Wann wird Urteil rechtskräftig?

  • Hallo zusammen,


    ich hätte hier eine Frage an vielleicht anwesende Anwälte oder Anwaltsgehilfen (bitte nicht falsch auffassen) die sich in dieser Materie auskennen...


    Nun, ich habe hier einen Bescheid der Arge bekommen, was dort enthalten ist, sollte erstmal egal sein.
    Es hat sogar mit dem Motorrad zu tun und mit Zinsen, die die ARGE nun als Vermögen anrechnen möchte.


    Nun habe ich, so schlau wie ich bin, schon recherchiert und der ARGE Mitarbeiterin und ihrem Vorgesetzten somit einen Lehr-Dienst erwiesen... nun ja... wenn sie es schon nicht wissen.. wer dann :o


    Sei es drum.


    Es geht um das Urteil des:

    SG Aachen 23. Kammer.
    Entscheidungsdatum: 03.02.2009
    Aktenzeichen: S 23 AS 2/08


    Kurz (Den Juris Auszug erspare ich mir):


    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder
    Vermögensberücksichtigung - Nichtberücksichtigung
    von Schmerzensgeld und Zinserträgen



    Orientierungssatz
    1. Eine aufgrund Abfindungsvergleich erfolgte Schmerzensgeldzahlung zum Ausgleich eines Unfallschadens, die vor der Beantragung von Leistungen nach SGB 2 zugeflossen ist, stellt Vermögen iS des § 12 Abs 1 SGB 2 dar, dessen Verwertung jedoch eine besondere Härte nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 darstellen würde.
    Wäre das Schmerzensgeld nach Antragstellung zugeflossen, so wäre es auch als Einkommen durch Nichtberücksichtigung gem § 11 Abs 3 Nr 2
    SGB 2 privilegiert. (Rn.18)
    2. Nach Antragstellung zugeflossene Kapitalzinsen aus dem Schmerzensgeld sind ebenfalls gem § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2 von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. (Rn.17)


    Klingt menschlich, sozialstaatlich korrekt würde ich sagen.


    Man scheißt dafür 2,5 Monate in ne Schüssel, darf neu Laufen lernen und hat gar bleibende Schäden.. (entschuldigt die Wortwahl aber so ises nun mal...zumindest in meinem Fall)


    Okay, soweit so gut, damit bin ich dann zur ARGE gelatscht um dieses vorzuzeigen. Die meinen nun "Muss erst zum Bundesgerichthof"... auch okay.


    Aber was passiert nun mit meinen Zinsen bis sich die höhere Instanz auch entscheidet?
    - Passiert garnichts wenn ich gegen den Bescheid Widerspruch einlege?
    - Dürfen die trotzdem an die Zinsen und die bekomme ich dann wieder?
    (Was dann meiner Meinung auch heißen würde, dass ich die Zinseszinsen wiederbekommen müsste?)
    - Muss ich gar selber klagen? (Ich habe die Sozialrechtschutz Versicherung erst Anfang nächster Woche :().


    Oder ist dieses Urteil gar schon rechtskräftig weil die Frist auf Berufung abgelaufen ist?


    Was das nächste Problem ist: soweit ich weiß (?) wird doch bei der Schmerzensgeldkalkulation die Zinsen einberechnet, solange es keine Schmerzensgeldrente ist.
    Wenn diese Zinsen nun als "Vermögen" angerechnet werden, dürften diese Zinsen nicht in die Kalkulation einfließen und somit müssten die Schmerzensgeldsummen erhöht werden.
    Also ein Rattenschwanz... und die Krankenkasse wird sich freuen :D


    Nun, es wäre hilfreich wenn es jemand wüsste.
    Vielleicht betrifft dieses Thema hier auch mal jemanden (was wir nicht hoffen) .


    Viele Grüße,


    Daniel


    Edit: ich habe rausgefunden dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde (Mai 2009).
    Wie lange dauert der Spaß denn?
    Ist man mit einer weiteren Klage "schneller" dran?

