Neuigkeiten

  • Hier ein paar interessante Neuigkeiten, die evtl. noch nicht jeder weiß:


    http://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/winterreifen-pflicht-aufgepasst-–-seit-diesem-jahr-gelten-neue-bußgeldregeln/ar-BBNvrJI?li=BBqg6Q9&ocid=ACERDHP17



    Bitte den letzten Abschnitt durchlesen, wichtig für Motorradfahrer.

    Eins der größten Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.
    WaB.


    Mut erobert alle Dinge.

  • Das ist der Hammer. Denke mal das mit Winterlichen Verhältnissen Schnee und Eis gemeint sind. Ist mal wieder super definiert. Das kann dann die Versicherung und BULLEREI auslegen wie sie wie sie will. :gruebelx:

    Wenn ich fliegen könnte :angel1: würde ich kein Motorrad fahren. :0018:
    Gruß aus der Pfalz

  • Ich persönlich fahre im Winter nicht mit den Motorrädern, es ist mir einfach zu kalt.
    Aber das man jetzt nur noch dann fahren darf, wenn man nichts anderes hat, DAS war mir neu - und nicht nur mir.


    Also keine Spaßfahrten mehr über schneebedeckte Wiesen.

    Eins der größten Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.
    WaB.


    Mut erobert alle Dinge.

  • Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Denn Motorradfahren bei winterlichen Verhältnissen ist nur noch dann erlaubt, wenn sich das Fahrtziel anders nicht erreichen lässt


    Die Einschränkungen und Ausnahmen gelten für Motorräder nur auf der Strasse. Winterliche Verhältnisse bedeuten (meineswissens) Schnee auf der Fahrbahn oder Vereisung.


    Auf Feld- und Waldwegen oder im freien Feld gelten keine Beschränkungen. Jedenfalls bei uns. :D

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • :wink1:


    Denke mal das mit Winterlichen Verhältnissen Schnee und Eis gemeint sind.


    Nicht ganz - setzt schon früher an, "wenn es auf der Strecke zu wetterbedingten Einschränkungen mit Glättegefahr kommen könnte".


    Das heisst, bei 5° und Regen im Rheintal entlang ist kein Problem. Vom Rhein hochfahren in den Taunus oder die Eifel solltest Du aber nicht - da könnte es irgendwo glatt werden. Und wenn die Wettervorhersage ankündigt, dass der Regen in Schneefall übergehen soll, solltest Du auch bald von der Strasse verschwinden. Nicht nur Schnee und Eis, auch Schneematsch bei ein paar Grad über Null sind "winterliche Verhältnisse".


    Die Kraftfahrzeugführer sollen bei der geltenden Regelung etwas vorausschauend handeln - da lässt sich keine millimeterscharfe Definition finden, wann die Winterreifenpflicht greift.
    Nützt aber nix - die Lkw-Fahrer auf der A5 werden immer wieder von Schnee und Glätte in den Kasseler Bergen überrascht. "Als ich in Karlsruhe losgefahren bin, waren es 5°. Woher soll ich denn ahnen, dass es hier schneit?" - und wieder ist dicht ... :crazy:






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Also immer schön Wetterbericht lesen und wenn ungewiss zu Hause bleiben :roll:

    Wenn ich fliegen könnte :angel1: würde ich kein Motorrad fahren. :0018:
    Gruß aus der Pfalz


  • Gibt es belastbare Quellen für diese Aussage?

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • wär ja der Knaller! Letzter, offizieller Stand war, bei Schnee und Glätte darf ich max 50 fahren.

  • Motorradfahren bei winterlichten Verhältnissen ist nicht verboten. Streng genommen sagt die Straßenverkehrsordnung nur, dass man prüfen muss, ob eine Fahrt notwendig ist (aber nicht, dass man eine unnötige Fahrt nicht durchführen darf) und dann ggf. Einschränkungen bei Geschwindigkeit und Abstand gelten (die auch durchaus sinnvoll sind).


    Der Gedanke dahinter ist einfach, dass man angesichts des doch erheblich größeren Risikos nicht sinnlos in der Gegend rumheizt. Tatsächlich ist seit der Änderung aber sogar mehr erlaubt, denn davor hätte man ohne Winterreifen nicht gedurft und mit nicht gekonnt, weil meistens es keine zu kaufen gab. Jetzt gibts gar keine mehr, aber dafür darf man ohne.


    Wenns jemand genau wissen will: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html (Absatz 3a) und https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html (Absatz 4).

  • So, eben mit einem netten Herrn der Rennleitung geschrieben und er meint, dieser Satz von wegen "man darf ab sofort im Winter nur noch mit dem Motorrad fahren, wenn man keine andere Transportmöglichkeit hat" ist immer im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht, die beschrieben in §1, Absatz 2 der StVO steht, zu sehen.


    https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html


    Fahren dürfen wir also auch im Winter, schnatternd und mit Eiszapfen an der Nase, solange wir die Sorgfaltspflicht beachten. :wink:

    Eins der größten Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.
    WaB.


    Mut erobert alle Dinge.

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