HONDA VT1100c SC18 USA

  • HILFE !!! Wer kann helfen. Suche dringend technisches Datenblatt für Honda VT 1100 SC 18 USA. Oder Datenblatt leer, Vorlage. Wie sieht ein Datenblatt für die Vollabnahme aus ?
    Habe ne Honda VT 1100c SC18 aus den Niederlanden. Nun will ich sie hier zulassen. Dekra will Datenblatt. Finde keins. Habe Honda Deutschland kontaktiert, die haben auch Probleme das Fahrzeug zu indentifizieren. Ich habe aber dieses Modell bei ebay gesehen mit deutschen Papieren. Konnte vom Verkäufer keine Information bekommen, da er das Bike schon mit deutscher Zulassung gekauft hat.
    Bitte um schnelle Hilfe, Informationen, Tipps.. Aber nur von Leuten die sich damit auskennen.
    Die Linke zum Gruß

  • Hallo Waschbär, hat das Motorrad denn überhaupt Fahrzeugpapiere? Eine Vollabnahme wird ja eigentlich nur fällig, wenn es sich um einen Selbstbau handelt - oder - wenn die Rahmennummer nicht mehr stimmt; sprich er ausgetauscht wurde. Zumindest ist das mein bescheidener Kenntnisstand. Der normale Weg ist ja der, dass der Hersteller (HONDA) beim Kraftfahrtbundesamt - oder wie es auch immer in den Niederlanden bzw. USA heißt - eine ABE beantragt, damit die Maschine DORT zugelassen werden kann. Handelt es sich um sog. Re-Importe (TSN 000 000), dann gleichen die Ämter/Behörden die nötigen Daten untereinander ab; du hast damit nichts zu tun. Im Regelfall erhältst du bei Honda als Privatmann auch KEINE Akteneinsicht resp. die Zurverfügungstellung von technischen Daten (ABE). Ich habe das vor Jahren mal versucht und bin auf ganzer Linie gescheitert. Diese Unterlagen sind Eigentum von HONDA und werden nicht ohne triftigen Grund rausgegeben oder zur Einsicht offen gestellt.


    Du kannst m.E. nur eines machen. Besorge dir den originalen KFZ-Brief. Schicke diesen in vollständiger Kopie zu Honda Deutschland (Abt. Homologation) und schildere deinen Fall in allen Einzelheiten. Gib vor allem auch die Motornummer mit an, da man dann sehen kann, ob es sich in deinem Fall (noch?) um sog. matching numbers handelt - ob also Rahmen und Motor noch eine Auslieferungeinheit bilden. Im Regelfall existieren bei Honda sog. Werkslisten, in denen ALLE jemals gefertigten Motorräder hinterlegt sind mit Rahmennummer, Motornummer und wo diese genau zusammengebaut worden sind (denn es existieren ja mehrere Montagelinien in Japan ... Kummamoto etc.). Sofern es sich um eine Maschine im Auslieferungzustand handelt, hättest du die Bestätigung, dass sie in Deutschland zugelassen werden darf. Der TÜV darf dann von dir keine weiteren Datenblätter (wozu auch?) verlangen und kann sich direkt mit dem KBA in Verbindung setzen. Dort existiert ja die ursprüngliche ABE für den Import nach Europa (Deutschland/Holland etc.) Anhand dieser Daten kann dann die Zulassung etc. pp erfolgen. Selbst wenn die Maschine von den USA nach Europa verschifft wurde, kann man diese ABEs ausfindig machen.


    Problematisch kann es allerdings werden, wenn das Motorrad NICHT in den Werkslisten als Auslieferungseinheit auftaucht. Dann würden bei mir die Alarmglocken läuten und OHNE Fahrzeugbrief läge dann eine ganz spezielle Vermutung nahe ... die ich hier nicht hinschreiben möchte. Dann bliebe dir nur noch der Weg zur P.....i.

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  • Grüß dich, Werner
    Erst einmal vielen Dank für Deine Mühe mir eine ausführliche Schilderung zu schreiben. Ich habe zu dem Motorrad den niederländischen Fahrzeugschein, niederl.Ausfuhrbescheinigung,Registrierungszertifikat exportieren, Kaufvertrag vom niederl. Händler, Personendatenanmeldung. Alles von niederländische Kfz-Zulassungsbehörde RDW. Ich weiß auch nicht, warum die Dekra mir am Telefon sagte, das ich ein Datenblatt mitbringen müsse. Mit Honda Deutschland habe ich mich schon in Verbindung gesetzt. Warte aber noch auf Antwort. Am Motorrad wurde nix verbaut. Die Vollabnahme wird dadurch fällig, da es schon seit 2010 nach Deutschland verkauft wurde. Ich besitze sie seit 2014 und habe das Motorrad jetzt erst wieder zum laufen gebracht. Wie ich aus deinem Schreiben herauslese darf der TÜV, Dekra keinn Datenblatt verlangen, da die Unterlagen soweit da sind.
    Es grüßt dich recht freundlich Volker

  • ... Eine Vollabnahme wird ja eigentlich nur fällig, wenn es sich um einen Selbstbau handelt ...


