Von Polizei angehalten wegen zu schnell Innerorts

  • Hallo,
    soeben ist mir die Polizei gefolgt mit der Aufschrift STOP. Ich also rechts ran. Sie warfen mir vor, dass sie mir garnicht folgen konnten und ich um die 140kmh gefahren sei, in der Stadt. Abzüglich 20 % steht nun eine vorgeworfene Geschwindkeit von 112kmh im Raum. Sie hatten keinen Blitzer oder Kamera genutzt, sondern einfach ihren Tacho dafür angeschaut.
    Mich sollen laut Aussage des Polizisten nun 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot erwarten. Alles weitere würde der Richter klären.


    Ich habe erstmal garnichts gestanden oder dazu gesagt. Habe eine Durchschrift mitbekommen.


    Meine Frage wäre nun, wie gehe ich am schlausten vor? Und wie stehen die Chancen mit einen Rechtsanwalt bei dieser Geschichte? Ich meine es gibt keinerlei Beweise, außer die Aussagen der beiden Polizisten.
    P.S Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich leider nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Defender2k ()

  • Auch wenn immer wieder gegenteiliges behauptet wird: Auch in D darf geschätzt werden, entscheidend ist nachher ob der Richter die Schätzung als glaubhaft ansieht und zulässt. Wenn ja wird in der Regel 30% Toleranz abgezogen, bei Dir also ca. 42 km/h bleiben also vorgeworfen 100 km/h also 50 zu schnell innerorts. Wahrscheinlich wird Vorsatz unterstellt, also doppelt Bußgeld. Den Rest kannste Dir ausrechnen. Mehr sag ich hier mal nicht dazu.. ^^

    in Erinnerung an:
    marc "hinterherfahrer"...16.02.1975 - 06.08.2008
    matthias "alli"..............06.02.1974 - 15.08.2008

  • Naja ich meine, der Polizist wirft einfach irgendeine Zahl in den Raum und zufällig sind es nach Abzug mehr als 60kmh zuviel.
    Wären es hingegen "nur" 60 zuviel, wären es "nur" 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.

    Es war dunkel, er elbst sagte er habe mich kaum noch gesehen oder einholen können. Die Frage ist nur, ob sich dafür ein Rechtseinwalt lohnt. Die Monate Fahrverbot stören mich kein bisschen, nur der Geldbetrag.

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  • :res:


    Damit wirst Du recht sicher den Tagessieger eingefahren haben :topX:


    Mußt Du selbst einschätzen wie viel dran ist an dem Vorwurf und ob sich da ein Anwalt dran versuchen sollte.


    Jedoch haben Beamte nicht wirklich einen Grund über's Ziel hinaus zu schießen und sind doppelt so viel wie Du, da steht nicht nur Aussage gegen Ausage sondern Du gegen 2 (ZWEI) Beamte.
    Deinen Chancen sind da eher begrenzt und selbst wenn sie Dir 50% erlassen bist Du sauber drüber und wirst zu Fuss gehen oder:bike:


    Sieh's mal so: andere wickeln sich um eine Baum oder Leitplanke und fallen für eine Saison (oder länger) aus, Du hast weder ein kaputtes Moped noch körperliche Probleme davon getragen ;)


    Es hätte schlimmer kommen können :D

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • In der Stadt mit 140 :shock:


    Würde sagen - dumm gelaufen.


    Keine RSV ? - dann brauchst du über eine Rechtsanwalt nicht nachdenken. Ist teurer als die eigentliche Strafe.


    Mein Tipp - Zahlen, absitzen, fertig! Nächstes Mal in der Stadt etwas langsamer, das ist 90 mehr als erlaubt - geil!


    Mehr sage ich dazu lieber nicht, sonst ist der Fred mit dem 5-ten Beitrag im A.....

    Einmal editiert, zuletzt von HeSie ()

  • Und wenn ich nicht zahle und vor Gericht gehe (ohne Anwalt) wirds wahrscheinlich nur teurer, wegen den Gerichtskosten?

