Mopped auf Haengerkupplung - wer weiss was drueber?

  • Moin alleseitz,


    habe gestern auf der Autobahn eine Trial Maschine auf einem Haengertraeger gesehen, an irgendeinem Opel Kombi montiert. Von Farraedern kenne ich die Dinger ja. Habe mich extra nochmal ueberholen lassen und mir das Ding nochmal genau angesehen. Definitif fuer ein kleineres Motorrad gemacht und kein Eigenbau. Die Hauptlast war auf der Haengerkupplung und dann am Heck mit Gestaenge und Gurten irgendwie verstrapselt. Wie gesagt war da eine Trial Maschine drauf, Gewicht schaetze ich so um die 100KG.


    Hat irgendjemand so ein Teil, bzw. weiss wie es heist und / oder wo man es bekommt?


    Das Ding wuerde das Leben erheblich erleichtern wenn es mit Sohnemanns MTX zur Cross Strecke geht.


    Beste Gruesse und Danke im Voraus.

    Man muss die Welt nicht verstehen - man muss sich nur darin zurechtfinden, A. Einstein.


    Bekennender alter Sack.

  • Das wird auch stark davon abhängen wieviel Stützlast die Anhängekupplung hat...
    Mein vorheriger hatte nur 75kg...da wirds dann schon seeeehr eng mit nem Mopped hinten drauf.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Würde mich wundern wenn das wirklich legal war. Hab sowas bisher nur an Wohnmobilen gesehen - die hatten hinten sowas drann und darauf stend dann ein Mopped oder ein größerer Roller.

    CBR Team Konica Minolta :D
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  • :wink1:



    Legal ist überhaupt kein Problem - Hauptkriterium ist - wie schon erwähnt - die zulässige Last auf der Hängerkupplung. Da gibt's für manche Fahrzeuge auch verstärkte Federn bzw. Luftfederung für höhere Lasten.
    Habe im Urlaub sowas schon öfter gesehen - auch mit 120kg-Roller auf 'nem Träger, der für 100kg zugelassen war, an 'nem Mittleklasse-Kombi. Welche Marke das war :nixweiss: der Fahrer meinte aber, es wäre im Fahrverhalten schon deutlich negativ spürbar.



    Träger und Fachwissen gibt's im Fachhandel oder beim Fahrzeughersteller - insbesondere für Befestigung und Sicherung sind ja fahrzeugspezifische Details zu beachten.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Hallo


    Stützlast ist Stützlast und mehr geht nicht .


    Kollege hatte gerade Probleme mit 50 KG Stützlast und nem 3 fach Fahrrad Träger 2 X ebike und noch ein einfaches + Träger war zuviel .


    Gruß Gerhard

  • Was auch viele nicht wissen :


    Die Höchstgeschwindigkeit bei Fahrradträgern wird vom Hersteller selbst verordnet.
    Soweit er für sein Produkt garantieren kann, so hoch setzt er die Höchstgeschwindigkeit an.
    Die meisten Fahrradträger haben eine Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 120 km/h, wobei es auch manche Modelle mit 130 km/h gibt.


    Es gibt aber auch welche mit NUR 100 kmH - da kann ja gleich ein Trailer ran ....


    Gruß Gerhard

  • Ich denke auch, dass dies ein zweckentfremdeter Fahrradtransporter gewesen sein könnte.


    https://www.google.ch/search?r…..0.1.70....0.CIP2kflk8LI


    Wobei ich hatte mal ein Auto mit einer Anhängerkupplung für über 100 kg Stützlast. Wieviel genau, weiss ich nicht mehr. War ein echt dickes Teil hinten am Range Rover und damit wurden Mobilhomes auf einem Campingplatz herumgeschubst.
    Da könnte ich mir auch sowas vorstellen, dass es hält.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Ich hatte am Wohnmobil (Mercedes Sprinter James Cook) so einen Hecklastträger. Der wurde aber Parallel zur AHK - an den gleichen Punkten - an der Karosserie mit einer Aufnahme befestigt. Das waren Vierkantrohre die ineinander gesteckt wurden und dann mit Schrauben gesichert waren. Eingetragen war ne Zuladung von 150kg. Das war quasi ne Plattform mit 5 Zurrpunkten und Rückleuchten.


