Hintere Blinkleuchten StVZO § 54 - Mausefalle

  • Pechtag .. (siehe auch "Bolle umgeschmissen...")


    Mein Tag fing heute so an, dass ich ahnungsloser Neuling heute trotz Termin (7.00Uhr) in der Werkstatt auf den Einbau meines Chokezuges wartete, dann vergaß man mich trotz Vereinbarung zu informieren, dass die Reparatur abgeschlossen sei und das Fahrzueug abholbereit ist....


    Bolle abgeholt, 6 km gefahren... und dann Mausefalle... nicht schlimm denke ich... alle Änderungen eingetragen, unverbastelte Bolle, frischer TüV und sogar alle Papiere dabei... ABER..


    ein freundliches Mitglied der einspurigen Rennleitung erwähnt zunächst beiläufig, dass meine Blinker ALLE nicht original sind... nun ja, dafür aber mit allen Prüfzeichen... dann schaut er auf das Kennzeichen und meint, dass die zum Kennzeichen zeigende Kannte der hinteren Bremsleuchten 18 cm von der Kennzeichenmitte entfernt sein müßten, laut StVZO....
    das wären bei mir aber höchstens 17 cm ungemessen... er wäre ja kein scharfer Hund meinte er... wollte den TÜV-Bericht sehen (05/06) und meinte dann
    a) ich hätte den letzten TüV-Bericht IMMER mitzuführen...
    und
    b) dafür zu sorgen, dass der Mindestabstand von der Kennzeichmitte eingehalten werde...


    andernfalls Bußgeld...


    Nun habe ich mir die StVZO Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28.9.1988 I 1793; zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7. 2.2004 I 248 (544) und den § 54 angeschaut und da heißt es: in Absatz 4 Satz 2)
    " ...an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm....betragen..."


    Da steht doch NIX von Kennzeichen... oder hab ich die falsche Fassung? Oder war es einfach nur ein dummfrecher Sprücheklopfer...war nämlich mit Frischlingen da...


    Ich bin heute irgendwie angefressen... hätte beinahe (LOUIS ist genau daneben gewesen) nach Verlängerungen für Blinkermontage gefragt, wollte aber erstmal nachlesen... *wutschnaub*

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    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage? :oops:


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  • Zitat

    Original von pinguin1962


    .... dass die zum Kennzeichen zeigende Kannte der hinteren Bremsleuchten 18 cm von der Kennzeichenmitte entfernt sein müßten, laut StVZO....


    Zitat

    Original von pinguin1962


    ...Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm....betragen..."[/b]


    Oder doch Nachttischleuchte? Wat denn nu? :wink:

  • Danke...
    bin etwas neben der Kappe.. Blinkleuchten sollte es natürlich heißen...

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  • Ich gehe mal davon aus, dass das Kennzeichen mittig am Moped verschraubt ist - da geht nun zufällig aber auch genau die senkrechte Ebene der Längsachse lang. Und von dort mind. 120 mm nach links und rechts bis zur Lichtaustrittsfläche der Nachtt..., nein der Blinkleuchten. D.h. 24 cm Abstand voneinander.
    Klar?

  • Zitat

    Original von pinguin1962


    a) ich hätte den letzten TüV-Bericht IMMER mitzuführen...
    und
    b) dafür zu sorgen, dass der Mindestabstand von der Kennzeichmitte eingehalten werde...


    andernfalls Bußgeld...


    Soweit mir bekannt ist muß du den letzten TÜV Bericht vorzeigen können jedoch, nicht ständig beiführen. Die AU Bescheinigung (noch ja nur beim Auto) jedoch ständig beiführen. Bedeutet es kann verlangt werden das du den TÜV Bericht bei einer Behörde vorzeigen mußt. Hab ich aber nie ernsthaft gehört...

  • Jogi800 Danke... das Kennzeichen ist mittig angebracht, +/- 1 cm, die Blinkleuchten (weder Nachtisch- noch Nachttischlampen) haben zueinander auch die min 24 cm nach StVZO.... also sind sie nach deutschen Recht dort okay wo sie sind


    ManfredK Danke, das war viel Lektüre... in diesem Falle hat vermutlich der Polizist zwei Dinge vermischt... die 18 cm Mindestabstand der Blinkleuchten voneinander nach EG-Recht mit den jeweils 12 cm von der Längsebenedingens nach StVZO


    Viel schlauer und sicherer bin ich nun... und erwäge nun aus reiner Bosheit, die Blinksleuchten zu ändern... natürlich in Absprache mit dem "lokalen Graukittel" vielleicht kann man so nen prima Wäscheständer draus machen... *kannschonwiedereinweniglächeln


    Aber was ist mit dem letzten Prüfbericht des TüVs? Den muss man doch nicht wirklich immer mitführen?

