Moin Moin,
wäre es erlaubt Blinker am Heck anzukleben? Würde dann ungefähr so aussehen.
http://img220.imageshack.us/i/editdo.jpg/
Danke für schonmal für die Antworten.
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Mindestabstand zwischen den Innenkanten der Blinkergläse muß (sollte) auf jeden Fall 240 sein...
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Wie schaut denn dass bitte aus???
Dann Nehm doch gleich ein Rücklicht mit integrierten Blinkern.
Das hab ich z.B aber erlaubt ist dass laut Tüv nicht. -
ja das weiss ich das sieht ja au noch besser aus aba wie is das wenn du zum tüv musst usw oda angehaltn wirst was kostet das dann? ich find das au nich schlecht und wenns n ok vom tüv gibt
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Wurde ich noch nicht.
Und wegen Tüv, hab ja noch die Blinker am KZH
dran und da werden die integrierten Blinker einfach abgesteckt. -
du hast blinker am kzh und im rücklicht ?
blinken beide also im licht und die am kzh
oder nur die im licht ?
hab das licht ja auch oder du hast es ja bei mir gesehn ^^^^
aber fand des zuviel geblinke ^^@in4m
lass die blinker da wo sie sind
das sieht ja nur kake aus
und wird sicher auch nur stören -
Und wegen Tüv, hab ja noch die Blinker am KZH
dran und da werden die integrierten Blinker einfach abgesteckt.Wie jetzt Du hast die Blinker im Rücklicht zusätzlich zu denen am KZH...
Was soll den der Quatsch??? -
Ja genau so habe ich dass...
Naja so kann keiner was sagen, denn die normalen Blinker hab
ich auch noch. ;PMuss ja jeder selber wissen... aber hab kein Bock wegerm
TÜV wieder alles umzubauen und so.So brauch ich's nur abstecken und gut ist.
Die Blinker sind ja verlegt und mit Kabelbinder fixiert.
Vieleicht kommen die weg wenn ich nen neuen ESD hol.
Mal sehen...
Erst mal Tüv... -
Mindestabstand zwischen den Innenkanten der Blinkergläse muß (sollte) auf jeden Fall 240 sein...
das ist falsch! vorne beträgt der mindestabstand 240mm, hinten jedoch nur 180mm!habe es so ähnlich wie du es haben möchtest... kann morgen mal einige fotos machen und die reinstellen wenn du magst
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das ist falsch! vorne beträgt der mindestabstand 240mm, hinten jedoch nur 180mm!
Nicht falsch!!! Nach EG-Richtlinie sind´s 180, aber nach STVZO 240!
Hier auf Seite 19 nachzulesen: http://www.tuev-sued.de/upload…731262/Licht_Einricht.pdf -
ja und der tüv sagt auch 180 hinten 240 vorne
und wenn der beim tüv das so zumir sagt dann ist das auch das was ich einhalte -
richtig, habe auch beim tüv nachgefragt
ausserdem kommt EG-Recht vor Landesrecht (STVO)
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Dann werden sie sich da wohl mittlerweile "angepasst" haben!?!? Bin immer noch von den 240 ausgegangen, hab mich bis jetzt aber eh immer nur nach der Breite vom KZ gerichtet. Das misst doch eh keiner nach, wenn sie Seitlich am KZ vorbei gucken reicht das...
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kann ja mal vorkommen^^
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@ BRZ wäre gut wenn du ma bilder hochladen könntest.