    4 Mal editiert, zuletzt von Daenni ()

  • In einem Verfahren wie diesem läuft das wie folgt:


    1. Eine Behörde erlässt einen Bescheid, mit dem man nicht einverstanden ist.


    2. man legt Widerspruch ein


    3. Sofern die Behörde dem Widerspruch nicht abhilft (das würde bedeuten, sie ändern ihren Bescheid entsprechend dem Widerspruch) kriegt man einen Widerspruchsbescheid.


    4. Gegen den Widerspruchsbescheid erhebt man Klage beim zuständigen Gericht. (Spätestens ab hier empfiehlt es sich, einen Anwalt ins Boot zu holen).


    5. Gegen das Urteil kann die unterlegene Partei in Berufung gehen. Vor dem Berufungsgericht ist man ohne Anwalt nicht postulationsfähig, mit anderen Worten: wenn Du dann keinen nimmst, wirste nicht gehört und verlierst.
    Den Anwalt musst Du spätestens dann beauftragen, wenn Du die Berufungsschrift der Gegenseite bekommen hast (sehr wahrscheinlich in einem gelben Brief mit Datum drauf). Ab dann hast Du nämlich 2 Wochen Zeit, Dich zur Berufung zu äußern.


    Je höher man in der Hierarchie der Gerichte kommt, desto länger kann man auf sein Urteil warten. Beim LG Verden hab ich schon mal 1 Jahr gewartet, bis was passiert ist.


    Beim OLG war ich erst einmal, das war aber in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.


    Eine weitere Klage ist nicht möglich. Man kann höchstens im Wege des einstwiligen Rechtsschutzes versuchen, eine vorläufige Entscheidung herbeizuführen.


    Wie das auszusehen hat ist vom Einzelfall abhängig. Wenn die Behörde das Geld von Dir schon hat oder Leistungen einbehalten hat, war ja eine Verpflichtungsklage notwendig.


    Hat die Behörde Dein Geld eingezogen, war es ja eine Anfechtungsklage.


    Da Du ja aber sowieso demnächst Arbeitgeber eines Kollegen sein wirst, wird der Dir sicher im Detail weiterhelfen können :D

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

    Einmal editiert, zuletzt von trotzdem ()

  • Na hört sich doch mal spannend an, danke für die Ausführung...!


    Was ein Skandal... "aufgrund der ARGE Remscheid (die ja auch letztens durchgefallen sind xD) dürfen die Krankenkassen/Versicherungen Nachzahlungen in Millionenhöhe leisten :o "


    Nun.. da ich ja noch das Geld der BG (oder nicht BG, ich steige da auch nicht mehr durch) beziehe und somit in dem "H4"-Boot liege, hätte ich ja Recht auf Übernahme der Prozesskosten, richtig?
    Da war doch mal was mit einem Schein den man vom Gericht bekommt..:gruebelx:



    Wie schauts aus mit dem einstwiligen Rechtsschutz?
    Wo/Wie kann man diesen (wen überhaupt) beantragen?


    Die Behörde hat das Geld noch nicht, ich denke nächste Woche kommt der Bescheid... dann kann ich also erstmal Widerspruch einlegen, dann dauerts wieder zwei Wochen, dann kommt der Widerspruchsbescheid und dann kann ich klagen.

    Sehr schön... wenns nicht alles so traurig wäre.
    Übrigens war ich der Erste laut Krankenkasse, der sich darüber Sorgen macht. In Foren hingegen gibt es genügend Einträge. Nun, sei es drum. Der Mitarbeiter meiner KK fand es auch mehr als unmenschlich...


    Dat is so wie wenn man einem Flüchtling Essen, Trinken und kleidung "schenkt" (Weil man so sozial oder hilfsbereit ist und sieht welches Leid er im Container haben musste) und dann kommt ein Mitarbeiter der ARGE daher, reißt ihm den Hotdog aus der Hand und verwehrt im Leidung weil er ja nun schon welche hat...


    Du hast aber nun auch keinen Einblick zur Kalkulation des Schmerzensgeldes (dass bei der Zahlung evtl. Zinsen einberechnet werden), oder?