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  • Biste dir da sicher? Bei jeder Fahrt? Wie soll das beim Bike gehen?

  • Jep - bin mir da sehr sicher (siehe StVZO § 29 Abs 10 nebst Anlagen)


    Du nimmst doch auch Führerschein und Kfz-Schein und die vielen ABE´s mit... dann kommts auf den Prüfbericht auch nicht mehr an.


    Es sei denn dass du mit deinem Lebendgewicht schon die mögliche Zuladung des Fahrzeuges ausnutzt und jetzt die ungefähr 8 gr des Prüfberichtes....


    Nichts für ungut...


    Manfred

  • Vielen Dank für die Infos..


    da hab ich extra alles eintragen lassen...- und nu doch wieder Zettelchen.. aber wenn die Zuladung noch nicht ausgereizt ist... ;-)


    Jedenfalls, es war alles wieder sehr hilfreich und ich freue mich, wie schnell man hier Hilfe bekommt.. Hoffentlich kann ich mich revanchieren...
    Andreas

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  • Sach mal dem grünen Männchen einen schönen Gruß und er solle doch die StVZO doch nochmal in Ruhe durchlesen.
    Der passende Paragraph ist der StVZO §60 (2) und daraus geht hervor: min. vom Boden - untere Kante 300mm, max. 1200mm Verikalwinkel mx. 30° und seitlich muß das Kennzeichen ebenfalls so angebracht sein, daß es in einem Winkel von 30° noch lesbar ist. In (4) steht noch was zur Beleuchtung und das war's! Mehr wäre auch in meinen Augen nicht sinnvoll! Das Kennzeichen spielt (außer jetzt seine eigene Beleuchtung) bei den Beleuchtungseinrichtungen überhaupt keine Rolle - warum auch?!
    Und noch zwei Worte zum Thema 'bei Fahrzeugkontrolle TÜV-Bericht vorweisen!' - Blödsinn, auch wenn es immer wieder gerne von manchen der Rennleitung behauptet wird! Der HU (und wenn vorhanden nicht bei uns Mopedfahrern :wink: der AU)- Prüfprototkoll ist der Zulassungsbehörde oder den zuständigen Personen auszuhändigen. Diese Formulierung 'zuständigen Personen' ist aber juristisch im Sinne des StVZO §29 (10) zu verstehen und bezieht sich auf die Zulassung eines Fahrzeuges. Also wenn Du bei dem Herrn in Grün Dein Fahrzeug nicht zulassen willst oder ihn sonst wie in die Zulassungsprozedur miteinbeziehen möchtest, ist er keine 'zuständige Person'. Das sieht übrigens auch der ADAC so.


    edit: Ich sehe schon, ich brauche immer zu lange um die nötigen Links zusammenzutragen. Manfred, das Protokoll muß bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle nicht vorgelegt werden und demnach auch nicht mitgeführt werden. Der 60er gibt das juristisch nicht her. :wink: Die 99er Neuregelung zielte aber tatsächlich auf die Plakettenverkäufer ab und zwar auf diejenigen schwarzen Schafe im Prüfgewerbe, die echte Stempel und Plaketten an ihre Kunden verkauft haben, ohne tatsächlich ein Prüfprotokoll anzufertigen. Der Plakette und dem Stempel sah man den verantwortlichen Prüfer nicht an, dem Prüfprotokoll schon. :)

  • Hi,


    zuständige Person ist nach meinen Kenntnissen (bin kein Jurist) durch aus der freundliche Herr oder die freundliche Dame in Grün.


    Diesen zuständigen Personen muss ich nämlich auch meinen FS und den KFZ-Schein vorlegen.


    Lasse mich aber gerne durch ein rechtskräftiges Urteil über "zuständige Personen" im Sinne der StVZO eines besseren belehren.


    Manfred

  • @Skitzo Dank Deiner Hilfe kann ich schon wieder etwas lachen... hoffentlich träume ich nicht von dem kleinen grünen Männchen


    qall: Das ist ein Lichtblick an diesem scheinbar schwarzen Tag.. vielleicht erweist sich ja auch das Startproblem als "geringfügig"... abwarten, Tee trinken und weiter mit der Bolle


    Nochmals vielen Dank an alle bisherigen Helfer... ist prima, wenn man bei solchen "Stress" nicht alleine ist.


    Andreas

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    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage? :oops:


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