Neue Führerscheinklasse A / A beschränkt ab 2013!!

  • In der Probezeit darf man ab 2013 max. 35kw fahren, nur muss man dann nach der Probezeit eine praktische Prüfung bestehen um offen fahren zu dürfen.
    Und A unbeschränkt darf man ab 2013 mit 24 Jahren schon machen.


    Hier nachzulesen, etwas runterscrollen da ist die Tabelle.
    http://www.ybrfreun.de/blog/x_…A2-und-A-ab-2013--110303/


    Zufällig gesehen, vielleicht wussten es welche von euch nicht. :)


    An alle die noch vorhaben einen Führerschein zu machen, am besten wäre es vor dem 19. Januar 2013 den Führerschein zu machen, denn dann habt Ihr einen Vorteil.
    Ihr dürft während der Probezeit mit 35KW rumfahren, müsst aber nach den 2 jahren KEINE praktische Prüfung machen, weil ihr ja den A beschränkt Führerschein besitzt und nicht A2(A2 wird anstelle des A beschränkt vergeben ab dem 19.Januar).


    Also wer vor dem 19.Januar den Lappen in der Hand hat : 35KW in der probezeit(natürlich erst nach diesem Datum, bis dahin könnt ihr noch max. 25kw fahren), KEINE praktische Prüfung um offen fahren zu dürfen.
    Wer nach dem 19.Januar den lappen erst bekommt : 35KW schön und gut aber nach den 2 Jahren dann eine prüfung, wär mist, kostet geld, wenn mans nicht hinbekommt, kostets wieder geld, wer die möglichkeit hat sofort machen. ;)



    Zitat :
    Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können. Ab Stichtag 19. Januar bekommt ein Einsteiger - unabhängig vom Datum des Führerscheinantrags - die A2-Fahrerlaubnis.


    http://www.motorradonline.de/r…otorraeder-ab-2013/387737



    Gute nacht an alle :D

    7 Mal editiert, zuletzt von Fth06 ()

  • Hallo,
    aber für Inhaber des A1 ( 125er, auch mit altem 3er vor 1980, wie bei mir ), wird es günstiger,
    nach dem 19.1.2013, den A2 Schein zu machen,da dann nur noch eine Praktische Prüfung nötig ist !

    Wenn wir bedenken,das wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. ( Mark Twain )
    Was es alles gibt,was ich nicht brauche ! ( Aristoteles )

  • Zurück wegen weil viel zu früh am Morgen...

    Einmal editiert, zuletzt von Meister Diesel ()

  • Hallo,
    aber für Inhaber des A1 ( 125er, auch mit altem 3er vor 1980, wie bei mir ), wird es günstiger,
    nach dem 19.1.2013, den A2 Schein zu machen,da dann nur noch eine Praktische Prüfung nötig ist !


    Richtig, bis zum 19.Januar muss man eine theoretische + praktische Prüfung bestehen um den A2 zu bekommen
    Ab dem 19.Januar nur eine praktische Prüfung um aufzusteigen auf A2(A beschränkt), danach noch eine praktische Prüfung nach 2 Jahren Probezeit um dann offen fahren zu dürfen.


    Zitat:
    "Wer den A1 für Leichtkrafträder ablegt, muss beim A2(A2 ist das neue A beschränkt/ ab 19.Januar) und offenen A nur noch eine praktische Prüfung schaffen."
    http://www.motorradonline.de/r…otorraeder-ab-2013/387737

  • Das gilt auch für diejenigen die ihren Autoführerschein vor 1980 abgelegt haben, oder für diejenigen die irgendwann einmal den 1b Lappen gemacht haben,
    alle die brauchen ab 19.Januar "nur" noch eine Praktische Prüfung ablegen und dürfen dann A1 Maschinen fahren.


    Keine Theorieprüfung, keine Fahrschulunterricht und keine Pflichtfahrstunden. :D

  • Das gilt auch für diejenigen die ihren Autoführerschein vor 1980 abgelegt haben, oder für diejenigen die irgendwann einmal den 1b Lappen gemacht haben,
    alle die brauchen ab 19.Januar "nur" noch eine Praktische Prüfung ablegen und dürfen dann A1 Maschinen fahren.