    Grüße und vielen Dank,
    Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von Daenni ()

  • Ach so, ich dachte das oben genannte Verfahren wäre Deins.


    So wie es jetzt aussieht, müsstest Du zunächst mal den Bescheid des Jobcenters abwarten und dann dagegen Widerspruch einlegen. Hab ich ja aber schon oben geschrieben.


    Wie sich das Schmerzensgeld berechnet ist so pauschal nicht zu sagen. Es gibt Tabellen (kann man glaub ich auch beim ADAC einsehen), wo Urteile drinstehen, wer wieviel wofür gekriegt hat. Das gibt einem einen groben Anhaltspunkt.


    Zinsen sind, wenn das nicht ewig her ist, meistens kein großer Posten. Da würd ich mich drum kümmern, wenn's vorliegt.


    Zur Frage der Rechtsberatungskosten:


    Du kriegst bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht nach Vorlage eines Einkommensnachweises einen sogenannten "Beratungshilfeschein" für außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt. Mit dem kostet die Beratung dann nur 10 €.


    In manchen Kreisen gibt es auch eine Beratungsstelle wo man hingehen kann, die verteilen dann keine Scheine.


    Will man dann vor Gericht ziehen, gibt es Prozesskostenhilfe. Die beantragt im Regelfall der Anwalt.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Nee, nicht mein Urteil, deswegen die Frage einer erneuten Klage gegen die ARGE Remscheid ;-)


    Mein Fall wäre aber der Gleiche.
    Man möchte die Zinsen (das Resultat der Schmerzensgeldanlage) auf H4 anrechnen.


    Ich meine, das obige Urteil kann man ja wohl menschlich nachvollziehen, oder?


    Zudem besagt § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2:
    Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
    ...
    "Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden."


    Schmerzensgeld: "...das heißt Schadensersatz als Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art..."


    Zudem:
    "Auch "angespartes" Schmerzensgeld ist insofern gemäß § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 6 SGB II privilegiert. Es liegt innerhalb der Dispositionsfreiheit des Geschädigten, wie er mit den aus einem Schadensereignis resultierenden Beträgen zum Ausgleich des immateriellen Schadens umgeht"


    Also würde sich die ARGE selber die Gesetze legen wie sie möchte?


    Die Zinsen spielen ja da eine Rolle... in dem obigen Fall 3000 Euro/jährlich.
    Bei mir ist es was weniger... dennoch, dafür habe ich gelitten und ich sehe das Schmerzensgeld wie auch die Zinsen nicht als Einkommen weil ich davon einfach nicht LEBE.


    Ich glaube schon dass die eventuellen Zinsen der Schmerzensgeldzahlung eine Rolle spielen.


    Schmerzensgeldrente Laufzeit 50 Jahre = insgesamt 100.000 Euro. Geschütztes Vermögen.


    Einmalige Zahlung = 80.000 Euro und jedem bleibt frei das Geld anzulegen oder zu verplempern.
    Entweder hat man nach 50 Jahren mehr oder weniger als 80.000 Euro drin.
    Somit MUSS doch der Zinssatz mit einkalkuliert werden?


    Sonst wären Schmerzensgeldrente als auch Einmalzahlung gleichzustellen, oder sehe ich das falsch? :gruebelx:


    Auch der KK Mitarbeiter sieht es so und wollte kaum weiterspekulieren was wird wenn die ARGE dort den längeren Hebel hat... :roll:


    Grüße,
    Daenni

  • Wart erstmal ab, was die machen. Zinsen sind ja nicht gleich Rente. Widerspruch einlegen würde ich allerdings in Anbetracht des genannten Urteils, denn wenn der Bescheid erstmal rechtskräftig ist (nach einem Monat wäre das der Fall), ist er im Prinzip unanfechtbar.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Klar, werde ich sowieso.
    Die ARGE probiert es mit allen Mitteln, zieht abe rhäufig den Kürzeren wenn es hart auf hart kommt.
    Bis dahin hab ich dann wohl auch die Rechtsschutzversicherun ;-)


    Grüße,
    Daniel

  • Eine Rechtsschutzversicherung - verbessert mich, wenn es nicht stimmen sollte - zahlt aber nicht bei einem bereits bestehenden Rechtsstreit, und sie behält sich sogar vor, die ersten drei Monate nach Abschliessen eines Vertrages für nichts aufzukommen.