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  • Vergisses! - ganz ehrlich.


    Da sind 2 Beamte gegen Dich. Ich bin mir auch nicht sicher, ob man in DE ohne RA vor Gericht gehen darf. Aber da haben wir genug Spezies hier, die können Dir bestimmt genaues sagen.


    Mal meine ganz ehrliche Meinung, ohne persönlich werden zu wollen.


    In der Stadt mit 140 zu fahren ist schon ---- heftig, ich würde eher einen ganz andren Ausdruck verwenden wollen, aber bist'nen feinen Kerl :wink:


    Aber liebe Leute -- eine RSV kostet im Jahr UNTER 40 Euro !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Rechne Dir das um in Schachteln Zigaretten, Kisten Bier, oder sonst was.


    Ok, in Deinem Fall war es wirklich Deine Dummheit (Sorry fürs ehrlich sein), aber wie schnell kommst du in eine Lage wo die Sache nicht so eindeutig ist, dann brauchst du Anwalt, Gutachter usw ...... Das ohne RSV kannst vergessen. Auch in Deinem Fall könnte ein RA das Strafmaß durch irgendwelche Zaubereien (??) reduzieren, versuch wäre es wert. Aber ohne RSV?????

    4 Mal editiert, zuletzt von HeSie ()

  • :gruebelx:


    .., dass sie mir garnicht folgen konnten ....


    Es war dunkel, er elbst sagte er habe mich kaum noch gesehen oder einholen können.



    Wenn Du sie dazu bringen kannst, diese Aussagen vor Gericht zu wiederholen, könntest Du 'ne Chance auf deutlich mehr Rabatt als 20% haben. Wenn sie nicht eine ordentliche Strecke (also mehr als 70 Meter oder so) mit konstantem Abstand hinter Dir her gefahren sind, ist es schwierig, aus der Anzeige des Autotachos herzuleiten, wie schnell das Motorrad irgendwo da vorne fährt ... :o



    Mir sind sie - in 'ner Autobahnbaustelle - mal mehrere Kilometer hinterhergefahren mit Fahrtenschreiber - selbst davon gingen letzendlich 20% runter ...





    Wie gesagt - wenn Du sie dazu bringen kannst, das zu wiederholen ... :o




    Über Dein Verhalten nachdenken solltest Du aber trotzdem - das Limit innerorts ist ja nicht als Schikane eingeführt worden ...



    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

    Einmal editiert, zuletzt von olaf-frankfurt ()

  • Willkommen in der Welt der Märchen und Mythen.


    Selbstverständlich kann man sich vor Gericht selber vertreten.


    Es ist allerdings nicht unwichtig,
    die Abläufe und Gegebenheiten zu kennen.
    Ein ortsansässiger Rechtsanwalt,
    der seinen Tag zur Hälfte bei diesem Gericht verbringt,
    ist da von Vorteil.


    Wie Olaf schon erwähnt hat,
    gilt vor Gericht das Prinzip der mündlichen Aussage.
    Was Schwarz auf Weiss steht, wird zu Schall und Rauch,
    wenn Zeugen vor Gericht unglaubwürdig auftreten.
    Ein routinierter Rechtsanwalt weiss,
    wie Zeugen aus der Reserve zu locken sind.
    Polizeibeamte haben keinen Grund zu falschen Angaben?
    Wie wäre es denn beispielsweise mit Erfolgsdruck?
    Oder Größenwahn?
    Es schläft sich doch viel besser,
    wenn man die Welt gerettet hat.
    Fragt mal Superman oder Batman.



    Letztendlich liegt die Beweiswürdigung beim Gericht.
    Der Richter kann den Angaben der Zeugen treudoof Glauben schenken,
    oder eben auch nicht.


    Ein ortsansässiger Rechtsanwalt weiß,
    wie Richter A oder Richterin B ticken,
    und wird gewisse Argumente vorbringen,
    oder auch nicht.


