Doppellicht

  • Hier mal der richtige: ***Michi-Motorsport***


    TÜV trägts nicht ein, ist illegal.
    Übrigens sind alle Doppellichtumbauten an der CBR illegal Aufgrund des Scheinwerferabstandes.

  • ja aber was hat der Scheinwerferabstand damit zu tun ?

  • ja aber was hat der Scheinwerferabstand damit zu tun ?


    Das der Abstand zwischen 2 Scheinwerfern eben einen Mindestwert haben muss, den du bei der CBR nicht hast ;)

  • Genau umgekehrt...
    Die AUßENKANTE beider Scheinwerfer darf im Dualbetrieb maximal 200mm auseinander sein. Das gilt sowohl für Ablend/Ablend (links/rechts) als auch Fern/Fern.


    Nur Fern/Ablend ist davon ausgenommen. Das Problem sind also die Viereckigen lang Gezogenen Lampen der RR und nicht etwa der Abstand zwischen diesen beiden. Nur die Außenkanten eben...


    Quelle: ECE/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder §6.1.3.3 & 6.1.3.4


    P.s.: Auch ein einziger Scheinwerfer der breiter als 200mm ist wäre, somit nicht erlaubt, wenn er nicht Fernlicht integriert hat :o

    2 Mal editiert, zuletzt von eBony_yoe ()

  • ja das mir schon kla hab da nur noch nie was von gehört:gruebelx:


    Wie groß muss der denn Sein?


  • Mh das doch mal ne Aussage aber so aus dem Kopf raus hat die VFR doch doppel licht und auch große Lichter (Außenkanten).


    Mal gucken ob ich da nicht mal mit meinem TüV´er was machen kann:gruebelx:

  • 200mm :wow:
    glaube kaum das das so ist :nono:


    Schaut euch mal eine Suzuki SV1000 , eine Yamaha Fazer 1000 oder diverse Kawas an..
    die haben alle mehr als 200mm breite Lampen und es brennen beide, Serie.. ab Kauf.


    Hab zwar nicht gemessen doch die sehen nicht viel anders aus als die Hondateile.


    Honda sollte mal wach werden und einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit machen..


    :roll:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • Der VFR Scheinwerfer ist aber nicht geteilt... könnte mir vorstellen, dass das als Kombischeinwerfer mit integriertem Fernlicht gilt...


    dafür gelten dann keine Richtlinien ;)

  • Kolle... nicht das Glas zählt, sondern der Scheinwerfer.
    Trotzdem muss ich dir recht geben, dass 200mm wenig klingt.
    Aber so stehts nunmal in den ECE-Regeln drin.


    Ein (Import-)Hersteller bekommt da vielleicht auch mal ne Ausnahmegenehmigung wo es dann 205mm sein dürfen. Für einen Eigenbau ist sowas schwieriger.


    Bei der CBR sind sie halt so breit wie das ganze Fahrzeug...

    2 Mal editiert, zuletzt von eBony_yoe ()

  • Von welchem Baujahr reden wir?
    Hab gerade gesehen da gibts auch geteilte :wink:

  • hab mir das neue auf der Honda Seite angeguckt:)-


    Oh man die Richtlinien von dir damit kann man mal was anfangen aber mal gucken.


    Da steht aber auch was das wenn beide Ablendlicht sind muss ein abstand von 200mm vorliegen:o


    Soll der Tüv mann gucken so lang der ok sagt ist mir das Wurst:D


    Ansonsten wird jedes Wort gegen Ihn verwendet:wink:

  • Oh man das doch wieder ne Reglung ohne Sinn.........


    min Abstand zu einander und max Abstand das typisch Deutschland:o