Änderung der Fahr- Standgeräusche nach Drosselung

  • Ma ne bescheidene anfrage. Ich hab nen zubehörauspuff an meiner karre. dieser ist ja auch eingetragen. Hab aber selbst übrigens keine papiere davon. hab die beim kauf nicht erhalten. die fahr- und standgeräusche wurden nach oben korrigiert im fahrzeugbrief und schein. nun wurde ja die drossel eingebaut und eingetragen. im gutachten stehen zum korrigieren die neuen db-zahlen. allerdings sind die ja auf den originalauspuff bezogen. wie sieht das dann aus mit der eintragung? also erstens stimmt ja dann die eingetragene zahl nicht mehr mit der tatsächlichen überein und die zweite frage, was mach ich wenn ich die drossel wieder entferne, dann werden ja sicherlich auch wieder nur die originalwerte eingetragen, oder?!

  • Hi,


    Wenn Du die Drossel eintragen lässt, solltest Du tunlichst nichts von obiger Frage beim TÜV erwähnen, denn in deiner ABE (oder deinem Gutachten) zum Auspuff steht offensichtlich nichts von der gedrosselten Version.
    Nict dass der Prüfer bei der Eintragung der Drosselung zu dem Schluss kommt, dass die Auspuffanlage wieder ausgetragen werden muss :wink1: ...



    Gruß
    Thomi