Was darf ich und was nicht????

  • Moin
    Ich bin Gesetzlich und Technisch nicht auf dem neuesten Stand,deshalb wäre ich dankbar wenn jemand Datenblätter oder ähnliches posten würde,worauf steht was umbaumässig innerhalb der Gesetze ist.Das heisst ich hätte gerne maße(Abstand Blinker zueinander und zum Kuchenblech)und Soweiter und sofort.
    Vielen Dank schonmal im Voraus.
    Shadowrunner.

  • hallo shadowrunner - kannste mal genau schreiben was de überhaupt willst. dann können wir vielleicht helfen.jozza

  • Ja sicher.Ich möchte andere Blinker anbauen.Erstmal gefallen mir die Honda Flutlichter nicht und ausserdem muss ich Sturzschäden(Schäm)beseitigen.Jetzt gehts um die kleinstmöglichen Abstände zum Kuchenblech,zum Boden und die Abstände der Blinker zueinander.
    Gibt es mindestgrössen für Front und Heckfender?Ist ein weites Feld,ich weiss.


    Shadowrunner

  • ich war mal klauen, Henry aus dem VTR Forum hat sich mal die Mühe gemacht und alles was zum Thema Blinker Vorschriftsmässig zu beachten ist zusammengetragen... - dat is ne ganze Menge... - was wären wir ohne Vorschriften...


    Zitat:


    Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.
    Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E-Zeichem gekennzeichnet sein.
    Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.
    In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker.
    Bei selbstimportierten Fahrzeugen muß auch auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist. Etwa durch SAE-Zeichen.
    Blinkerabstand
    Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm , dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm festgelegt.
    Bei Lenkerendenblinker muß der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen. Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle.
    Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung nicht möglich. Die Blinker wären von hinten ,besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.
    Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.


    Spec1 hat noch nachgetragen:
    Auf den berühmten Miniblinkern muß mindestens 10W auf dem Glas stehen (und natürlich auch drin stecken). Gemeinsam mit der E Nummer sind sie dann auch zulässig. Steht 5W auf den Teilen sind sie lediglich als Positionslichter nicht jedoch als Fahrtrichtungsanzeiger zulässig.


    Anm. - und dann gibt es noch einen Ermessensspielraum und gute und schlechte Tage beim Tüv :D - Im übrigen gibt es auch noch "verschiedene" E Zeichen - das E-Zeichen an Autoblinkern ist nicht für den Betrieb an Motorrädern zugelassen! - gar nicht erwähnt sind Blinker mit weissem Glas - das ist wieder was anderes


    - ich denke, solange die Dinger ne Schlange oder en E Symbol tragen und nicht gerade übereinander sind, wird dich die Rennleitung in Ruhe lassen... - die achten im allg. eher auf Brülltüten und abgefahrene Reifen...


  • @ Uwe
    Danke das war mal wieder eine prompte Antwort die mir sehr hilft.
    Nu weiss ich schon mal das ich heut nachmittag wieder Euronen unter die Menschheit bringe.