    Aber... Selbst MTBs guckten schon Re+Li über das Fahrzeug raus, Rangieren ohne Einweiser war wie Lotto spielen, mal eben den Träger am Zielort abnehmen war auch nicht und die Hecktüren gingen nur noch halb auf. Abgesehen davon dass das Fahrverhalten noch Mieser war als Vorher :) Und "Rampe, Motorrad hochfahren und die Karre dabei nicht zu beschädigen" ist auch nochmal so ein Thema. - Youtube ist ja voll von lustigen Bespielen


    Mit nem Motorradanhänger haste mehr Spaß, sparst Geld und hast weniger Arbeit. Die Plattformen war mit Eintragung genauso teuer wie ein ordentlicher Anhänger. Den kannste aber jederzeit abhängen, kannst auch - je nach Modell - schneller als 100 fahren, und du kannst da auch das ganze Werkzeug usw. mit drauf packen...

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. --> Henry Ford

  • :wink1:


    Stützlast ist Stützlast und mehr geht nicht.


    Richtig - was eingetragen ist, ist Limit - wenn 50 kg eingetragen sind, ist mehr nicht erlaubt.


    Es gibt aber stärkere Kupplungen, die unter bestimmten Voraussetzungen (stärkere Federn o. ä.) mit höherer Stützlast eingetragen werden können - was das im Einzelfall kostet :nixweiss: aber ich denke auch, dass 'n simpler Flach-Anhäger (der meistens platzsparend hochkant an der Garagenwand stehen kann) praktischer ist. Wobei sich da auch wieder die Rechnung durch Steuern und Versicherung "verschiebt" :o






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • ...kannst auch - je nach Modell - schneller als 100 fahren, und du kannst da auch das ganze Werkzeug usw. mit drauf packen...


    Davon würde ich stark abraten, solange Du in Deutschland und den meisten anderen Staaten der EU außer Belgien, Frankreich und den Niederlanden unterwegs bist. Höchstgeschwindigkeit für ein Gespann ist immer noch 80km/h - auch auf der Autobahn (und wenn die Holländer das mit ihren hüpfenden Teilen hinten dran vielleicht anders sehen^^). Die Zulassung für eine max. Geschwindigkeit hat nichts damit zu tun, dass man diese dann auch fahren darf.

    Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann und nach schräg kommt flach.

  • :wink1:


    Höchstgeschwindigkeit für ein Gespann ist immer noch 80km/h - auch auf der Autobahn ...


    Viele modernere Anhänger können auch in D für 100km/h zugelassen werden - muss dann aber in den Papieren stehen und ein entsprechendes Schild (rund, mit "100" und Zulassungsplakette auf dem Schild) hinten dran sein (wenn ich über den aktuellen Stand der Rechtslage richtig informiert bin :o).






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ich hab auch so nen Fahrradanhänger am Kombi.... laut Hersteller darf ich damit 120 fahren. Das ist was anderes als ein Anhänger - daher gelten da wieder andere Regeln. Mit ner Dachbox fährt ja auch keiner max 80 km/h.

    CBR Team Konica Minolta :D
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  • Auf die Hängerkupplung von meinem Toyota Hilux kann ich eine Stützlast von 175 Kg packen, würde mir für die kleine CRF 250 reichen. Gern würde ich mir so einen Träger holen, habe das aber hier in Thailand noch nicht gesehen. Nur eine Firma, welche Hängerkupplungen baut gibt es so 125km weit weg von mir, da will ich mal bei Gelegenheit vorbeifahren und mit denen reden. Mit gutem Willen geht ja vieles. Wobei ich auch die Methode mit je einem Vierkantrohr aussen und einem mittig statt der Kupplungskugel bevorzugen würde. Dann sollte auch noch eine höhere Last möglich sein. Aber das interessiert hier eh kein Schwein, solange die Vorderachse nicht abhebt ist das Auto auch nicht überladen.


    Claus

    Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen

  • Viele modernere Anhänger können auch in D für 100km/h zugelassen werden - muss dann aber in den Papieren stehen und ein entsprechendes Schild (rund, mit "100" und Zulassungsplakette auf dem Schild) hinten dran sein (wenn ich über den aktuellen Stand der Rechtslage richtig informiert bin :o).



    Ja, ist richtig. Was aber viele nicht wissen......die 100 gilt NUR auf Autobahnen!
    Auf "normalen Straßen" (Landstraße, Bundesstraße,...) darf man damit trotzdem nur 80 fahren...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Was aber viele nicht wissen......die 100 gilt NUR auf Autobahnen!.


    nein. Sie gilt auf Autobahnen UND Kraftfahrstraßen.