CMX 500 Rebel seitlicher Kennzeichenhalter

  • Hallo,


    bin neu im Forum und nicht sicher, ob das der richtige Ort für meine Frage ist?


    Gibt es für mein Bike einen seitlichen Kennzeichenhalter der speziell dafür gemacht ist, oder gibt es nur universelle Modelle, die dann nicht 100%ig passen? Muss ich den Halter immer eintragen lassen, oder gibts auch eintragungsfreie Teile?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruß
    Silber

  • Moin und ein herzliches :welcome: hier - mit dem Ding bist Du in jeder Kategorie falsch :roll1:


    Könntest Dich vielleicht bei den CB500 mit dem gleichen Motor einordnen, aber sonst fällt mir nichts ein.



    Irgendwo gibt's bestimmt auch schon 'nen passenden seitlichen Halter speziell für die CMX - ob auch in D :nixweiss:
    Eintragungsfrei (also mit einer Allgemeinen Betriebs-Erlaubnis, in der die CMX aufgeführt ist) wirst Du wahrscheinlich nichts kriegen, solange Honda das nicht selber anbietet - wenn Du ein Teilegutachten hast, ist nur 'ne "kleine" Prüfung beim TÜV fällig, und die Eintragung kann dann meistens warten, bis die Zulassungsstelle wegen anderer Angelegenheit die Papiere ändern muss - entsprechender Hinweis steht dann in der Prüfbescheinigung.





    Viele Grüße, Olaf
    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • hi, Olaf, die streichen Mit Kuli im original Schein rum, somit MUSST du zur Zulassung :)

  • :o


    Das kommt immer auf den Prüfer und die Prüfstelle an, wie die bei einer Anbauprüfung von Teilen mit Teilegutachten vorgehen.
    In allen Teilegutachten, die ich bis jetzt irgendeinem Prüfer vorgelegt hab, stand der Passus drin, dass die Eintragung erforderlich ist, aber zurückgestellt werden kann, und ich hab jedesmal 'ne Prüfbescheinigung bekommen, in die der Prüfer diesen Passus übernommen hat.


    In der ZB-I hat der Prüfer eigentlich garnix rumzustreichen, er darf den Stempel "Nicht verkehrssicher" reinmachen oder hintendrauf "Prüfplakette zugeteilt ...".






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ich habe mich auch gewundert und nachgefragt: Gibt es nun ab 2016, weil keiner umgemeldet und eingetragen hat. Das waren die Infos die ich dann bekam



    Machen vlt nur die, die es raushängen lassen wollen