    Keine Theorieprüfung, keine Fahrschulunterricht und keine Pflichtfahrstunden. :D


    Weißt du das sicher,das keine Fahrstunden nötig sind ? Die Fahrschule bei mir um die Ecke meint, das sie keinem so einfach ihr Motorrad für die Prüfungsfahrt geben würden,ohne zu überprüfen, ob derjenige die Fahraufgaben beherrscht. Ansonsten wussten die noch gar nicht,wie das ablaufen soll.:gruebelx:

    Wenn wir bedenken,das wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. ( Mark Twain )
    Was es alles gibt,was ich nicht brauche ! ( Aristoteles )

  • Ist doch klar, das die Fahrschulen auch hier Rahm abschöpfen möchten.
    Und die Argumente, die deine Fahrschule vorgebracht hat, kann ich sogar nachvollziehen.


    Das heißt aber nicht, dass du dich nicht selbst auf die verlangten Prüfungsaufgaben vorbereiten darfst,
    selbst mit der Prüfbehörde eine Terminabsprache triffst,
    und die Prüfung mit einer eigenen/zur Verfügung gestellten Maschine ablegt.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Aus dem ersten Link des Startpostings





    Das heist bei Aufstieg vom A! zum A2 keine Pflichtstunden.


    Trotzdem wird die Fahrschule im zweifelsfall auf Fahrstunden bestehen, aber man kann die Prüfung ja auch auf der eigenen Maschine machen.


    Vermutlich wird man auf den Fahrlehrer angewiesen sein, irgendwer muss ja schließlich den Prüfer kutschieren. :wink:

  • Ist doch klar, das die Fahrschulen auch hier Rahm abschöpfen möchten.
    Und die Argumente, die deine Fahrschule vorgebracht hat, kann ich sogar nachvollziehen.


    Das heißt aber nicht, dass du dich nicht selbst auf die verlangten Prüfungsaufgaben vorbereiten darfst,
    selbst mit der Prüfbehörde eine Terminabsprache triffst,
    und die Prüfung mit einer eigenen/zur Verfügung gestellten Maschine ablegt.


    Vor den Prüfungsaufgaben habe ich keine Angst, da ich auch schon ein Sicherheitstraining mitgemacht habe.
    Aber ob das ohne Fahrschule geht ? Der Prüfer braucht ja ein Fahrzeug zum hinterher fahren und so eine Funkanlage ?
    Ein Motorrad dafür könnte ich wahrscheinlich bekommen. Mal sehen, ist ja noch etwas Zeit, bis dahin wird es bestimmt genaueres geben.


    Danke Rainer

    Wenn wir bedenken,das wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. ( Mark Twain )
    Was es alles gibt,was ich nicht brauche ! ( Aristoteles )

  • Wie lange dauert es den Führerschein zu machen ? Ich muss mir das einplanen :)

  • Prüfung mit der eigenen Maschine gut und schön aber wie kommst du mit deiner A2 Maschine zum Prüfungstermin hin , wenn du diese Maschine ja noch gar nicht fahren darfst , weil noch nicht den nötigen Führerschein ?? So etwas sollte auch vorher mit der Kfz-Versicherung abgeklärt werden, nicht alle spielen da mit. Um einige Kosten bei einer Fahrschule wird man nicht rum kommen.

  • Die Maschine läßt du dir von einem Freund hin bringen und wenn du nicht bestehst, kann er sie gleich wieder mit zurück nehmen :D

    Fahre nicht aus der Haut, wenn Du kein Rückgrat hast!

  • Zitat

    Die Fahrschule bei mir um die Ecke meint, das sie keinem so einfach ihr Motorrad für die Prüfungsfahrt geben würden,ohne zu überprüfen, ob derjenige die Fahraufgaben beherrscht


    Ich denke es geht bei der Fahrschule nicht darum das Motorrad auszuleihen. Da geht es eher darum das ein Fahrlehrer dabei sein wird und DER wird über die Fahrstunden bezahlt. Das Möppi ist dabei Nebensache und ein eher sehr kleiner Rechenanteil.

