Muss ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller immer mitführen,
auch wenn im Fahrzeugschein kein Reifenfabrikat eingetragen ist?
Ich habe das Thema schon gegoogelt, aber verscheidene Antworten gefunden.
Die meisten lauten so, dass die Bescheinigung mit geführt werden muss!?
Ich habe es jedoch so verstanden, dass diese Bescheinigung nur mitgeführt werden muss,
wenn im Fahrzeugschein ein bestimmtes Fabrikat eingetragen ist!?
Das ist bei mir aber nicht der Fall.
Wer weiß, wie dass nun genau ist ???