Hallo ihr da draußen,
hatte letzten Freitag das Glück, mein Motorrad auch mit in der Waagerechten zu erleben. Ich' sach's euch, die Schräglagenfähigkeit ist genial...
Nein jetzt mal im Ernst. Man(n) hat es doch tatsächlich geschafft beim rückwärts ausparken meine kleine "umzuschubsen" nachdem er an vorderer linker Verkleidung der hinterer linker Verkleidung sowie Sturzbügel erfolgreich angedockt hatte....
Ergebnis dieser ´schönen Aktion, ob man es glaubt oder nicht ein schöner Kostenvoranschlag....
Bin mit der kleinen am nächsten Tag zum Freundlichen in der Nähe Ergebnis rund 2100 euronen.
Hab ihn dann gestern der Vers. mitgeteilt welche ganz nüchern darauf antwortete, sie wollen dann einen Sachverständigen rausschicken. Besagter sollte mich dann noch kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
So nun hab ich mich natürlich auch ein bisschen schlauer gemacht, und siehe da meine eigene Versicherung sowie das Internet und der §249 BGB besagt, dass ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen kann und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen muss.
Ergo habe ich dann erstmal bei dem netten Menschen angerufen und klar gemacht, dass er seinen Gutachter erstmal nicht schicken braucht, da ich mir einen eigenen UNABHÄNGIGEN beauftragen werde. Er stimmte diesem erstmal zu.
Der Sachverständige der gegnerischen Vers. meldete sich dann doch noch bei mir und ihm rutschte auch raus, dass er nicht nur beauftragt wurde, sondern fest bei der Vers. arbeitet....
Hört sich für mich danach an, als wollten sie den Schaden drücken...
Heute rief der nette Herr von der Vers. wieder an und wollte mit nachdruck erreichen, dass er sich den Schaden doch anschauen könnte, damit würde dann die ganze Sache beschleunigt werden.
Okay... einerseits reicht ihm der KVA mit Bildern nicht aus. Dann stimmt er zu, dass ich mir einen eigenen Gutachter suche, nachdem er versuchte mir einen aufzudrücken und jetzt will er doch wieder anschauen kommen....
Ich habe ihm heute dann erstmal deutlich gesagt, dass erst mein SV sich die Kleine anschaut und er danach ja gerne noch einen schicken kann.
Er fragte dann leicht angesäuert, ob er jetzt in den PC schreiben solle, dass er das Möp nicht besichtigen kann. Habe ich dem dann so zugestimmt, allerdings mit dem Zusatz, dass er gerne noch einen Gutachter schicken kann NACHDEM meiner da war.
wieder in Bezug auf §249BGB, wobei ich ihm nicht verwährt habe, dass FZ nach meinem anzuschauen!
Aber bitte erklär mir einer das System:
-Motorrad ist definitiv umgefallen und ein stück geschoben wurden
-Schäden sind nicht groß aber zahlreich
(Auspuff kostet alleine ja schon ein kleines Vermögen, geschweige denn der Sonderlackierung die ich druf habe...)
-hätte über KVA abgerechnet, dann hätten die sich mehr als 15% sparen können, jetzt zahlen die noch nen unabhänigen
Kennt ihr sowas ? Schonmal Erfahrungen mit gegnerischen SV's gemacht?
MfG