Frage zur Rechtslage

  • Hallo, ich hoffe dass ich es hier an der richtigen Stelle poste,


    Hatte meine Honda CBR 600 rr PC 40 vorletzte Woche bei der Inspektion, dort hatte man mich angerufen dass meine vordere Gabel links Öl verliert, habe mir das Vorort auch angeschaut und bestätigt - kann ja mal passieren.
    Hatte das Bike vorletzten Donnerstag abgeholt und musste saftig zahlen, war nun die ganze letzte Woche krank (und bin somit nicht gefahren) und wollte heute Mittag das Bike putzen und etwas fahren und habe gesehen als ich die Plane entfernt habe (das Bike ist immer abgedeckt bei mir) dass genau an der selben Stelle wieder alles mit Öl versaut ist.


    Nun meine Frage bevor ich am Montag zur Werkstatt fahr und sie darauf anspreche, muss ich dafür erneut zahlen oder fällt sowas unter "Garantie" noch??? Denn nochmal für Gabelausbau, bereinigen des Gabelholm problems und einbau kann ich mir absolut nicht leisten in nächster Zeit.

  • Genau genommen fällt das unter die Gewährleistung die dir jede Werkstatt geben MUSS auf geleistete Arbeit und Ersatzteile die bei dieser Arbeit verwendet wurden und zwar 1 Jahr lang.
    Anders ist es wenn du nur Teile kaufst...dann hast du gesetzlich eine Gewährleistung von 2 Jahren auf das erworbene Teil.

  • Schließe mich da Cougar an!
    Hingehn, bzw. fahren und das denen zeigen.
    Wenn es an der Arbeit der Wekstatt liegt, hast Du das Recht auf Nachbesserung und die das Recht / Pflicht es zu machen.
    Danach passt es dann hoffentlich.
    Wenn nicht, dann kommt das gleich Spiel nochmal.
    Wenn es dann immer noch nicht passen sollte, dann kann man es auch wo anders machen lassen, auf Kosten der anderen Reperaturwerkstatt.


    Aber bevor man soweit geht, sprich erstmal mit denen!

    haisasig.png

  • Also laut Anwalt ist die Werkstatt dazu verpflichtet die Kosten selber zu übernehmen, sofern es nicht ein anderes Problem ist.


    War in der Werkstatt, und der Besitzer ist damit einverstanden dass er es auf eigene Kosten behebt, aber ich geh davon aus dass er sich im laufe der Woche melden wird und die Ursache einem neuen Problem unterstellen will.

  • Wie gesagt, er hat 2x das Recht auf Nachbesserung, wenn es dann noch net passt, kannst zu jemanden anderen gehn.
    Aber jetzt wart erstmal ab...

    haisasig.png

  • Zitat

    War in der Werkstatt, und der Besitzer ist damit einverstanden dass er es auf eigene Kosten behebt, aber ich geh davon aus dass er sich im laufe der Woche melden wird und die Ursache einem neuen Problem unterstellen will.


    Das kann er mal schön vergessen. Vorher hats gesifft... wurde repariert und nachher hats an der selben stelle wieder gesifft. Da gibts keine "neue" Ursache ;)

    CBR Team Konica Minolta :D
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