Kellermann Blinker BL1000

  • Hallo Zusammen,


    habe mir gerade Online Kellermann Lenkerendenblinker BL 1000 gekauft.
    Hat jemand Erfahrung mit den TÜV Eintragungen ???


    Ich würde gerne die hinteren Blinker abbauen, weiß aber nicht ob das vom TÜV abgenommen wird.


    Ansonsten wünsche ich allen ein paar schöne Weihnachtsfeiertage !!!


    :irre:

  • Moin moin,


    ich klopfe mal einen raus.


    Motorräder die vor dem 01.01.1996 zugelassen wurden und über eine Lenkerbreite von mehr als 650mm verfügen benötigen bei Lenkerendenblinker die in beide Richtungen leuchten keine hinteren Fahrtrichtungsanzeiger.


    Nagel mich bitte nicht mit dem genauen Jahr fest, aber das sollte bei einer Bolle ja in jedem Fall passen.


    Sag mal sind die BL 1000 nicht eintragungsfrei ?? Sind doch E-geprüft, da denke ich brauchst Du keine Eintragung, sonst wären ja alle Zubehörblinker eintragungspflichtig.


    Gruß aus Kiel

  • Moin auch,


    sooo einfach ist das mit den Kellermännern auch wieder nicht - sonst würde ja jeder so rumfahren.
    Prüfzeichen haben die nur als vorderer Blinker (glaube E11 oder so).
    Deshalb ist der Betrieb ohne Eintragung auch nur als vorderer Blinker möglich - ergo es müssen zusätzlich Blinker hinten rangebaut werden.
    Eine Eintragung funktioniert nur, wenn Du einen Prüfer findest, der Dir diese Dinger auch ohne zusätzliches E12 Prüfzeichen (für hinten glaube ich) einträgt.
    Ich habs bei meinem CBX Umbau versucht -> nicht möglich, und das, obwohl die Kiste BJ 82 ist.


    Einzige Möglichkeit wären Tiger Eye Blinker, die gabs mal mit E11 und E12 Prüfzeichen. Die sind aber schwer zu kriegen (und wenn dann schweineteuer).


    Gruß Jürgen

  • Hallo,
    der Stichtag für Lenkerendenblinker ist der 1.1.1987 ab diesem Datum dürfen hintere Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen (Lenker) montiert werden.
    Ich habe an meiner CBX 1000 die Kellermänner ohne hintere Blinker eingetragen.
    Das aber nur weil der Prüfer bei der Eintragung wohl nicht wußte das sie als hintere Blinker nicht abgenommen sind.
    Denn ein Jahr später bei dem normalen TÜV Termin wollte der gleiche Prüfer mir die Plakette nicht geben wegen den fehlenden hinteren Blinkern,bis ich ihn daran erinnert habe das er die Blinker selbst so eingetragen hat.
    Gruß,
    Daniel

  • Bei den Blinkern steht dabei das sie eine ECE-Zulassung haben.
    Ich habe Kelelrmann direkt angeschrieben, mal sehn was der Hersteller sagt.


    Danke für die Infos.


    Ich werde die Blinker mal montieren und da ich wegen anderer Umbauten eh zum TÜV muß mal hören was die sagen.


    Ich wünsche mir das Jürgen Kiel Recht hat.

  • Wie versprochen hier die Stellungnahme von Kellermann:


    Zitat:


    Sehr geehrter Herr Blass,


    Vielen Dank für ihre Anfrage. Der BL_1000 ist ein vorderer
    Fahrtrichtungsanzeiger (Kategorie 11), aber kein hinterer
    Fahrtrichtungsanzeiger. Daher sind zusätzlich zu den Lenkerendenblinkern
    auch hintere Fahrtrichtungsanzeiger (Kategorie 12) zu montieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Team Kellermann


    :dageg:

  • Im Prinzip haben die Kellermänner da schon recht, aber....
    Laut StVZO§54 und ECE-R53 ist die prinzipielle Verwendung von Ochsenaugen nicht verboten.
    Stichtag ist hierbei der 1.1.87 (richtig Daniel), Abstand zueinander sind aber 560mm :D
    - vorher erlaubt
    - nachher hinten Blinker notwendig


    Die Lenkerendenblinker müßen eben nur für den vorne/hinten Betrieb gekennzeichnet sein. Bei anderen Lenkerendenblinkern ist dies der Fall (meine sind etwas älter, runder und gekennzeichnet) und da gibt´s dann auch keine Probleme beim TÜV.
    Überleg Dir aber ob Du den Streß wirklich haben willst. Ich hab ständig diesen dämlichen Gesetzestext dabei weil mich jeder Bulle bei ner Kontrolle darauf anquatscht und sich selbst nicht sicher ist. Gab hier im Forum auch schon längere Diskussionen darüber.


    ..und rast nicht so! :wink:

  • Kannst du mir vielleicht eine Briefkopie bzw. die Unterlage schicken ?


    Ob es sic h lohn weiß ich nicht aber ich finde es einfach besser !


    :dafürx:

  • Werde Dir heute Abend mal den Brief einscannen und schick Dir´s dann.
    Mach Dir aber nicht zuviel Hoffnung, es sind nur die Lenkerendenblinker eingetragen. Was nicht drinsteht ist ob abhängig oder unabhängig von hinteren Blinkern. Genau daran beißen sich auch die von der Rennleitung immer fest. Bisher aber ohne Erfolg :D


    ..und rast nicht so! :wink:

  • Vielen Dank im Vorraus !!!


    :sup1:


    Ich werde dann mal berichten was die Graukittel so angeben !


    Dauert nur noch ein bischen da ich noch mehrere Sachen umbauen und gleich eintragen lassen will.


    Sonst macht es ja auch keinen Spass !


    :ablach:

  • ochsenaugen sind die konventionellen kreisrunden lenkerendenblinker, die auch auf oldtimer geschraubt werden.
    (hintere blinker, baujahrbedingt, nicht vorgeschrieben)


    kellermann lediglich für den vorderen ersatz, hinten
    zusätzlich erforderlich.
    egal bei welchem baujahr, also auch bei oldtimern.

  • Mann, kann mal einer mein Gedächtnis suchen :boese:
    Hab Dich doch glatt vergessen.
    Kopie mach ich gleich noch. Schick Dir dann ne PN mit nem Link.


    ..und rast nicht so! :wink:

  • Zitat

    Original von gurky
    Mann, kann mal einer mein Gedächtnis suchen :boese:
    Hab Dich doch glatt vergessen.
    Kopie mach ich gleich noch. Schick Dir dann ne PN mit nem Link.


    Wäre Klasse !!! Ich bin zwar mit den Winterarbeiten noch nicht ganz fertig aber ich denke das ich es im Februar zum TÜV schaffe.


    Gruß
    pamami


    PS: Warte auf deine PN