    Erst dann hat man Anspruch auf Zahlung bei Rechtstreitigkeiten.

  • So sieht's meistens aus. Aber in einem Fall wie diesem dürfte der Rechtsschutz durch einen Beratungshilfeschein und die Prozesskostenhilfe ausreichend sein.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Yolande: weiß ich, jedoch steht in der Versicherungspolice folgendes:


    Bei unseren Produkten gibt es nur in den Leistungsarten
    - Arbeits-Rechtsschutz und
    - Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie
    - den in §§ 26, 27, 28 näher bezeichneten erweiterten Leistungen
    eine Wartezeit von 3 Monaten.


    Somit sollte der Sozialgerichts-Rechtsschutz sofort wirken. Ggf. werde ich hier einen Selbstbehalt von 100-200 Euro blechen... wert wäre es mir der Spaß ;-)
    Zumal ich sogar erstmal die Rechtsberatung der Versicherung in Anspruch nehmen kann, da ich mich dort selber informiert habe der Aufwand auch schonmal etwas geringer ist. Es spricht (Auch für Mitarbeiter der Komune die in diesem Bereich tätig sind) alles dafür, dass die Zinsen in Zukunft zum geschützen Vermögen gehören.


    Wegen der Prozesskostenhilfe und dem einstweiligen Rechtsschutzes werde ich nächste Woche schauen. Wäre natürlich genial wenn sich dadurch alles etwas beschleunigen ließe beim Kampf "Daniel gegen Goliath" ;)


    Vielen Dank an eure Hilfe... vielleicht erreiche ich ja etwas :)


    Viele Grüße,


    Daniel

  • Moin


    Ich habe mal gegen die ARGE MK geklagt, OK ein Urteil habe ich noch nicht naja meine Anwältin hat das Mandat niedergelegt. Ging darum ob der Lohnsteuerjahresausgleich Einkommen oder Vermögen sei. Ich habe mich drauf berufen das es Vermögen sei, weil ein einkommen dafür müßte man dann ja in dem moment wo es gezahlt wird auch arbeiten, somit dann auch kein Hartz4.
    Nun ja Ende vom Lied bis jetzt ist Gerichtsverfahren bei Sozialgericht in Hagen war, glaub vor 1 oder 1 1/2 Jahren. Leider ohne mich weil hatte den Termin total verduselt. Der Richter hat kein Urteil gesprochen, glaub sollte ein Urteil vom Bundessozialgericht abgewartet werden oder das nächst höhere Gericht soll entscheiden. Gut danach hat meine Anwältin aufgehört.
    Zwischendurch war mal jemand vom Zoll bei mir und wollte das zuviel gezahlte Hatrz4 pfänden, gut es gab auch 2x ne Überzahlung als ich bei ner ZA angefangen habe, aber der Typ voim Zoll wollte auch das überzahlte haben was die ARGE von mir zurück haben möchte durch den Vorfall mit dem Lohnsteuerjahresausgleichs, (hätte ich doch damals mal den Kontoauszug wo das drauf stand vergessen mit abzugeben) tja ende vom Lied ist ich stehe momentan mit rund 1900 euro bei der ARGE in der Kreide, trotz der EV zieht die ARGE mir jetzt jeden Monat 50 Euro vom Hartz 4 ab. Wenn ich überlege das wenn man ne EV abgibt wenn man arbeitet dann darf das Amt erst ab ca 900 Euro pfänden, habe jetzt ca 650 Euro inkl. Miete und davon halten sie mal eben OHNE Rechtsgrundlage 50 Euro ein!!!
    Über den einen Betrag was zurück gefordert wird, ist noch nichts entschieden, aber wird gleich mal mit eingerechnet!! Na herzlichen Glückwunsch!!