    Nicht nur dann. Auch z.B. wenn es sich um ein Modell handelt, dass offiziell nie nach Deutschland importiert wurde und das so alt ist, dass es keine CoC gibt


    ... Du kannst m.E. nur eines machen. Besorge dir den originalen KFZ-Brief. ... Dort existiert ja die ursprüngliche ABE für den Import nach Europa (Deutschland/Holland etc.) Anhand dieser Daten kann dann die Zulassung etc. pp erfolgen.


    Das ist ja das Problem, da es wohl noch nie in D zugelassen worden war, existiert kein solcher Brief und ich befürchte, dass es auch nie von Honda offiziell in Deutschland verkauft wurde, daher gibt es keine ABE, sonst hätte ja wer offizielles die Daten ;)


    Ja, du kannst ein Datenblatt bei Honda D beantragen. Im Antrag steht aber expliziet drin, dass für Fahrzeuge aus dem amerikanischen/asiatischen Raum keine Angaben zu Geräusch und Geschwindigkeit gemacht werden können. Damit fehlt wieder einiges, was gemessen werden muss und das wird teuer.
    Dekra darf keine Abnahme nach §21 machen, da hat der TÜV ein Monopol. Und eine Kopie von Fahrzeugpapieren eines baugleichen Modells wird Dir leider auch nichts nützen :(
    Ich würde Dir raten zu einer TÜV Prüfstelle zu fahren und das mit dem dortigen Ingenieur zu besprechen, was der genau haben will. Als Tip, frage mal nach der SIMEX. vielleicht haben die die Daten.


    Gruß
    Axel

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  • Es ist uninteressant, woher das Motorrad im Endeffekt kommt. Wenn es für den US-Markt oder für den europäischen Markt hergestellt und von Japan dorthin exportiert wurde, benötigt JEDES Motorrad eine ABE (als Sammel-ABE) oder eine ähnliche Prüfung z.B. in Amerika (möglicherweise DOT). Und JEDES Motorrad hat im Regelfall auch einen Kfz-Brief ... oder wie auch immer das in Holland oder den USA heißt. Technisch gesehen kann es für eine Zulassung in Deutschland nur dann Probleme geben, wenn es sich um eine Ausführung handelt, die NICHT den deutschen Normen entspricht. Dies könnte bei einem US-Modell durchaus der Fall sein. Dann müssten u.U. größere Umbau- oder Umrüstungsmaßnahmen erfolgen, damit eine Zulassung erfolgen kann. Du brauchst die originalen Papiere der Maschine aus denen die primäre ABE (oder ähnliche Prüfung) zu entnehmen ist; diese Angaben stehen meist zusammen mit Hinweisen zum Verzollungsverfahren etc. irgendwo im Brief oder sonstigen relevanten Papieren - sonst kommst du nicht wesentlich weiter. Das ist meine Meinung zu deinem etwas verzwickten Fall.


    Ein Datenblatt wirst du nicht von Honda bekommen, da sie dir ja schon mitgeteilt haben, dass sie Probleme bei der Zuordnung der Maschine haben. Es gibt auch keine Verpflichtung dazu, da die Papiere ja schon beim Export der Maschine mit beilagen/vorlagen - und nicht doppelt ausgestellt werden. Nimm Kontakt mit der Abt. Homologation von Honda Deutschland auf und warte auf deren Entscheidung. Mehr ist dir nicht möglich.

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  • Wenn ein Motorrad nie nach D exportiert wurde, gibt es keine ABE.


    Ich habe meine NC24 im Mai in Holland gekauft. Ich hatte auch nen holländischen "Brief". Nur stehen da nicht alle Daten drin :roll:. Und Honda liefert die auch nicht, nimmt aber gerne die 120€. Und dann ist es ein großes Problem, denn der TÜV braucht die Daten für die Abnahme.


    (Ab und zu schaue ich mal Autobauer Serien auf DMAX, da zweifel ich schon, dass beim DOT Geräusch Werte wichtig sind und Vmax ist dort auch nicht wirklich von Interesse, weil gedeckelt.)

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  • Ich möchte mich endlich mal für Eure guten Antworten zu meinem Problem bedanken. Ich habe es bis heute nicht verstanden und werde auch keine Erklärung erhalten, warum es das 100% gleiche Modell mit deutschen Papieren gibt.Ich hatte die Nase voll von den bürokratischen Scheiß. So habe ich mit Glück hier in Deutschland einen Rahmen mit deutschen KFZ-Brief gekauft und mein Motorrad komplett umgebaut. Nun fahre ich eine Honda VT1100 C SC18. Geht doch !!! und dieser Wessidreck ( TüV -, Dekra -, Zulassungsbestimmungen, Gutachten und Datenblatt ) ist Vergangenheit.