutet.
    es bezog sich also nur auf deine fundierte kritik an diesem boulevardjournalistischen machwerk.


    an was dich meine postings erinnern kann ich nicht ändern.
    ich bin zu jung um mich an antijapanische presse und mies aufgelegte graukittel zu erinnern.
    ich kenn die nur in blau und hilfsbereit.


    mich erinnerm manche prüfzeichen an bootsführerscheine die man in manchen mittelmeer-anrainerstaaten problemlos mit paar kilo bohnenkaffee erwerben konnte.


    natürlich sind vorurteile aufgrund von einzelfällen unfair. nur blöd, dass die ärgsten einzelfälle bei chinesischen fahrzeugen nicht selten sind.


    mir fällt gerade ein in der szene wohlbekannter großhändler, EU-bürger, ein:
    "hätte ich gewußt, dass ich mal einen meistertitel brauche hätte ich mir längst einen gekauft..."


    es mag ein vorurteil sein, aber ich traue einigen meiner südosteuropäischer mitbürger nicht wirklich wenn es um BEs geht.

  • Hi,


    es ging um dein in den raum gestelltes "....wahrscheinlich vom deutschen händler falsch zusammengebaut....". und "...ausgesucht...".


    ich wollte nur feststellen, dass das prozedere des erwerbs anders war wie von dir vermutet.
    es bezog sich also nur auf deine fundierte kritik an diesem boulevardjournalistischen machwerk.


    Ob's von einem Händler oder einer Privatperson falsch zusammengebaut wurde ändert nichts am Kern der Feststellung, dass es falsch zusammengebaut wurde ;) ...
    "Ausgesucht" war das Mopped auch, denn wenn das Dingens anschließend zur Zufriedenheit aller gewesen wäre, wäre der Artikel geplatzt ;) ...


    Zitat


    an was dich meine postings erinnern kann ich nicht ändern.
    ich bin zu jung um mich an antijapanische presse und mies aufgelegte graukittel zu erinnern.
    ich kenn die nur in blau und hilfsbereit.


    Zitat


    mich erinnerm manche prüfzeichen an bootsführerscheine die man in manchen mittelmeer-anrainerstaaten problemlos mit paar kilo bohnenkaffee erwerben konnte.


    ...und etliche davon sind in Deutschland ausgegeben worden ;) ...


    Außerdem gab es früher auch schon etliche "Gefälligkeitsgutachten", die dann aberwitzige Eintragungen zur Folge hatten.
    Es ist etwa 25 Jahre her als man hier bei uns bei einigen wenigen TÜV-Prüfern (inzwischen entsorgt) fast alles eintragen lassen konnte - nur die Summe im Umschlag musste stimmen.
    Deutschland ist im Punkt "Korruption" im oberen Drittel Europas, auch wenn viele das hierzulande nicht wahrhaben wollen.


    Zitat


    natürlich sind vorurteile aufgrund von einzelfällen unfair. nur blöd, dass die ärgsten einzelfälle bei chinesischen fahrzeugen nicht selten sind.


    Schlechter Journalismus kann daraus aber sooo schön Profit schlagen :D ...


    Zitat


    es mag ein vorurteil sein, aber ich traue einigen meiner südosteuropäischer mitbürger nicht wirklich wenn es um BEs geht.


    Die sind meist pedantischer bei der Umsetzung von Vorgaben als unsere Landesgenossen hier.
    Der Blick für's Wesentliche ist vor lauter Paragraphenreiterei in Randbereichen nämlich in Deutschland oft verbaut.



    Gruß
    Thomi

  • nun, meister, wie kommst du auf die idee, "feststellen" zu können, das mopped sei falsch zusammengebaut gewesen?
    was du als tatsache bezeichnest halte ich für eine unterstellung.


    unterstellung, weil du das fahrzeug wohl nicht gesehen hast. also vermutest du nur. und verkaufst es als tatsache. du journalist :-)?


    als montagefehler kann man nur auf dem wege des durchschiebens der standrohre einen kontakt zwischen rahmen und rad herbeiführen.


    warum sollte ich z.b. einem koch, der selber rahmen baut, einen solchen fehler unterstellen? höchst unwahrscheinlich, dass denen sowas passiert.



    das radgrössen verwendet werden die ursprünglich nicht vorgesehen waren, eine gabel aus minderwertigem stahl sich durchbiegt oder die geometrie des rahmens nicht stimmt halte ich bei einem chinesischen billigprodukt (gibt auch akzeptable sachen aus china) für wahrscheinlicher.
    wahrscheinlicher.
    wahrscheinlich heißt, nicht unbesehen eine tatsache zu behaupten.

  • Hi,


    nun, meister, wie kommst du auf die idee, "feststellen" zu können, das mopped sei falsch zusammengebaut gewesen?
    was du als tatsache bezeichnest halte ich für eine unterstellung.


    Nenn's wie Du willst - Wortklauberei interessiert mich nicht :D ...


    Dass ein Fahrzeug falsch zusammengebaut ist - d.h. nicht im Sinne der ABE, ist hier offensichtlich, denn es ist völlig egal, wer den Fehler gemacht hat - daraus auf die fehlerhafte ABE-Erstellung Rückschlüsse zu ziehen, ist bei dieser "Methode" der Zeitschrift aber absolut blödsinnig!


    Das mit "wahrscheinlich sind alle Produktprüfungen in Südeuropa für chinesische Produkte fehlerbehaftet" zu umschreiben kannst Du ja mal mit deinen eigenen Ansprüchen an die Aussagen anderer hier abgleichen :wink1: ...



    Alles das - aber auch alles - hat, wie ich schon mehrfach schrieb, nichts mit der Erteilung einer ABE in einem anderen Land als Deutschland zu tun :wink1: ...


    Wenn die Tatsache, dass ein falsches Rad geliefert wurde und es jemand trotzdem versucht, einzubauen, dir nicht reicht, die Tatsache zu akzeptieren, dass etwas falsch zusammengebaut wurde, kann ich dir nicht wirklich beim Verständnis helfen :wink1: ...


    Bei den CB450K- Modellen der 70er wurde entweder ein 18- oder ein 19 Zoll Vorderrad ausgeliefert (beide homologiert). Auch Honda hat es damals geschafft, bei manchen 19 Zoll Rädern das 18 Zoll Schutzblech mitzuliefern.
    Das war also weder gleich "wahrscheinlich", dass dadurch alle Japaner unzuverlässig sind noch dass die ABE-Prüfung in Deutschland vom TÜV fehlerhaft war.


    Hersteller, die ABEs in der EU beantragen, müssen ein zertifiziertes QM-System unterhalten und verlieren diesen Status, wenn sie sich als unzuverlässig erweisen.


    (Bei Bootsführerscheinen kenne ich mich da nicht aus - ist mir auch in diesem Zusammenhang völlig schnurz ;) ...



    Gruß
    Thomi

  • jo, zertifiziert heißt schon was.


    selbst in D ist das in manchen betrieben gar nix wert.


    und warum sollte es eine tatsache sein, dass ein falsches rad geliefert wurde?
    auch das ist nur eine vermutung.