    Würd ich jetzt einen Aushilfsjob bei einer ZA annehmen und dort sagen wir mal 900 Euro (Netto) bekommen würde dann müßte ich denen keinen Cent zurückzahlen, bzw dürften mir nichts pfänden.... Muß man dies verstehen oder muß man um dieses zuverstehen sich erstmal einen rauchen oder so, weil wenn ich Arbeitslos bin weit unter der Pfändungsgrenze liege ca 250 Euro, darf gepfändet (bzw einbehalten) werden. Geh ich Arbeiten verdiehne 900 euro, dann darf nichts gepfändet werden... Hey wie soll man das verstehen, bzw wie will man es jemanden erklären der dem ganzen ausserhalb steht???


    Ach ja ein Sachbearbeiter der mir den Wiederspruch abgelehnt hatte wegen der Sache weswegen ich Klage oder geklagt hatte, meinte zu mir, wir klagen solange bis wir für uns das passende Urteil haben! Vorher geben wir nicht auf!!!!

    MfG.....Patrick :bier:

  • Ein ausgesprochen blöder Spruch des Sachbearbeiters. Irgendwann ist jeder Rechtsweg mal zu Ende und das Urteil rechtskräftig. Da kann sich dann auch die Arge auf den Kopf stellen.


    Die können sich natürlich wieder und wieder verurteilen lassen bei gleichen Sachverhalten. Machen die aber in der Regel nicht. Ein Hinweis auf ein bestehendes Urteil hat beim hiesigen Jobcenter oft geholfen.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Nun wenn Du es so schreibst kann ich mir kein Urteil bilden... mal davon abgesehen dass man solch einen Termin nicht verduselt... da geht's nicht um ein Date mit der schönen Nachbarin...


    Wenn man der Meinung ist da stimmt was nicht, klagt man.
    Wenn jemand nicht klagt oder der Eindruck entsteht dass man doch irgendwie über die Runden kommt, dann ist dies schon schlecht für den Kläger..


    Weiter:


    Soweit ich weiß ist es so dass erstmal klargestellt werden muss wer diese Überzahlung verursacht hat.
    Deine "falsche" Angabe oder die Unfähigkeit des ARGE MA?


    Danach entscheidet sich ob und wie zurückgezahlt / einbehalten werden darf.
    Einen Antrag auf Ratenzahlung kannst Du aber schriftlich stellen.


    Wer hat die "Überzahlung" verursacht?
    Vor jeder Rückforderung muss geprüft werden, wer die Überzahlung verursacht hat. Wenn die Behörde
    • sich zu Ihren Ungunsten verrechnet hat oder
    • Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht berücksichtigt, die Sie nachweislich mitgeteilt haben oder
    • Das Recht zu Ihren Gunsten falsch angewendet wurde,
    darf es die an Sie zu viel gezahlten Beträge nicht wieder zurückfordern und erst recht nicht einfach in monatlichen Raten von Ihrer Sozialhilfe abziehen. Denn:
    "Ein rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht [...] hat." (§ 45 Abs. 2 SGB X)



    Haben Sie allerdings selbst die "Überzahlung" verursacht, kann ALG II zurückgefordert werden. Das gilt nur in drei Fällen:
    • Wenn die LeistungsbezieherIn "den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat" (§ 45 Abs. 2 Nr. 1 SGB X)
    • Wenn "der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat" (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB X)
    • Wenn "er die Rechtwidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte." (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X)
    http://deu.anarchopedia.org/Tipps_f%...n_Leis tungen


    Wenn jedoch deine Rechtsanwältin schon keine Lust mehr hatte.... naja.