    04/90 - 09/91 XL600RM, 10/91 - 03/93 CX500
    03/93 - ??? VT750C (Typ RC14), 06/92 - 08/97 Hercules K125BW
    07/08 - 02/16 Suzuki GT250A, 07/12 - 10/15 CBX550F
    ab 09/15 Vmax1200

  • ´
    Auch ich möchte meinen Führerschein aufbohren. Dazu habe ich bei verschiedenen Fahrschulen telefonisch angefragt. Anscheinend ist das Thema bei Fahrschulen noch richtig bekannt. Die Auskünfte waren sehr unterschiedlich, es ging von "volle Pflichtfahrten inklusive Dämmerung und Autobahn" über "sechs Pflichtfahrten" bis "Da haben wir uns noch nicht mit beschäftigt, man muß mal abwarten".


    Darum habe ich kurzerhand an das Verkehrsministerium geschrieben, und da hat eine Mitarbeiterin nach nur zwei Arbeitstagen sehr nett und ausführlich -sozusagen amtlich- geantwortet. Hier zitiere ich den Absatz, der für Besitzer der alten Klasse drei (heute B) vor dem 1. April 1980 erworben interessant ist:


    Zitat Anfang:
    Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die Inhaber einer
    Fahrerlaubnis der Klasse B sind, die bis zum 31. März 1980 erteilt
    worden ist, wird diese Fahrerlaubnis unter der Voraussetzung erteilt,
    dass sie ihre Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen
    haben.
    Es sind keine Pflichtfahrstunden vorgeschrieben, es kommt somit allein
    auf die Fähigkeiten des Bewerbers an.
    >sic!<


    Das gilt ebenso für Bewerber, die eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis
    der Klasse A1 auf Klasse A2 beantragen - soweit der Bewerber zum
    Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren
    Inhaber der Klasse A1 ist, bedarf es jeweils nur einer praktischen
    Prüfung.

    Zitat Ende


    Allerdings denke ich mir, dass man nicht um die Zusammenarbeit mit einer Fahrschule herumkommt. Man muß sich ja wenigsten an eine neue, leistungsstärkere und schwerere Maschine und deren Eigenheiten gewöhnen. Außerdem kann ein Fahrlehrer erkennen, ob man den Anforderungen des Prüfers gerecht wird. Unterm Strich dürfte es billiger sein, ein - zwei Stunden mehr zu nehmen und nur eine Prüfung zu machen als durchzufallen, erneut Stunden zu nehmen und noch einmal die Prüfung zu bezahlen.


    Ob eine Prüfung im Verkehr erfolgen soll, wird aus der Antwort des BMVBS nicht klar, darin wird auf die Anwendung der 3. EG-FÜ-RL und die Anlage 7 Fahrerlaubnisverordnung verwiesen. Dazu habe ergooglet, dass es auf jeden Fall Trockenübungen auf einem Platz sind, Slalom zwischen Pylonen, ausweichen mit und ohne bremsen, gleichmäßige Kreise fahren und dergleichen mehr. Man darf aber davon ausgehen, dass auch eine Fahrt im Verkehr verlangt wird.


    Mir persönlich geht es weniger um die reine Leistung, mit den bis dato zulässigen 15 PS käme ich notfalls zurecht. Nur mehr Hubraum und damit mehr Drehmoment sollte es sein. Meine Rebel muß mit eifrigem schalten bei (Drehzahl)Laune gehalten werden; vor der Kurve nur einmal herunterschalten müssen wäre schön.



    Frank

  • Genau so habe ich es auch verstanden, nur die Fahrschulen stellen sich dumm.
    Obwohl die neue Verordnung schon beschlossen ist, erzählen sie einem Unwahrheiten.
    Ich war in drei Fahrschulen und in zweien, wollte man mich überreden, dieses Jahr noch den Schein zu machen,
    da es genau so teuer würde und ich so direkt den offenen Schein hätte ! Nur die dritte Fahrschule sagte, das sie es noch nicht genau wüssten.
    Wenn es so weit ist werde ich diese dann auch nehmen.
    Natürlich sollte man mit der größeren Maschine, die Prüfungsaufgaben üben. Aber ich fahre seit mehreren Jahren die 125er und habe auch
    ein Sicherheitstraining gemacht, in denen diese Aufgaben gemacht wurden. Die Fahrschulen hätten natürlich lieber Pflichtstunden......:gruebelx:

    Wenn wir bedenken,das wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. ( Mark Twain )
    Was es alles gibt,was ich nicht brauche ! ( Aristoteles )