roller aussen vor?

  • Sicher nicht, der Artikel ist da nur etwas unpräzise, das heißt ja zulassungsmäßig auch nicht Roller, sondern gehört in die gleiche EG-Fahrzeugklasse wie ernstgemeinte Motorräder (L3e).


    ;)

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Ein verfrühter Aprilscherz , anderes fällt mir dazu nüscht ein :ablach:

  • Ein typisches Beispiel für miese Gesetzgebungsverfahren.


    Alles nur noch ge-out-sourced und von englischen Anwaltskanzleien mit der heißen Nadel zusammengestrickt.


    Der Bürger darf den Mist dann ausbaden, beziehungsweise muss sich Rechtssicherheit durch die Instanzen erklagen.


    Derweil schaukeln sich die Berufsgrinser in den Parlamenten die Testikel! :boese:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Der Postillon ist bekannt für seine Scherzartikel :D

    Gruß
    Norbert


    Was sagt der Rentner am Sonntag: Morgen fängt das Wochenende an :hehe:

  • Isnichwahr! :D

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Sicher nicht, der Artikel ist da nur etwas unpräzise, das heißt ja zulassungsmäßig auch nicht Roller, sondern gehört in die gleiche EG-Fahrzeugklasse wie ernstgemeinte Motorräder (L3e).


    ;)


    Roller sind nach Aussage des Verkehrsministerium von der Gurtpflicht ausgenommen, bzw. befreit - da es sich bei Motorrollern, egal ob 50 oder 500 ccm , oder noch mehr ccm, nicht um ernstgemeinte oder ernstzunehmende Fahrzeuge handelt. Sonst müßten, nach Aussage des Sprechers des Verkehrsministers , auch die Gurtpflicht für " fahrende Bauten" sprich Fahrgeschäfte wie Kinderkarussells eingeführt werden.
    Nachtrag : Es muß nach Aussage eines Mitarbeiters des "TÜV's Südschweden-Nordafrika"fliegende Bauten"heißen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Paul GS ()

  • Kann nicht sein. Ich hab bis jetzt an keinem Spülkasten ein Schild gesehen mit "Junger Mann zum Mitreisen gesucht".

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?