    Grüße,
    Daniel

  • Moin


    Warum ich den Termin beim Gericht verpasst habe, fragt mich nicht, gut das soll jetzt auch mal egal sein. Ich habe mich damals auch im Netz schlau gemacht, wo es ein Urteil vom Sozialgericht Leipzig oder so gab das der Lohnsteuerjahresausgleich als Vermögen zu sehen ist und nicht als Einkommen. Darauf habe ich mich berufen bin damit auch zum Sachbearbeiter, Wiederspruch eingelegt, auf das nächste schreiben wieder immer soweiter und dann bin ich den Klageweg gegangen. ARGE hat für den Monat wo ich die Rückerstattung vom FA bekam, wollten sie den kompletten ALG2 Satz für den Monat zurück, aber nicht nur die Miete und die damals noch 345 Euro, nee auch gleich nochmal ca 230 oder 250 Euro Krankenkassenbeiträge, also irgendwas von rund 800 Euro...


    Mit der Überzahlung kam so, weil habe mitten im Monat bei irgendeiner ZA angefangen zum arbeiten, habe mich dann auch abgemeldet, aber da ich am 20sten des Monats angefangen hatte war das Geld für den Nächsten Monat natürlich schon gebucht, und da ich am 20sten oder so angefangen habe, hätte ich die 10 Tage aus dem Monat auch rückzahlen müssen, hätte ich am 1. keine Kohlen vom Amt bekommen, hätte ich nicht zur Arbeit fahren können keine Miete kein garnichts bezahlen können...Weil Geld von der ZA gabs natürlich erst immer frühestens zum 15ten meistens aber zum 17 oder 19 des Folgemonats.
    Tja und dann wirste nur für 3 Monate eingestellt weil hatten nicht mehr zu tun und soweiter und sofort.... Nur wie willst du dann 1000 Euro oder wieviel auch immer zurück zahlen wenn du mit dem Job der ZA so grad mal leben kannst also ein bisschen besser wie vom ALG2...
    Das Problem bei diesem sch*** ALG 2 ist man bekommt es im Vorraus, also fängst irgendwo ne sTelle an mußte rückzahlen, so oder so, beim ALG1 ist es so du bekommst es im Nachhinein, brauchst nichts zurück erstatten...
    Klar will die ARGE mal das Geld zurück haben, aber einfach so zusagen wir halten jetzt 50 Euro ein, das ist angemessen, ein geringer Betrag sei nicht möglich, aber ich sollte mich doch mit denen sprechen wegen einer anderen Rate, also ner höheren Rate!!!
    Tja das ist das kleine Problem mit der ARGE...



    Aber mal was anderes, warum übernimmt die ARGE eigentlich nicht die kosten für Warmwasser? Heißt ja ARGE übernimmt die Warmmiete, das Warmwasser wird bei mir mit einem 3kw Durchlauferhitzer warm gemacht. Eigentlich müßte sich doch die ARGE dann anteilsmäßig an den Stromkosten daran beteiligen, oder vertue ich mich da?


    Ganz im Ernst frage ich mich. Seit wann darf ein vorbestrafter Krimineller (P. Hartz) in Deutschland Gesetze ausarbeiten? (ach ja :D ist ja erst 2 Jahre später verurteilt worden, wegen Betruges in Mio. höhe und Bestechung des VW Betriebsrats)


    Aber unser Bundeskasperle meinte ja damals ach mein Freund der Peter (kenne Ihn ja aus gemeinsamen VW Zeiten), der ja alles bei VW geregelt bekommt, der kann auch mal die BA auf forderman bringen...(nur wie er alles bei VW geregelt bekommen hat, das kam ja dann später alles raus und wurde dafür auch verurteilt...)

    MfG.....Patrick :bier:

    5 Mal editiert, zuletzt von Patrick ()

  • Stromkosten sind laut Urteil Bundessozialgericht Jahr 2008 in den Regelleistungen enthalten. Az: B 14/7b AS 64/06 R


    In dem Bewilligungsbescheid hat man dir die Warmwasserpauschale aber nicht abgezogen, oder?


    Warum wird ein "Schäuble" der Geld unterschlagen bzw. in seiner Schublade "vergessen" hat Finanzminister?
    Zu deiner Frage: Lese mal das Buch "Der Deutschland Clan"

    2 Mal editiert, zuletzt von Daenni ()