Kettenöler eintragungspflichtig ?

  • Hallo zusammen,


    ich war über die Winterpause hin fleißig, und hab meiner Dominator einen automatischen Kettenöler gegönnt.


    Kein so ein billiges Scott-Oiler Teil sondern was Vernünftiges.


    Das System arbeitet mit einer Magnetkolbenpumpe und ist, im Gegensatz zu anderen Sytemen, Wegstreckenabhängig und Feuchte gesteuert. Das heißt, es mißt mittels Sensorik die Geschwindigkeit/Feuchte, und dosiert dann dementsprechend.


    Mein Problem ist, daß es sich hierbei um kein fertig zu erwerbendes Teil handelt, sonder das ganze ein Eigenbau ist.


    Nun meine Frage, ist so ein Teil eintragungspflichtig oder nicht.


    Für alle Tips bedanke ich mich im voraus.


    Viele Grüße
    und
    ein schönes WE


    Alexander

    Lat.: Beati pauperes spiritu ! 8)

  • Nein, keine Eintragungspflicht.
    Kettenöler sind Anbauteile wie Sturzbügel oder Gepäckträgersysteme.

    Nicht vergessen:
    Erst anhalten - dann absteigen! :wink:

  • ...falls du nicht ein neues Leergewicht "erschaffen" hast, nicht.


    Falls es strahlt, doch.


    :wink:

    Gruß MSR(acing) ;-)