gespann abschleppen?

  • weiss jemand ob man motorradgespanne abschleppen darf?


    mr google sagt mir da so ziemlich alles nur nichts definitiv genaues :gruebelx:

  • StVO § 15a
    Abschleppen von Fahrzeugen

    (1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
    (2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.
    (3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
    (4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

  • Ok, Rebellchen war schneller....


    Klingt blöd, is aber so....


    Quad geht! Trike?, KRAFTRAD nein.


    *Würde mich aber im Pannenfall nicht für 2 Cent stören...

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • (4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.


    Dem Grundsatz "Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt" zufolge dürfte ja dann das klassische Schieben durch ein zweites Motorrad zulässig sein, oder?


    Gespanne werden aber schon von jeher abgeschleppt...

    NTV 650, Bj '89, 50 PS, 197 000 km


    You will be fine unless you do something stupid.


    Motorradfahren in Sachsen: http://www.sachsenbike.de

  • mir stellt sich die frage, wenn gespanne nicht abgeschleppt werden dürfen, wie soll man sie dann wegbewegen?
    bleibt also nur:
    1.auf einen anhänger
    2.zerlegen
    3.an ort und stelle reparieren
    4.wegbeamen
    oder?

  • Hi,
    m. E. ist ein Gespann ein Zweispurfahrzeug und somit kein einspuriges Kraftrad.
    Also kann ein Gespann abgeschleppt werden.
    Kann höchstens noch die Frage auftauchen: darf ein Krad ein Gespann abschleppen????

    <3 vom PC (Papa Charly)

    2 Mal editiert, zuletzt von charly32050 ()

  • Hi,
    m. E. ist ein Gespann ein Zweispurfahrzeug und somit kein einspuriges Kraftrad.
    Also kann ein Gespann abgeschleppt werden.
    Kann höchstens noch die Frage auftauchen: darf ein Krad ein Gespann abschleppen????


    §15 spricht von Krafträdern und geht auf die Zahl der Spuren nicht ein.
    Ergo: wenn im Fahrzeugschein Kraftrad steht, is Essig :nixweiss:


    Gesetzestext gegen Vernunft:(

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Kraftrad - ausschließlich!
    Alles andere sind dann keine Krafträder: Gespanne, Trikes, Quads ...,
    oder bin ich jetzt aufm Holzweg?

    <3 vom PC (Papa Charly)

  • Gespanne sind auch Kraftraeder. Sie werden z.B. in der StVZO extra als "Kraftraeder mit Beiwagen" aufgefuehrt. Ein weiterer Hinweis ist der benoetigte Fuehrerschein.


    Im Allgemeinen wird zwischen asymmetrischen mehrspurigen Fahrzeugen (Gespann=Kraftrad) und symmetrischen mehrspurigen Fahrzeugen (Trike, Quad, so Dinger mit zwei Raedern vorn=PKW) unterschieden :)

    :perfekt: Wo Oel rauskommt, ist auch noch Oel drin.

  • Gespanne sind auch Kraftraeder. Sie werden z.B. in der StVZO extra als "Kraftraeder mit Beiwagen" aufgefuehrt. Ein weiterer Hinweis ist der benoetigte Fuehrerschein.


    Im Allgemeinen wird zwischen asymmetrischen mehrspurigen Fahrzeugen (Gespann=Kraftrad) und symmetrischen mehrspurigen Fahrzeugen (Trike, Quad, so Dinger mit zwei Raedern vorn=PKW) unterschieden :)


    ist zwar doof, aber danke für die erleuchtende erklärung

  • Da sich mehrspurige Fhz. anders fahren als einspurige, ist das auch nicht wirklich lustig abgeschleppt zu werden. Unser Kangoo musste mal unser MZ-Gespann etwa 4km nach hause schleppen :irre: und ich hab geackert wie blöd um in der Spur zu bleiben.
    Von daher macht der Gesetzestext mal Sinn.


    Mit dem Gespann nen Auto abschleppe is aber kein thema und geht richtig gut :D


    ..und rast nicht so! :wink:

  • Da sich mehrspurige Fhz. anders fahren als einspurige, ist das auch nicht wirklich lustig abgeschleppt zu werden... / ... und ich hab geackert wie blöd um in der Spur zu bleiben
    Von daher macht der Gesetzestext mal Sinn.


    Mit dem Gespann nen Auto abschleppe is aber kein thema und geht richtig gut :D


    Jetzt muss es aber korrekterweise auch noch heissen: asymmetrische, zweispurige Fahrzeuge, denn ich kann mir vorstellen ein symmetrisches Vehikel abzuschleppen, zieht keinen solchen Stress nach sich (s. obigen Nachsatz).


    BTW. Als ich meinen "Grauen" machte, durfte man noch Kräder abschleppen. Aber das ist schon seeeeehr lange her.

    <3 vom PC (Papa Charly)

    Einmal editiert, zuletzt von charly32050 ()


  • 5. Auf der Ladefläche eines (Abschlepp)Wagens. Abschleppen ist doch von Definition her das Ziehen eines Fahrzeugs - ergo wenn ein Fahrzeug auf ein anderes (vollständig) geladen wird, ist es rechtlich kein Abschleppen mehr? :gruebelx:

  • Quad geht! Trike?, KRAFTRAD nein.


    Nach Euren anderen Kommentaren hier kommt es beim Quad dann aber darauf an, ob es als Auto oder Motorrad zugelassen ist.