    Vor Gericht und auf hoher See ist man alleine in Gottes Hand.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Mich sollen laut Aussage des Polizisten nun 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot erwarten. Alles weitere würde der Richter klären.


    Ich habe erstmal garnichts gestanden oder dazu gesagt.
    Habe eine Durchschrift mitbekommen.


    Nein, genau diesen Vorwurf und das Strafmaß "beurteilt" ein Richter.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Zum Thema "sich selbst vertreten vor Gericht":
    - bei Amts- und Arbeitsgerichten in Zivil- und in Strafsachen geht das.
    - ab Landgericht aufwärts geht das nicht mehr, dort gilt Anwaltszwang (man ist dort "nicht postulationsfähig")


    Zur Frage, ob es sich lohnt, hier einen Anwalt einzuschalten:


    Im Prinzip ja, aber:


    Dein Ziel ist es ja, Geld zu sparen.


    Durch ein Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung entstehen in jedem Fall weitere Kosten, denn ein Freispruch ist ja eher unwahrscheinlich.
    Ohne Anwalt dort aufzutreten ist zwar möglich, mindert aber die Erfolgschancen. Der Anwalt kann, anders als Du, Akteneinsicht beantragen und sich zum Beispiel die originalen Protokolle der Polizisten durchlesen. Das hilft in der Gerichtsverhandlung oft, denn wenn der Polizist im Protokoll das eine schreibt, dann aber in der Gerichtsverhandlung was anderes sagt, dann kann man ja mal drüber nachdenken, ob er sich tatsächlich so gut an den Sachverhalt erinnert, oder eben auch nicht.


    Dazu kommt noch das, was Afrikaans gesagt hat: als ortsansässiger Anwalt, der im Idealfall sogar in solchen Sachen wie Deiner sein Hauptgeschäft macht, weiss man, wie die Uhren ticken, und ob man eine Chance hat oder nicht.


    Der Anwalt kostet aber logischerweise Geld. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es für die außergerichtliche Vertretung in Bußgeldsachen über 40 € eine Mittelgebühr von 128 €, dann noch eine Verfahrensgebühr, wenn es gerichtlich wird, die auch 128 € beträgt. Pro Verhandlungstag kommen dann nochmal 204,- € hinzu (wahrscheinlich wird's ja nur einer), dazu noch Auslagen für Telekommunikation und Kopien und sowas, und am Ende noch MwSt. drauf.
    Irgendwas zwischen 500 und 600 € also, wenn man sich nicht vorher mit dem Anwalt drauf einigt, dass es billiger werden soll.


    Ohne Rechtsschutzversicherung ist somit der sicherste Weg, Geld zu sparen, einfach gar nichts zu machen, zu bezahlen und zu Fuß zu gehen.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

    Einmal editiert, zuletzt von trotzdem ()

  • trotzdem


    So isses.


    @ raser


    Einen ortsansässigen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und die Erstberatung bezahlen.
    Schlimmstenfalls sagt der Anwalt:
    Wirf gutes Geld nicht schlechtem Geld hinterher.


    Bestenfalls kennt er die Situation,
    den für deinen Buchstaben (Nachname) zuständigen Richter (der grad nicht in Urlaub ist)
    und die handelnden Polizeibeamten und deren Arbeitsweise aus dem FF.


    Mit 160 km/h durch die Stadt, tztztz.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • :gruebelx:



    Mit 160 km/h durch die Stadt, tztztz.


    ... und täglich weden es mehr ???? Wir sind doch hier nicht BLÖD :roll1:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Moin,


    wer die Nerven hat mit so einer Geschwindigkeit innerorts unterwegs zu sein sollte dann auch die Eier in der Hose haben dazu zu stehen.
    Hättest du die Birne vorher eingeschaltet brauchtest du jetzt nicht rumjammern.


    Henning